Ich muss einen neuen Zähler setzen. Ein paar Fragen.

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Smuji

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Hallo,

ich habe mal Elektriker gelernt und ein paar JAhre als dieser gearbeitet. Allerdings habe ich mittlerweile ein wenig die Dimensionierungen vergessen.

Ich habe in unserem Haus eine Dachgeschosswohnung die vermietet werden soll und auch über einen eigenen Zähler läuft.

Allerdings haben wir keinen Allgemeinstromzähler und somit läuft alles über uns.

Nun möchte ich einen solchen Zähler setzen, damit ich Kellerbeleuchtung und Heizungsanlage über diesen laufen lassen kann.

Wir genau läuft das ab, ich kann ja selbst einen kleinen Zählerschrank kaufen (Bauhaus), welchen ich NUR wür den Allgemeinstrom nutzen möchte. Diesen mit den Sicherungen für Heizung und Kellerlicht etc. bestücken und verdrahten und soweit alles vorbereiten. Das einzige was ich machen lassen MUSS, ist den Zähler setzen, richtig ?!? Also ich kann ja wohl kaum einen "geeichten" Ebay-Zähler einbauen, sondern muss es schon von den Stadtwerken machen lassen, oder ?!?

Welchen Querschnitt soll ich für den neuen Zählerkasten als Zuleitung rüberlegen ?!? Soll ich genau berechnen, wieviel Last maximal über Heizung, Keller-/Treppenlicht und Sprechanlage laufen würde? Oder einfach den gleichen Querschnitt mit entsprechender Absicherung wie für den alten Zählerkasten?

Würde mich über konstruktive Antworten freuen.

Gruß Smuji
 
Ich denke in dem falle reicht ein Zwischenzähler mit MID Zulassung hinter deinem Zähler völlig aus.
 
1. setzt die stadtwerke einen solchen zähler ? oder kann ich mir selbst einen solchen kaufen ?!?

2. da sowieso kein platz im schrank mehr ist, muss so oder so ein 2. schrank her. esseidenn dieser zähler ist so klein dass er auf eine hutschiene passt ?!??

3. nur wie funktioniert das dann mit dem ablesen ?!? bekomme ich dann die komplette rechnung von meinem zähler und muss selbst am zwischenzähler ablesen wieviel ich dem untermieter dann in rechnung stelle ?
 
1. setzt die stadtwerke einen solchen zähler ? oder kann ich mir selbst einen solchen kaufen ?!?

2. da sowieso kein platz im schrank mehr ist, muss so oder so ein 2. schrank her. esseidenn dieser zähler ist so klein dass er auf eine hutschiene passt ?!??

3. nur wie funktioniert das dann mit dem ablesen ?!? bekomme ich dann die komplette rechnung von meinem zähler und muss selbst am zwischenzähler ablesen wieviel ich dem untermieter dann in rechnung stelle ?

Der Aufbau muss nach VDE AR-N 4101 erfolgen.
Als bundeseinheitlioche Regelung gelten die TAR Niederspannung die die bisherigen TAB der Netzbetreiber ersetzen.

Bitte einen Betrieb ansprechen der dann mit dem Verteilungsnetzbetreiber eine Klärung herbeiführt und die Zählung einbaut.
 
So ich habe gerade noch mal nachgeschaut:
Gemäß §21b EWG (Energiwirtschaftsgesetz) darf Zählungen nur der Netzbtreiber und ein Messstellenbetreiber durchführen.

Ein Eigentümer darf für sich selbst zählen, jedoch nicht für Dritte um damit Abrechnungen zu machen. Dafür muss er zumindest registrierter Messstellenbetreiber sein.
 
Allgemeinstrom im Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung kann auch pauschal abgerechnet werden.

Gruß Leprechaun
 
Ne das schon mal nicht.
Pauschale Abrechungen sind nicht zulässig.
 
