Hohe Stromschwankungen und unterschiede je nach Verbraucher

Diskutiere Hohe Stromschwankungen und unterschiede je nach Verbraucher im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo erstmal Ich stellte diese Woche fest das wen zb. die Pumpe meines Hauswasserwerk anläuft im Büro das Licht anfängt zu Flackern. Heute...
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elektroblitzer schrieb:
An Weihnachten sind nah Trarifvetrag (Mateltarifvertrag) ein Zuschlag von 150% auf den Lohn.

Aber nur zwischen 6 und 20 Uhr ... Die Spitze liegt bei 190% für Nachtarbeit in der Zeit von 0-4 Uhr bei vorheriger Arbeitsaufnahme an einem besonderen Feiertag. (24.12 ab 14 Uhr, 25./26.12. sowie 1.5.)

Standardtarif gilt das nächste mal am 28.12. ab 6 Uhr.
 
Aber nur zwischen 6 und 20 Uhr ... Die Spitze liegt bei 190% für Nachtarbeit in der Zeit von 0-4 Uhr bei vorheriger Arbeitsaufnahme an einem besonderen Feiertag. (24.12 ab 14 Uhr, 25./26.12. sowie 1.5.)

Standardtarif gilt das nächste mal am 28.12. ab 6 Uhr.

Stimmt besser den Handwerker am 24.12 bestellen dann ist Werktag, das ist günstiger und eine Kaffee spendieren, wenn der Strom wieder da ist.
 
(Nur gucken und nicht messen reicht nicht, wenngleich die Prüfung aus besichtigen besteht.)

Er hat Natürlich schon gemessen und es endete damit das wen ein Stärkerer Verbraucher zieht ( egal auf welcher Phase) die Spannung auf je einer der Phasen ansteigt und das ist ungewönlich da er an meiner Hauselektrik nicht negatives finden konnte.

Ach ja ich habe zwischenzeitlich mit Notdienst und einem Örtlichen Elektriker Telefoniert. Beide äusserten keine Bedenken akuter Gefahr und mit dem Örtlichen habe ich ausgemacht das er kommende Woche vorbeikommt.

Ich werde natürlich weiter berichten
 
Das ist überhaupt nichts ungewöhnliches, wenn der Sternpunkt schwebt, weil die Verbindung des Null-/Neutralleiters unterbrochen ist. Im selben Maß wie in einem Außenleiter die Spannung ansteigt, sinkt sie in den anderen - So funktioniert unser Drehstromnetz eben. Für das ausgleichen ist eben der Neutralleiter notwendig, der die Unsymmetrische Belastung ableitet. In deinem jetzigen Fehlerbild gilt: Solange der Strom auf allen Außenleitern symmetrisch ist ohne Verschiebung der Phasenlage, hast Du auch überall die selbe Spannung zum Sternpunkt. Mit der starken Belastung eines Außenleiters kannst du aber auch deine Geräte an 400V (genaugenommen kann die Spitzenspannung bis zu 622V betragen, wovon ein 230V-Verbraucher nur 358V verkraften können muss laut Norm ...) und damit ggf. zur Zerstörung bringen.
 
T.Paul schrieb:
Ich glaube bei den Schwankungen schmort es nicht mehr, sondern die Stelle ist durch und der Sternpunkt schwebt komplett in undefiniertem Zustand. Wie bereits erwähnt besteht hier akute Gefahr und dringender Handlungsbedarf!

Ich hab jetzt die 3 Seiten nicht durchgelesen, aber vermutlich schwebt der Sternpunkt nicht komplett, sondern die Erdungsanlage stabilisiert den N. Und das würde auf eine Neutralleiterunterbrechung beim Versorger hindeuten. Er kann ha mal zwischen N und Schutzleiter messen, Im TN Netz würde die Spannung in dem Falle annähernd 0 bleiben beim Enschalten des Herdes.
 
In die Richtung habe ich eben auch schon gedacht, nach völlig freischwebendem Sternpunkt hört sich das wirklich nicht an. Daher auch mein Rat, den VNB zu informieren!

