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benberlin
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Hallo zusammen,
ich bin seit kurzem Mieter eines Gewerberaums. Nun fiel mir auf, dass dort kein FI-Schalter vorhanden ist, welchen ich gerne nachrüsten lassen möchte.
Laut Gewerbe-Mietvertrag zahlt der Vermieter für die Grundversorgung mit elektrischer Energie in dem bei Mietbeginn vorhandenem Standard. Ich als Mieter bin hingegen für Wartung und Instandhaltung der Elektro-Endinstallationen verantwortlich.
Nun die Frage, da aus meiner Sicht dort beides zusammen läuft: sind Sicherungskasten und FI-Schalter Grundversorgung oder Endinstallation?
Vielen Dank im Voraus,
Ben
ich bin seit kurzem Mieter eines Gewerberaums. Nun fiel mir auf, dass dort kein FI-Schalter vorhanden ist, welchen ich gerne nachrüsten lassen möchte.
Laut Gewerbe-Mietvertrag zahlt der Vermieter für die Grundversorgung mit elektrischer Energie in dem bei Mietbeginn vorhandenem Standard. Ich als Mieter bin hingegen für Wartung und Instandhaltung der Elektro-Endinstallationen verantwortlich.
Nun die Frage, da aus meiner Sicht dort beides zusammen läuft: sind Sicherungskasten und FI-Schalter Grundversorgung oder Endinstallation?
Vielen Dank im Voraus,
Ben