Hohe Stromschwankungen und unterschiede je nach Verbraucher

Diskutiere Hohe Stromschwankungen und unterschiede je nach Verbraucher im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo erstmal Ich stellte diese Woche fest das wen zb. die Pumpe meines Hauswasserwerk anläuft im Büro das Licht anfängt zu Flackern. Heute...
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Wenn der Potentialausgleich nicht in Ordnung gewesen wäre, hätte es Tote geben können und dann wäre es unterlassenen Hilfeleistung zumindest nach meinem Rechtsempfinden. Und vermutlich hätte das ein Richter ähnlich gesehen.
 
elektroblitzer schrieb:
Die Behauptung das der Netzbetreiber inkompetent ist kann man so nicht stehen lassen.

Schliesslich hat er doch innerhalb des Energiewirtschaftsgesetzes schnell reagiert und fachgerecht in Stand gesetzt.
Aber erst im zweiten Anlauf - das ist aber inakzeptabel bei so klaren Indizien. Zudem ist es, wie gesagt, sehr fraglich, dass vorher überhaupt irgendetwas geprüft wurde - so wie sich das anhört, hatte da irgendein Faulpelz vom VNB schlichtweg keine Lust, seinen Hintern zu bewegen - der VNB ist aber angehalten ernstzunehmenden Hinweisen auf einen Schaden bzw. eine Gefährdung umgehend nachzugehen - alles andere ist Schlamperei!

MfG, Fenta
 
Aber erst im zweiten Anlauf - das ist aber inakzeptabel bei so klaren Indizien. Zudem ist es, wie gesagt, sehr fraglich, dass vorher überhaupt irgendetwas geprüft wurde - so wie sich das anhört, hatte da irgendein Faulpelz vom VNB schlichtweg keine Lust, seinen Hintern zu bewegen - der VNB ist aber angehalten ernstzunehmenden Hinweisen auf einen Schaden bzw. eine Gefährdung umgehend nachzugehen - alles andere ist Schlamperei!

Diese Vorhaltungen sind bei Würdigung der Beweislage nicht zutreffend.

Wenn der Potentialausgleich nicht in Ordnung gewesen wäre, hätte es Tote geben können und dann wäre es unterlassenen Hilfeleistung zumindest nach meinem Rechtsempfinden. Und vermutlich hätte das ein Richter ähnlich gesehen.

Der Potentialausgleich ist Teil der Kundenanlage und als solches im Einflussbereich des Eigentümers bzw. des Betreibers.
Gut ein Prüfprotokoll zu haben und so die Sorgfalt walten zu lassen.
 
Ein funktionierender PEN ist Sache des Versorgers. Und da lag der Fehler. Und ob dieser ein Prüfprotokoll für die Muffe hat, wag ich zu bezweifeln. Auch da wurde geschlampt, warum also sollte das in Kundenanlagen nicht vorkommen? Auch in einer Kundenanlage kann es Fehler geben. Das geht von nicht vorhanden bis zu nicht an Änderungen angepasst beim PA. Und wenn du das nicht glaubst, musst du dich mal in der realen Welt umsehen.
 
Ein funktionierender PEN ist Sache des Versorgers. Und da lag der Fehler. Und ob dieser ein Prüfprotokoll für die Muffe hat, wag ich zu bezweifeln. Auch da wurde geschlampt, warum also sollte das in Kundenanlagen nicht vorkommen? Auch in einer Kundenanlage kann es Fehler geben. Das geht von nicht vorhanden bis zu nicht an Änderungen angepasst beim PA. Und wenn du das nicht glaubst, musst du dich mal in der realen Welt umsehen.

Eine funktinierte Elektroanlage ist Sache des Eigentümers, ein funktionierendes Netz Sache des Netzbetreibers.

Der Netzbetreiber wartet sein Netz und Überwacht dieses, der Eigentümer nicht.
Es ist naheliegender das ein defekt in der Kundenalage ist. Liegt ein Netzfehler vor wird vom Handwerksbetrieb der VNB verständigt. Sollte der Handwerksbetrieb falsch liegen bekommt der Handwerksbetrieb die Rechnung für den Fehleinsatz.

Das ist die Reale Welt.
 
Der Netzbetreiber wartet sein Netz und Überwacht dieses, der Eigentümer nicht.
Blödsinn. In der letzten Meile wird praktisch nichts gewartet oder überwacht. Da liegen mitunter noch Erdkabel mit Bleimantel und Papierisolierung. Was willst du da auch warten oder überwachen ?
 
elektroblitzer schrieb:
Diese Vorhaltungen sind bei Würdigung der Beweislage nicht zutreffend.
Ich sehe keinen Fehler - wenn du der Meinung bist, ich hätte einen Fehler gemacht, steht es dir jederzeit frei, meine Aussage argumentativ zu widerlegen - reine Behauptungen sind bedeutungslos, zumindest solange, bis du, solltest du meine Aussage nicht widerlegen können oder wollen, deine Aussage belegen kannst.

Ich frage nochmal: Welche Prüfung soll das gewesen sein? Dafür, dass keine stattgefunden hat, spricht auch das angebliche Ergebnis, das ja erwiesenermaßen falsch ist!

MfG, Fenta
 
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