MfG; Fenta
 
Da es Den Beschreibungen nach zu urteilen in jedem Stromkreis zu den besagten Problemen kommt ist hier wohl die PEN Brücke oder eine Neutralleiterklemme in der Hauptverteileung oder Zählerverteilung die Ursache.
kehre das Problem bitte nicht unter den Teppich und kümmer dich sofort und zwar so schnell es nur geht darum indem Du einen eingetragenen Fachbetrieb mit der Mangelbeseitigung beauftragst, der auch sofort bei dir auf der Matte steht.
In einem anderen Beitrag kann man gut lesen was durch diesen Mangel noch so passieren kann, dort haben schon einige elektrische Geräte den Geist aufgegeben. Da sind schnell über 1.000€ Schaden entstanden, den keine Versicherung begleicht, wenn nicht sofort gehandelt wurde.
Ein gewisses Brandrisiko besteht auch.
 
Endlich wieder alles Ok

Nachdem mein Befreundeter Elektrotechniker im Haus dem Fehler nicht auf die Spur kam rief ich nochmal den Versorger an und dieser sagte mir wieder er könnte bei mir nichts auffälliges entdecken und ich soll einen Elektriker Rufen.
Also ok Ich hatte Glück das einer kurz darauf bei mir vorbei kam und erst mal auch im Dunklen Tappte Als er Jedoch am Haupteingang ( Da wo die 63A Sicherungen sind ) gemessen hatte stellte er Fest das Zwischen Phase und Kennleiter ( Das Gelbe Kabel ) nur 100 V anstanden und es wohl Doch eine Unterbrechung des Nulleiters am Abzweig zu meinem Haus Sein müsste.
Komischer weise als Er beim Netzanbieter anrief war innerhalb einer ½ Std. ein Elektriker vom Netzanbieter und eine weitere ½ Std. später 5 Fahrzeuge ein Bagger und 7 Mann bei mir in der Straße und Reparierten die den Defekten Abzweig.

Jetzt kommt das beste :
Auf nachfrage bei dem LEW Mitarbeiter wer den nun die Elektriker Rechnung übernimmt meinte der das ginge den Netzbetreiber nix an ich solle das mit meiner Hausratversicherung klären was natürlich absoluter Blödsinn ist da diese nur bei Überspannung durch Blitz bezahlt und nicht wen der Netzbetreiber Pfuscht.

Ich habe natürlich gleich heute Die Rechnung beglichen und schau mal ob ich nicht doch das geld vom Versorger zurückbekomme.

Auf jeden Fall bin ich froh das das Problem nun behoben ist und bedanke mich Herzlich bei all denen die sich Gedanken zu meinem Problem gemacht haben.

PS Laut Netzbetreiber kommt so was eigentlich nie vor :D :D
 
PS Laut Netzbetreiber kommt so was eigentlich nie vor Very Happy Very Happy

Wir haben einen Notdienst im Betrieb. Das Muffen hochgehen ist schon eher selten. Aus 40 Störungseinsätzen 4 defekte Muffen.
Ansonsten hauptsächli Verbraucher über 12 KW die nicht beim Netzbetreiber anmeldet wurden und die Hauptsicherungen zum auslösen bringen.

Als Hinweis. Es gibt eine Energiewirtschaftsgesetz. In diesem wird unter anderem die versorgung mit elektrischer Energie geregelt. Die Störungen wurden schnell beseitigt, wie im Energiewirtschaftgesetz gefordert.
Bleibt nur noch die Frage nach der nicht korrekt zur Verfügung gestellten Energie. Dies entsprach nicht der geforderten Qualität.
Da hier aber der Netzbetreiber benachrichtigt wurde und gebeten hat die Anlage prüfen zu lassen, muss er bei diesem Fehler auch zahlen. Denn in der Niederspannungsanschlussverordnung ist festgelegt, das der Netzbtreiber auch in der elektrischen Anlage des Kunden Prüfungen vornehmen darf. Nur aus Haftungsgründen darf er nicht installieren hinter dem HAK, dafür haftet der Elektrobetrieb des Kunden.

