Illegales Kabel/Stecker?

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Stromberger

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Da es hier
Ist dieser Starkstromstecker legal?
ja eine überaus lebhafte Diskussion über ein 4adriges Kabel an 5poliger Steckverbindung gab, möchte ich das Thema doch noch einmal aufgreifen und den Fokus auf die KONSEQUENZEN legen, nämlich den Schaden, den der TE hatte.

Unstreitig ist der Verursacher (besser: das verursachende Element) das Kabel.

Jetzt nehmen wir an, der Eigentümer des Kabels sei nicht der Schwiegervater, gegen den man natürlich nicht "vorgehen" sollte/kann, sondern der "gefällige Nachbar".

Eine Haftung wäre diesem nur anzulasten, wenn er NACHWEISLICH gewußt hätte, dass das Kabel nur 4adrig beschaltet wäre UND der Ausleiher es für einen Zweck verwenden wollte, der ein 5adriges Kabel zwingend voraussetzt.
Das dürfte unmöglich sein zu beweisen.

Zur Not wird er nämlich auf unwissend plädieren (juristisch: bestreiten mit Nichtwissen) nach dem Motto: "keine Ahnung, das Kabel war bei meiner (gebrauchten) Säge dabei und hat immer einwandfrei funktioniert, woher soll ich als Laie wissen, wie es intern verdrahtet ist?"

Wenn also dem Nachbarn schon nicht beizukommen wäre, muss sich der TE "keine Gedanken machen" über den Schwiegervater.... sondern das Ganze abhaken unter:

1.) Pech gehabt
2.) auf Ausleihen verzichten oder höchst genau überprüfen, ob diese tatsächlich für den Anwendungszweck geeignet sind. Geht das nicht und handelt es sich um sicherheitsrelevante Dinge: besser verzichten!

Ist das jetzt Konsens hier oder gäbe es noch bessere Ratschläge an den damaligen TE?
 
Ich habe mir angewöhnt, wenn ich von einer mobilen 5poliger Drehstromzuleitung Wechselstromkreise entnehme, die 5pol. Zuleitung zuerst durchzumessen.

Bei unserem Feuerwehrfest bin ich da im Vorfeld schon auf den einen oder anderen 'Hundling' draufgekommen, und konnte das noch richtig stellen.
Interessanterweise bei Verlängerungsleitungen die ich im Vorjahr definitiv schon getestet hatte, und die zwischen den Festen eingelagert waren. Also irgendwer muss die sich trotzdem ausleihen, und zweckentfremden, wenn von einem Jahr aufs andere auf einmal die Steckdosen falsch angeschlossen sind.
 
Was soll das ? Der Fehler wäre nicht passiert mit 4 Poligem Stecker und 4 Poliger Kupplung und bei Verwendung von 5 Poligen Steckern und 5 poligen Kupplungen als Verlängerung müssen beide voll beschaltet sein . Trotzdem ist das Kabel vor Verwendung zu prüfen und zwar kann da auch eine Phasenvertauschung vorliegen . Letztendlich ist der TE da der Dumme und das wurde da sehr deutlich gesagt .
 
Du kannst auch einen 5-poligen Stecker an das Kabel machen, aber halt nur eine 4 polige rot Kupplung, wenn es keinen N gibt. Das Kabel ist so nicht erlaubt und war es auch nie. Von dem Adapter hingegen geht keine Gefahr aus, wüsste nicht, was daran auszusetzen wäre außer evtl die Dichtheit, wenn man 3 Leitungen durch die Verschraubung führt. Aber wenn der daran ein Schild klebt IP 20, dann ist das auch OK
 
Verantwortlich wäre der "in Verkehr bringer" der Leitung.
Also derjenige der es so gebaut hat, bzw so in die EU eingeführt hat.
Thema Produkthaftung.
 
Genau der ist ja nicht mehr zu ermitteln, denn es steht ja kein Name/Adresse auf dem Kabel, was ggf. auch noch selbst gebaut war.
Dann ist es schon mal ganz aus mit "Produkthaftung".
 
Ich muss mal wieder mein altes Beispiel rausholen.
Nur weil Stecker in die Kupplung passen, heißt das noch lange nicht, dass das Richtige rauskommt. Wenn ich an meinen Gartenschlauch eine Kupplung der Bierzapfanlage baue, kommt noch lange kein Bier raus. :D
 
Komisch. Umgekehrt funktioniert es. (Wasser aus der Bierzapfanlage.) :D
 
Verantwortlich wäre der "in Verkehr bringer" der Leitung.
Also derjenige der es so gebaut hat, bzw so in die EU eingeführt hat.
Thema Produkthaftung.
Mann, das hat der Schwiegervater selbst zusammengebaut. Da waren früher bestimmt die flachen Kragenstecker für "Bauerndrehstrom" dran und als die alten Steckdosen erneuert wurden, sind hier halt auch passende 5-pol. Stecker/Kupplung drangebaut worden (von wegen Einfuhr :rolleyes:).
 