Also bei Licht/Strom Heizung lohnt eine eigener Zähler bei einer (?) vermieteten Wohnung im Normalfall nicht. Da hast Du mehr Kosten (Zählermiete) als im Endeffekt Nutzen durch Weiterverrechnung.
 
Smuji schrieb:
1. setzt die stadtwerke einen solchen zähler ? oder kann ich mir selbst einen solchen kaufen ?!?

Wenn du eine Anlagenerweiterung (neuer Zaehler nach Hausanschluss) bei den SW beantragst, setzen sie den Zaehler. Für Zaehlerschrank, vorsicherung (SLS)... bist du zuständig.

Wenn du einen internen Zwischenzähler einsetzt, wie von ego1 vorgeschlagen, kannst du das selbst beauftragen.

Smuji schrieb:
2. da sowieso kein platz im schrank mehr ist, muss so oder so ein 2. schrank her. esseidenn dieser zähler ist so klein dass er auf eine hutschiene passt ?!??

Wenn dir ein einphasiger Zähler genügt, wäre sowas wie der Schneider Electric A9MEM2010 mit 1 TE ausreichend.


Smuji schrieb:
3. nur wie funktioniert das dann mit dem ablesen ?!? bekomme ich dann die komplette rechnung von meinem zähler und muss selbst am zwischenzähler ablesen wieviel ich dem untermieter dann in rechnung stelle ?

Ja, wenn du das so im Mietvertrag vereinbarst.
 
Allgemeinstromzähler werden normalerweise nach m² der Wohnung oder nach Anzahl der Bewohner abgerechnet.

einen richtigen Allgemeinstromzähler von den Stadtwerken setzen nur diese. Die dazu nötigen Installationsarbeiten sowie auch den Antrag stellen, darf nur ein beim Versorgugnsnetzbetreiber (Stadtwerke) eingetragener Fachbetrieb.
 
hmm.. durch die vielen versch. meinung bin ich nun nciht sicher was ich machen soll.

im OG ist der vormieter gerade ausgezogen. dieser hatte zuvor monatlich treppenhaus und heizungsanlage und türsprechanlage über seine stromrechnung bezahlt, weil auch alles über seinen zähler läuft. da er alleine in diesem haus wohnte, war es auch egal...

nun ist, als er noch dort wohnte, jemand unter ihm eingezogen und er (OG) nun ausgezogen.

sprich, die wohnung mit allgemeinstromzähler steht zur zeit leer und der mieter im EG nutzt treppenhauslicht und heizung und sprechanlage kostenlos, da es eh nicht über seinen zähler läuft.

nun soll aber wieder jemand ins OG einziehen, nur kann man dem mieter dann nicht zumuten, dass er alleine für den allgemeinstrom aufkommt, also müssen die mieter sich diese kosten teilen.

es ist ein altes 2 familienhaus mit wohnungen a 55m² plus OG-wohnung hat noch einen ausgebauten dachboden.

es sind bisher 2 wechselstromzähler im keller verbaut. also nix 3 phasen.



was ist denn nun das sinnvollste?!? über den allgemeinstrom laufen, wenn man alles eingeschaltet ist, 2 gegensprechanalgen, 7-8 glühbirnen und die ölheizung mit ihrer ich glaube 18W pumpe.

allerdings sind ja im seltensten fall alle 6 kellerglüchbirnen gleichzeitig an (ausschaltung, also jeder raum seperat) im treppenhaus nur 2-3 birnen gleichzeitig per taster. achso, plus halt paar steckdosen, wo bei bedarf mal nen elektrorasenmäher oder nen radio oder bohrmaschine angeschlossen wird



kann man so einen MID-geeichten zähler, der für rechnungszwecke zugelassen ist, nicht beim ablesedienst (Techem), die auch heizkosten berechnen, mit anmelden und sie verrechnen das mit der jährlichen heizkostenabrechnung ? oder kümmern die sich nicht um sowas ?!?

wie sonst machen ?!? wirklich einen komplett neuen zählerschrank neben den alten hängen mit allem drum und dran ?!?
aber selbst dann, muss ja jemand diesen ablesen und die kosten dann aufteilen. nur wer macht das ?

gruß smuji
 
Ein Zähler für allgemeine Zwecke wird auf den Eigentümer oder seine Hausverwaltung angemeldet. Die Kosten werden über die Nebenkosten angerechnet.
 