FAZIT: Der Netzbetreiber muss für den verschuldeten Einsatz der Elekrofirma zahlen. Telefonieren nützt hier nichts. Anschreiben mit Fristsetzung der Zahlung. Wenn abgelaufen Klagen. Soweit kommt es aber nie.
 
Der Netzbetreiber hat den entstandenen Schaden zu begleichen, der aufgrund des Mangels an seiner Anlage zustande kam.

Wichtig: Unbedingt sofort schriftlich den Schaden anmelden.

Vor nicht all zu langer Zeit wurde sogar festgehalten, daß der VNB auch für Überspannungsschäden aufkommen muß, die über sein Netz ins Haus gekommen sind.
 
Re: Endlich wieder alles Ok

Tom1972 schrieb:
Nachdem mein Befreundeter Elektrotechniker ....................
..................................
Kennleiter ( Das Gelbe Kabel ) ................
...............................................
...............................................
PS Laut Netzbetreiber kommt so was eigentlich nie vor :D :D

Kennleiter?????? :eek: :eek: :eek: Woher hast Du diese Bezeichnung?
 
Re: Endlich wieder alles Ok

wechselstromer schrieb:
Kennleiter?????? :eek: :eek: :eek: Woher hast Du diese Bezeichnung?

:roll: PEN-Leiter hat eine starke Ähnlichkeit und macht im Konsens Sinn.
 
Octavian1977 schrieb:
Vor nicht all zu langer Zeit wurde sogar festgehalten, daß der VNB auch für Überspannungsschäden aufkommen muß, die über sein Netz ins Haus gekommen sind.
Wo denn das? Das höre ich zum ersten Mal - wäre natürlich toll für die Kunden, wenn der VNB uneingeschränkt für Schäden durch Überspannung aus Netzrichtung haftbar gemacht werden könnte, aber ich kann mir das irgendwie nicht so richtig vorstellen - ich habe sogar im Gegenteil schon mal von einem Fall gehört, da hat der VNB durch Falschanschluss die Überspannung verursacht und konnte sich trotzdem irgendwie aus der Affaire ziehen, die Details weiß ich aber auch nicht mehr, die Sache ist schon Jahre her.
Auf der anderen Seite wäre solch eine "Pauschalhaftung" schon ein bisschen unfair gegenüber dem VNB. Außerdem kämen dann bestimmt gleich wieder superintelligente Sparheimer auf die glorreiche Idee, den Sinn von Überspannungsschutzmaßnahmen in Frage oder gar Abrede zu stellen...

Im konkreten Fall kann ich den VNB nicht verstehen - ich hatte, ohne irgendwelche detaillierten Einblicke, schnell den Verdacht, dass der Fehler auf Netzbetreiberseite liegen könnte - sooo selten sind defekte Muffen nun auch wieder nicht (ich nehme mal an, die Muffe in diesem Fall ist nicht hochgegangen, sondern verreckt). Dass von VNB-Seite lapidar behauptet wird, "man könne nichts Auffälliges entdecken", kommt mir doch reichlich absonderlich vor - welche Prüfung wurde denn vom VNB durchgeführt, die "keinen Befund" geliefert haben soll? So wie sich das für mich anhört, gar keine, denn die Information war ja erwiesenermaßen falsch!

Und wenn man mal unterstellt, dass der befreundete Elektriker nicht enorm inkompetent und dies für alle ersichtlich ist, finde ich die Reaktion des VNB eine umso größere Frechheit!

Ich bin kein Jurist und möchte mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich tendiere auch dazu, dass der VNB die entstandenen Kosten zu tragen hat. Die Aufforderung, die Hausratversicherung zur Regulierung heranzuziehen, ist jedenfalls Humbug und völlig realitätsfremd, dazu braucht es auch kein juristisches Fachwissen, das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand!

