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EBC41
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Wenn die Herdzuleitung im Sicherungskasten allerdings so angeschlossen wird, dass 2 Adern für den Außenleiter, 2 für den Neutralleiter und 1 für den PE ist, dann könnte es auch wie in Nr.3 angeschlossen werden.
Ja, es ist zwar nicht normgerecht, aber ich würde es so anschließen.
Im Unterverteiler, die graue Ader vom Ausgang des LSS wegnehmen und in die N-Schiene klemmen. (Ich höre schon die Aufschreie!)
In der E-Herd Anschlussdose dann die 5 Farben eins zu eins durchverbinden. Aber keine Querverbindungen, weder bei den beiden N noch bei L1 und L2.
Am Klemmbrett des Kochfelds würde ich dann die Brücke zwischen den beiden N - Klemmen entfernen. Die beiden N (blau und grau) sind ja dann bereits in der Unterverteilung verbunden (hängen also an der N-Schiene).
Diese Massnahme würde bei Unterbrechung einer N-Ader, die Überlastung der noch gesunden vermeiden.
Generell haben wir auch im schlimmsten Fall keinen Gesamtstrom von 48A mehr, wie oben diskutiert, sondern 32A, weil wir ja einen LSS stillgelegt haben.
Man könnte jetzt noch dagegen argumentieren, weil der PE nur einmal vorhanden ist. Das ist aber wegen des Vorhandenseins des RCD eh kein Problem mehr.
Im Prinzip haben wir nur das vom Hersteller des Kochfelds angewendete Verfahren, in der Zuleitung die zwei N (blau und grau) zu verwenden, sozusagen bis zur Unterverteilung verlängert.
Wenn die Vorsicherung der Unterverteilung wirklich 50A ist, gehört dann auch ein 63A RCD rein.
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Na dann schimpft mal los!