Danke, hört sich schonmal interessant an. Das heißt, setze ich dann einen zwischenzähler, mid zugelassen, kann ich jährlich diesen ablesen, meiner firma für die Nebenkostenabrechnung mitteilen und diese verrechnen das dann?



Und, wenn ich es aber dann doch anders machen will, also mit neuem Zählerschrank und pipapo, dann MUSS ich diesen dann von einer fachfirma machen lassen, die bei den stadtwerken eingetragen ist? Kontrollieren die das dann auch? Sprich, lassen die sich von mir die Rechnung von der montage zeigen?


Gruß smuji
 
Wer setzt die Plomben im ungezählten Bereich?
Wer beantragt den Zähler?
Wer unterschreibt für die Einhaltung der Regeln der Technik?

Du kannst das nicht ohne eingetragenes Unternehmen machen ...

Die Sache mit dem Zwischenzähler erfordert gewisse Änderungen im Mietvertrag, der diesem Umstand geschuldet ist - auch, weil der Mieter sich seinen Stromanbieter selber aussuchen darf und damit die Kosten bestimmt, die auch auf den anderen umgelegt werden - Da solltest Du einen Rechtsanwalt oder den Vermieterbund befragen ...
 
1. wo sind da plomben im ungezählten bereich ?!?
2. kann man den zähler nicht auch als hauseigentümer beantragen ?
3.wer kontrolliert die unterschrift ?!? die die den zähler installieren ?!? die wollen das sehen, bevor sie hand anlegen ?



gut, aber die sache mit dem allgemeinstromzähler benötigt auch änderungen im mietvertrag, denn dort steht, dass er eine vorrauszahlung für heizkosten, warmwasser und so macht, nicht für allgemeinstrom...

d.h. ich klemme ihm einfach das lichti m treppenhaus und keller ab und sage, wenn er dort strom haben will soll er ihn über seinen zähler laufen lassen xDxDxDxD ?!?

oder ich teile einfach den strom auf...so grob geschätzt nach leistung bekommt jeder mieter 50% auf seinen zähler gehängt ?!? =)
 
Lötzinn!
Wo darf man sich den anbieter für allgemeinstrom selber ausuchen?`Den wählt der Vermieter!!!
 
Und wenn der Allgemeinstrom über einen Zwischenzähler an der Anlage eines Mieters hängt, dann wählt wer den Anbieter ... ??? :roll:
 
nun ja, vermutlich wird es nun darauf hinauslaufen, dass ich einen allgemeinstromzähler setzen lassen muss, für k.a. 1000€ und dann monatlich mehr mietgebühren für den zähler bezahle als für den allgemeinstrom ...hmmm sowas gibts auch nur in deutschland...aber die mietgebühren für den zähler werden ja dann auch auf die mieter umgelegt, richtig ?
 
Ich muß mich entschuldigen, ich hatte es so verstanden, das eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird!
 
Smuji schrieb:
und dann monatlich mehr mietgebühren für den zähler bezahle als für den allgemeinstrom ...hmmm sowas gibts auch nur in deutschland...

Es gibt durchaus andere Wege, aber dafür sind Rechtskenntnisse erforderlich, die zumindest mir nicht vorliegen - Da wirst Du Dich woanders informieren müssen, wie bereits vorgeschlagen Rechtsanwalt oder Vermieterbund, ggf. auch deine Hausverwaltung, die sich damit auskennt, so es eine gibt ... ?
 
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Thema: Ich muss einen neuen Zähler setzen. Ein paar Fragen.
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