Das ist nicht generell in allen TAB so. Bei uns ist dieser Punkt z.b. gestrichen. Dafür gilt das.
"7.4 Trennvorrichtung vor dem Zähler
(1) Hausanschlußsicherungen dürfen nicht als Trennvorrichtung für die Kundenanlage verwendet werden.
(2) Im unteren Anschlußraum werden für jedes Zählerfeld sperr- und plombierbare, selektive Hauptleitungsschutzschalter
(SH-Schalter) eingesetzt als
– Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage,
– Freischalteinrichtung für die Zähl-, Meß- und Steuereinrichtungen sowie für die Kundenanlage,
– zentrale Überstromschutzeinrichtung für die Kundenanlage und
– Überstrom-Schutzeinrichtung für die Meßeinrichtungen und die Leitungen zum Stromkreisverteiler."
Und in den Erläuterungen dazu:
Nach TAB 2000 sind für Zählerschränke selektive Haupt-Leitungschutzschalter (SH-Schalter) vor
jedem Zähler vorgegeben. Grundsätzlich sind hierbei einpolig schaltende SH-Schalter der Charakteristik „E“ einzusetzen.
Nach DIN 18015 ist das Hauptstromversorgungssystem für eine Belastbarkeit von mind. 63 A
auszulegen.
Zuordnung der selektiven Hauptleitungs-Schutzschalter
(SH-Schalter) zu den gestuften Vorhalteleistungen
gestufte Vorhalte- Wirk- SH-Schalter
leistung leistung
S in kVA in kW bei I in A
cosj = 0,8
5 4,0 16
10 8,0 20
15 12,0 25
20 16,0 35
30 24,0 50 *
*) Wohnungen mit Durchlauferhitzer (DE) - spezifische Regelungen beim VNB nach
Rücksprache beachten
Das hat aber letzlich nichts damit zu tun, dass die Zuleitungen bis zu den Stromkreisverteilern für 62A ausgelegt sein müssen.
Da gilt bei uns auch. Zusätzlich noch in den Erläuterungen zur TAB:
"Für die Verbindungsleitung zwischen Zählerschrank und Stromkreisverteiler ist eine
Drehstromleitung nach DIN 18015 mindestens für eine Belastung von 63 A zu verlegen."
MfG
MfG