Hoher Preis für Zähleränderung auf Drehstrom?

Diskutiere Hoher Preis für Zähleränderung auf Drehstrom? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - In absehbarer Zeit soll in einem MFH der Hausanschluß (Wohnungen derzeit 1phasig angeschlossen) nach Umbau auf Drehstromzähler umgestellt werden...
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In absehbarer Zeit soll in einem MFH der Hausanschluß (Wohnungen derzeit 1phasig angeschlossen) nach Umbau auf Drehstromzähler umgestellt werden.

Vorab zur Info hatte ich von einem Elektriker einen Kostenvoranschlag für die Zähleränderung von 1 Wohnung erbeten.

Im KV steht nun: Erstellung Hauptpotentialausgleich, und Zähleränderung auf Drehstrom für 1 Wohnung.

Die Arbeiten: Erdung, Potentialausgleichsschiene, Zählermeldung sind aufgeführt, Material nur die Erdungsleitung.

Was ich nicht verstehe: Die Arbeitszeit ist mit 16 Std. aufgeführt! Sind da jetzt Arbeiten dabei, die im KV noch nicht stehen? Was dauert denn da so lange?
 
Wo ist das? In D?
Mach mal ein Foto vom jetzigen Zählerschrank.

Mit den kümmerlichen Angaben von dir, kann man doch kein Angebot erstellen (und natürlich auch nicht sagen, ob ein KV passt und wofür die Kosten sind). :roll:
Hauptleitungslänge?
Erder für jede WE?
Zählerschrank nach TAB vorhanden?
usw
usw
 
Ich war mit dem Elektriker vor Ort. Infos sind für ihn alle vorhanden.

Es geht um die Umstellung von nur 1 Wohnung. Von 1-phasen auf einen Drehstromzähler. Keine weiteren Arbeiten, erst einmal nur der andere Zähler (ich weiss, dass man den Umbau von der Wohung aus beginnt...). Einfach nur, um mal einen finanziellen Überblick zu bekommen, wenns dann soweit ist.

Im KV stehen leider nur die Positionen ohne weitere Beschreibung. Insbesondere keine Erläuterung, woher die 16 Std. Arbeitszeit berechnet werden.
 
Ist das MFH Deines?
Oder gehört Dir nur die eine Wohnung, in der die Umstellung erfolgen soll?
Oder bist Du nur Mieter?


Wie viele Stromkreise sollen denn angeschlossen werden?
Mit wie viel kW rechnest Du?
 
So dann reden wir mal Deutsch.
Erstens muss beim EVU eine Leistungserhöhung beantragt werden. Ohne diese Kein Zählertausch! Auch Diese Vorleistungen musst du bezahlen und kosten nebenbei auch Zeit.
Zweitens muss der Zähler in aller Regel beim EVU geholt und der alte da abgegeben werden.
Drittens ist es durchaus möglich das auch die Hauptleitung zur Wohnung gewechselt werden muss.
Viertens Prüfungen und Anschluss machen sich auch nicht von allein.
Fünftens auch die Rechnung schreibt sich nicht von allein.
 
Aber wer ist heute noch so blöd und führt das in einem KV auf? Sowas wird i.d.R. pauschalisiert als Stückpreis, damit die deppert schlauen Besserwisser-Kunden gar nicht erst so doof nachfragen, was da so lange dauert ...
 
Naja,16h scheint mir doch sehr viel zu sein.
Die Rechnung zu schreiben dauert ja keine 15 Minuten.
 
Pumukel schrieb:
So dann reden wir mal Deutsch.
Erstens muss beim EVU eine Leistungserhöhung beantragt werden. Ohne diese Kein Zählertausch

Eine Leistungserhoehung muss nicht zwangslaeufig sein. Die Leistung des Gesamt-Hausanschluss wird ja ueber die Sicherung im HAK "definiert", die Leistung der einzelnen Abgaenge wird ueber den jeweils vorgeschalteten SLS/SHS "definiert", nicht ueber Art und Ausfuehrung des Zaehlers.

Pumukel schrieb:
Auch Diese Vorleistungen musst du bezahlen und kosten nebenbei auch Zeit.
Zweitens muss der Zähler in aller Regel beim EVU geholt und der alte da abgegeben werden.

Ich vermute ganz stark, das die EVU-seitigen Kosten separat in Rechnung gestellt werden. Dafuer fallen dann keine Arbeitsleistungen auf seiten des Installateurs an, maximal die Einreichung der ANA und die ist wohl mit "Zaehleranmeldung" im KV erfasst...

Pumukel schrieb:
Drittens ist es durchaus möglich das auch die Hauptleitung zur Wohnung gewechselt werden muss.

Dann sollte sich eine entsprechende Position (mit beschriebenen Umfang) dazu im KV finden, nicht pauschal: ïch mache irgendwas und brauche dafuer 16h...

Pumukel schrieb:
Viertens Prüfungen und Anschluss machen sich auch nicht von allein.

Dann sollte sich eine entsprechende Position dazu im KV finden...

