Installation FI-Schalter - wer zahlt?

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benberlin

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Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem Mieter eines Gewerberaums. Nun fiel mir auf, dass dort kein FI-Schalter vorhanden ist, welchen ich gerne nachrüsten lassen möchte.

Laut Gewerbe-Mietvertrag zahlt der Vermieter für die Grundversorgung mit elektrischer Energie in dem bei Mietbeginn vorhandenem Standard. Ich als Mieter bin hingegen für Wartung und Instandhaltung der Elektro-Endinstallationen verantwortlich.

Nun die Frage, da aus meiner Sicht dort beides zusammen läuft: sind Sicherungskasten und FI-Schalter Grundversorgung oder Endinstallation?


Vielen Dank im Voraus,
Ben
 
Du zahlst für die von Dir gewünschte Installation eines oder mehrerer FI- Schalter.

Leprechaun
 
Vorausgesetzt, die Anlage entsprach zum Errichtungszeitpunkt den gültigen Bestimmungen, also ohne FI oder nur für Feuchträume (Bad)
 
Vorausgesetzt, die Anlage entsprach zum Errichtungszeitpunkt den gültigen Bestimmungen, also ohne FI oder nur für Feuchträume (Bad)

Das ist so nicht richtig. Für gewerbliche Anlagen, die regelmäßig gewartet werden, gibt es keine Vorschrift bezüglich der Nachrüstung eines RCD´s.

Nach o.g. Beschreibung obliegt die Wartung dem Mieter, also egal ob FI oder nicht, der gewerbliche Mieter muß bei Bezug erstmal eine Wartung veranlassen, um von eventuellen Haftungsrisiken frei zu sein.

Die Nachrüstung von FI- Schaltern ist dann ausschließlich ein Wunsch des Mieters.

Leprechaun
 
Meiner Meinung nach muss man hier mehrere Gesetze beachten. Neben der VDE nämlich auch z.B.: Mitrecht, Gewerberecht.

In AT z.B.: müsste laut Mietrecht (zumindest bei der privaten Wohnraumvermietung) der Vermieter bei jedem Mieterwechsel die Anlage auf neuesten Stand bringen (FI-Schutz steht im Mietrecht!!) und einen E-Check veranlassen.
 
Der FI ist auf jeden Fall nachrüstpflichitg.
Es handelt sich um ein Gewerberaum und hier sind auch die Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzgesetz zu beachten.
In diesen sind Nachrüstpflichten für FI Schutzschalter vorhanden.

Wer das nun bezahlen muß kann man ohne den Mietvertrag genau zu kennen nicht sagen.
Üblicherweise ist in Gewerbeimmobilien der Mieter für all solche Nachrüstungen selbst verantwortlich.

Dem Gesetz gegenüber hat auf jeden Fall die Geschäftsführung die Verpflichtung dafür zu sorgen.
Im Falle eines Unfalls kann diese auf jeden Fall ihre Schuld nicht auf den Vermieter übertragen.
 
Arbeitsschutzgesetz §3"(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben."

§4"Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
1.
Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
...
bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;..."

Fi Schutzschalter ist Stand der Technik und eine Maßnahme die zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz beiträgt.

Einzige Alternative zu FIs in der festen Installation, könnte auch die zwingende Verwendung (Dienstanweisung) von Anschlußleitungen mit PRCD sein, das wäre aber maximal für Baustellen praktikabel.
 
Das ist so nicht richtig. Für gewerbliche Anlagen, die regelmäßig gewartet werden, gibt es keine Vorschrift bezüglich der Nachrüstung eines RCD´s.
In der VDE gibt es keine Nachrüstforderung. Hast du aber eine Firma, musst du für jeden Arbeitsplatz eine Gefahrenbeurteilung machen und versuchen Gefahren zu minimieren. Ob das dann im Ernstfall ein FI sein muss fürs ganze Gebäude oder Raum oder ob du z.B. wenn da mit einem Winkelschleifer gearbeitet wird du an diesen einen PRCD baust, oder auch an eine Werkbank oder auch gar nichts machst, das liegt dann an dir. Ist heute leider so, das praktisch alle klaren Vorschriften, die es früher z.B. von der Berufsgenossenschaft gab nach und nach durch irgendwelche schwammigen Vorschriften ersetzt werden.
 
Ich habe angemietete Lagerräume und habe für die FI-Schalter selbst gesorgt ebenso für neue Elektroanlagen
Da noch drüber mit dem Vermieter zu diskutieren bringt eh nichts weil die sich wieder gerne darüber aufplustern weil man selbst was daran macht.
Ja und, Hauptsache die Anlage entspricht den heutigen Stand der Technik und ist vorschriftsmäßig verlegt.
Und da bin ich auch mit durchgekommen.
 
Was ist daran schwammig?
Stand der Technik ist aktuelle VDE Norm
Aktuelle VDE Norm besagt FI für (fast) alle laienbedienbaren Steckdosen.
 
Dann kannst du auch viele Betriebe abreisen und Erder mit Dokumentation ... Nachrüsten.

Da die Normen ständig im Wandel sind, ist das dann ein Dauerauftrag für E-Firmen..

Gerade Fertiggestellt und schon auf neue Normen umrüsten.
 
Ja so ist das eben. Man könnte jetzt aber zur Entlastung der geldgeilen Elektrofirmen argumentieren, dass eine Umrüstung 5000€ kostet und ein behinderter Mensch, der die nächsten 50 Jahre Intensivpflege braucht, 15M€. ;)
 
So lange eine Gefährdungsbeurteilung die Pflichten zur Modernisierung der veralteten Anlagen aus hebeln wird sich da nichts ändern!
 
Vielleicht sollte diese Gefährdungsbeurteilung einfach ohne Schmiergelder gemacht werden......
 
Was denkst du denn, wer den Posten bekommt? Der Überpingelige, der die komplette Firma umbauen will, oder der Dummkopf, der feststellt, dass alles in Ordnung ist?
 
Das Problem ist doch - was ich schon öfters geschrieben habe - solange es keiner kontrolliert, wird es auch nicht behoben.
Die BG ist doch ein Selbstverwaltungsverein geworden, die nur noch Fälle nachprüft, wenn diese zahlen muss. Wahrscheinlich ist es billiger ein paar mehr Fälle zu bezahlen, als Personal für die Prävention vorzuhalten. Und bei anderen Kontrollinstanzen scheint es ähnlich zu sein.
 
Thema: Installation FI-Schalter - wer zahlt?
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