werner_1 schrieb:
Eine Immobilie besteht nicht immer aus einem Stück, wo alles dokumentiert und per Zeichnungen festgehalten ist.
Was ist denn bei einem Gebäude aus dem 19.Jhdt, in vielen Etappen errichtet, Zeichnungen, Baugenehmigungen und Sonstiges sind nicht mehr vorhanden? Da kennst du weder gültige Normen noch verwendete Materialien noch sonst etwas.
Was der TE hier hat, wissen wir nicht, auch nicht, wie der Vertrag aussieht.
Genau und deswegen steht in solchen notariell beglaubigten Verträgen auch gerne: "Der Eigentumsübergang erfolgt mit der Unterzeichnung aller Parteien. Das Risiko einer zufälligen Verschlechterung oder Untergang geht mit der Unterzeichnung auf den neuen Eigentümer über".
Haftbar wird man den Alteigentümer nur bei grob fahrlässigen Verschweigen ihm bekannter Umstände machen können, z.B. Deponie als Baugrund oder Schwarzbau.
Obwohl letzteres ist auch nicht sicher. Wir hatten hier bei uns mal so ein Fall, wo ein Gebäude nach dem Krieg in der Walachei aus einem Stall errichtet wurde. Das Gebäude war in sämtlichen Katasterpläne als Wohngebäude eingezeichnet. Erst als der Neueigentümer wegen eines Anbaus einen Bauantrag stellte, stellte sich heraus, das für das Gebäude gar keine Baugenemigung vorlag. Da Außenbereich erging eine Abrissverfügung letztendlich nach gerichtlicher Auseinandersetzung innerhalb von 15 Jahren.
Der Vorbesitzer hatte das Gebäude selber in den 70ern gekauft, ohne das der Schwarzbau aufgefallen ist, konnte also nicht belangt werden.
mfG
PS: Hätte der Neueigentümer erst gar nicht nachgefragt und den Anbau ebenfalls 'schwarz' mit Gründach in Schwarzarbeit errichtet, wäre es wahrscheinlich nie aufgefallen. Was hätte er an Kosten und Ärger sparen können!
Man sieht es - die ehrlichen sind die Dummen. Wenn du 28 000 000,-€ Steuern hinterziehst, kommst du nach 1,5 Jahren wieder frei und als toller Hecht mit Blaskapelle hofiert - für 28 000€ sitzt du mindestens 3-5 Jahre, weil du dir keine drei exelenten Anwälte leisten kannst und alle zeigen mit dem Finger auf dich.