Problem ist doch folgendes:
Der TE geht die Aufgabe voellig falsch an. Mit "mach mal ein Angebot..." ist heutzutage leider kein Blumentopf mehr bei einem Handwerker zu gewinnen. Da erscheinen dann die Positionen, die der Handwerker meint, anbieten zu muessen oder zu wollen. Nicht das, was erforderlich ist.

Also lautet die richtige Vorgehensweise:
LV erstellen (lassen), auf Basis dessen man vergleichbare Angebote mit dem gewuenschten Leistungsumfang einholt.
(Im beschriebenen Fall wuerde ich das LV fuer die Gesamtmassnahme erstellen lassen, mit Hinweis auf eine spaetere, abschnittsweise Realisierung)
 
techniker28 schrieb:
Naja,16h scheint mir doch sehr viel zu sein.
Die Rechnung zu schreiben dauert ja keine 15 Minuten.

16 Stunden sind (nur) 2 Arbeitstage. Nach den, vom TE unvollständig angedeuteten Arbeiten, reichen diese 2 Tage bei weitem nicht.
 
Klar doch Wechselstromzähler mit 35A Sicherung sind 230V*35A= 8kW
Aber ein Drehstromzähler mit 3*230V und 16 A sind schon 11kW
Und das ist sehr wohl eine Leistungserhöhung! Oder denkst du das die dann die NH von 1* 35 A auf 3*11 A wechseln???
Ich als Auftragnehmer würde dir auch das erstellen des Leistungsverzeichnis in Rechnung stellen . Denn du willst eine Leistung von mir und ich möchte den Gegenwert dafür in Geld!
 
Hallo,
Danke für eure Beiträge! Es stehen wirklich keine weiteren Details auf dem KV.

Also werde ich beim Elektriker nachfragen, klar.

Der Auftrag lautete: den Hausanschluß allgemein, bis Zählerkasten, für Drehstrom umrüsten und dann (erst einmal für 1 Wohnung) diesen Zähler tauschen, damit diese dann 3phasig saniert werden kann. Mehr nicht.

Zählerkasten ist im Keller direkt unter der betreffenden EG-Wohnung, Hausanschluß ist ca. 6 m neben dem Zählerkasten.

Für mich als Laie ist der Auftrag eigentlich eindeutig :eek:
 
Pumukel schrieb:
Klar doch Wechselstromzähler mit 35A Sicherung sind 230V*35A= 8kW
Aber ein Drehstromzähler mit 3*230V und 16 A sind schon 11kW
Und das ist sehr wohl eine Leistungserhöhung! Oder denkst du das die dann die NH von 1* 35 A auf 3*11 A wechseln???

Die hiesigen EVU arbeiten mit abgestuften Standardwerten für die Hausanschluesse, also HA bis ...kW.
Innerhalb dieses Bereiches bedarf es keiner Anmeldung einer Leistungserhöhung. Der Grundbereich (iirc bis 18kW/25A Sicherung) ist m.W. ohne BK-Zuschuss zu bekommen.

Pumukel schrieb:
Ich als Auftragnehmer würde dir auch das erstellen des Leistungsverzeichnis in Rechnung stellen . Denn du willst eine Leistung von mir und ich möchte den Gegenwert dafür in Geld!

Das LV sollte der Auftraggeber in seinem Sinne erstellen bzw. erstellen lassen. Der Auftragnehmer bekommt dann das LV als Grundlage für sein Angebot zugesandt.
 
karo28 schrieb:
Das LV sollte der Auftraggeber in seinem Sinne erstellen bzw. erstellen lassen. Der Auftragnehmer bekommt dann das LV als Grundlage für sein Angebot zugesandt.
Das ist richtig. Trotzdem ist es auch gängige Praxis, dass ein AN das LV erstellt und er das im Auftragsfall nicht berechnet.
Wahrscheinlich ist so ein LV aber nie 100%ig neutral, sondern er wird versuchen, dass LV in seinem Sinn positiv zu beeinflussen.
 
Klar doch die Auftragnehmer wollen immer nur dein Bestes und das möglichst ohne Gegenleistung :p
 
Die Leistung eines Anschlusses definiert sich NICHT über die Sicherung im HAK.
Ich hab auch 63A im HAK und darf keinen Durchlauferhiter mit 18kW einfach anschließen.
Ein Hausanschluß wird mit 14kW gerechnet und dabei geht es um das was der VNB in seine Leistungsbilanz einbringen muß um seine Anlagen dimensionieren zu können.
Der reine Zählerantrag mit Wechsel kostet meist so ca 100€.
Den Zähler bringt der vom VNB beauftragte mit und setzt diesen, den holt kein Fachbetrieb irgendwo ab und bring den alten irgendwo hin.

Die Arbeiten drum herum sind aber ausschlaggebend.
Möglicherweise muß eine neue Leitung vom HAK zum Zähler gelegt werden, vielleicht auch der ganze Schrank getauscht werden.
Oftmals gibt es heute auch nur noch Elektronische Zähler als Austausch, und und und.
 
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