Insgesamt hat sich der VNB hier nicht mit Ruhm bekleckert und sich selbst ein hohes Maß an Inkompetenz attestiert! Traurig!

MfG, Fenta
 
Schäden, die durch Überspannungen, die im Stromnetz auftreten, verursacht sind, sind i.d.R. über die Hausratversicherung abgedeckt - Oft im Gegensatz zu Überspannungen infolge eines Blitzeinschlages. Wenn die Versicherung sich genötigt sieht, sich hier etwas vom Netzbetreiber zurück zu holen, wird sie dies tun.

Die Kosten für den Einsatz des Elektrikers müssten aber direkt beim Netzbetreiber angemeldet werden als Haftpflichtschaden. Inwiefern sich die eigene Haftpflichtversicherung hierfür auch zuständig sieht, ist vom Vertrag abhängig.
 
Da lagen Fentanyl und ich wohl richtig, Unterbrechung des PEN vor dem Anschluss der Erdungsanlage. Diese und der Potentialausgleich hat den Schaden im Haus in Grenzen gehalten.
 
Insgesamt hat sich der VNB hier nicht mit Ruhm bekleckert und sich selbst ein hohes Maß an Inkompetenz attestiert! Traurig!

Die Behauptung das der Netzbetreiber inkompetent ist kann man so nicht stehen lassen.

Schliesslich hat er doch innerhalb des Energiewirtschaftsgesetzes schnell reagiert und fachgerecht in Stand gesetzt.

Das der Mitarbeiter der Kontakt hat eine Abführ für schwebenden Kosten gemacht hat ist unerheblich. Es handelt sich nicht um eine Stellungnahme des Netzbetreibers als juristische Person.
 
elektroblitzer schrieb:
Insgesamt hat sich der VNB hier nicht mit Ruhm bekleckert und sich selbst ein hohes Maß an Inkompetenz attestiert! Traurig!

Die Behauptung das der Netzbetreiber inkompetent ist kann man so nicht stehen lassen.

Schliesslich hat er doch innerhalb des Energiewirtschaftsgesetzes schnell reagiert und fachgerecht in Stand gesetzt.
Er hat auf die Fehlermeldung des Kunden eben nicht reagiert. Anhand der Fehlerbeschreibung hätte er aber reagieren müssen. Er hat erst reagiert, als die Meldung von einem Meisterbetrieb kam.
 
Er hat auf die Fehlermeldung des Kunden eben nicht reagiert. Anhand der Fehlerbeschreibung hätte er aber reagieren müssen. Er hat erst reagiert, als die Meldung von einem Meisterbetrieb kam.

Sagen wir nicht Meisterbetrieb, sondern eigetragener Betriebs in das Installateursverzeichnis. Wenn der nicht haftet, haftet der Netzbetreiber, wenn die Störung nachweislich nicht in der Kundenanlage ist.
 
Es geht nicht um die Haftung. Es geht um die Reaktion. Anhand der Fehlerbeschreibung hätte der Versorger meiner Meinung nach sofort jemanden hinschicken müssen um die Sache zu prüfen, zumindest an der HA-Sicherung. Und nicht abwimmeln an einen Elektriker. Dazu wäre dann immer noch Zeit gewesen, wenn im verplombten Teil alles in Ordnung gewesen wäre.
 
Es geht nicht um die Haftung. Es geht um die Reaktion. Anhand der Fehlerbeschreibung hätte der Versorger meiner Meinung nach sofort jemanden hinschicken müssen um die Sache zu prüfen, zumindest an der HA-Sicherung. Und nicht abwimmeln an einen Elektriker. Dazu wäre dann immer noch Zeit gewesen, wenn im verplombten Teil alles in Ordnung gewesen wäre.

- Gefahrenbewusstsein
- Rechtssicherheit
- Konfliktvermeidung

Leider kennst du rechtliche Inhalte wie Energiewirtschaftrecht, Handwerks und Gewerbeordnung nicht, dann wüsstest du dioe obiger Grundsätze einzuordnen.
 
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