Es macht keinen Unterschied ob man das Teil selbst gebaut hat oder nur eingeführt hat.
Wenn Du ein Teil in China bestellst bei einem dortigen Händler und es Dir schicken lässt bist Du für dieses Teil verantwortlich, da Du es eingeführt also hier in der EU in Verkehr gebracht hast.
Ob das nun privat ist oder gewerblich ist vollkommen egal.
 
Ob das nun privat ist oder gewerblich ist vollkommen egal.

Das ist vollkommener Unfug, Du solltest Dich wirklich erstmal "aufschlauen", ehe Du solche wilden Theorien aufstellst und verbreitest.

Ich empfehle dazu das Lesen UND VERSTEHEN des Produktsicherheitsgesetzes und den Begriff "Markt" ggf. mal zu googlen.

Ein Teil wo auch immer zu bestellen und zu verwenden ist etwas völlig anderes als das "in den Verkehr bringen".
 
Wenn Du eine Produkt in Verkehr bringst haftest Du dafür, egal ob Du das selber bastelst oder damit Geld verdienst.
 
Nochmal. "in Verkehr bringen" ist nicht irgendein Sprüchlein, sondern hat eine exakte juristische Bedeutung.
Wenn Du Dir was zusammenbastelst oder irgendwo was bestellst, bringst Du rein gar nichts "in Verkehr".
Demzufolge haftest Du auch nicht dafür, wenn der Hersteller Deiner in China bestellten Ware Mist gebaut hat und es einem Laien nicht möglich war, dieses zu erkennen.
 
Ebenfalls falsch. Ein Käufer/Verbraucher ist kein "Inverkehrbringer". Erst, wenn er es selber weiter verkauft, gewerblich.

Ausführlich zum Thema z.B. hier:
Definition des Begriffs "Inverkehrbringen": Ausmaß und Bedeutung

Elektronikprodukte
Im Rahmen der energieeffizienten Gestaltung von Elektronikprodukten hat sich die EU im Rahmen ihrer Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) auf eine einheitliche Definition des „Inverkehrbringens“ energieverbauchsrelevanter Waren geeinigt. Demnach werden diese dann in den Verkehr gebracht, wenn sie erstmalige entgeltlich oder unentgeltlich auf dem Gemeinschaftsmarkt zur Verteilung oder zur Verwendung in der Gemeinschaft bereitgestellt werden, wobei die Vertriebsmethode ohne Belang ist.

Das dürfte demnach auch für "Elektrik" gelten.
 
Demzufolge haftest Du auch nicht dafür, wenn der Hersteller Deiner in China bestellten Ware Mist gebaut hat und es einem Laien nicht möglich war, dieses zu erkennen.

Beispiel:
Der China-Dealer "Deines Vertrauens" bietet Dir einen fantastischen Röhrenfernseher zum Schnäppchenpreis an. Leider hat er keine Rückwand.
Du stellst das Ding bei Dir auf und Deine Nachbarin kommt vorbei, fasst ihn beim Bewundern ungeschickt an und bekommt am Hochspannungsteil richtig eine geballert.
Das Wissen, dass Fernseher ohne Rückwände nicht betrieben werden dürfen (lassen wir mal Reparaturzwecke und sowas außen vor) ist auch einem Laien zuzuschreiben.
Also haftest Du gegenüber Deiner Nachbarin. Ob und wie Du Dich beim Inverkehrbringer schadlos hältst, ist ein anderes Problem.
 
Ebenfalls falsch. Ein Käufer/Verbraucher ist kein "Inverkehrbringer". Erst, wenn er es selber weiter verkauft, gewerblich.

Ausführlich zum Thema z.B. hier:
Definition des Begriffs "Inverkehrbringen": Ausmaß und Bedeutung

Elektronikprodukte
Im Rahmen der energieeffizienten Gestaltung von Elektronikprodukten hat sich die EU im Rahmen ihrer Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) auf eine einheitliche Definition des „Inverkehrbringens“ energieverbauchsrelevanter Waren geeinigt. Demnach werden diese dann in den Verkehr gebracht, wenn sie erstmalige entgeltlich oder unentgeltlich auf dem Gemeinschaftsmarkt zur Verteilung oder zur Verwendung in der Gemeinschaft bereitgestellt werden, wobei die Vertriebsmethode ohne Belang ist.

Das dürfte demnach auch für "Elektrik" gelten.
"Wenn sie erstmalig zur Verwendung bereitgestellt werden", da steht nichts davon, das du selber da ausgeschlossen bist bei der Verwendung oder? Ausgeschlossen bist du nur, wenn du die Geräte außerhalb der Gemeinschaft also der EU verwendest.
 
Meine Güte, ist das denn wirklich soooo schwer??? :mad:
Ich wette, Du hast den Artikel nicht gelesen (und/oder nicht verstanden).
Du musst schon vollständig zitieren: "in der Gemeinschaft bereitgestellt werden". Gemeinschaft ist hier die EU. Um den Import dorthin geht es, NICHT um den Endverbraucher!!!
 
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