Installationsleitung verbinden.

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Heute hat eines unserer Kabel Schaden erlitten - es wurde von einer Kettensäge angeritzt (Lange Geschichte: Von "Da darfst du nicht dran" wurde durch das System stille Post und fünf Paar Ohren am Ende "Da muss ich schneiden!".)

Da die Anlage stromlos ist, ist nichts schlimmeres passiert. Aber das Kabel hat einen Schaden an der Isolierung und ein Leiter ist angekerbt. Ich habe noch ordentlich Kabelreserve und nun möchte ich die Leitung auftrennen, einkürzen und verbinden.

Wäre es eine einfache Installationsleitung mit kleinem Querschnitt, würde ich Federzugklemmen verwenden, aber es handelt sich um eine NYM-J 5x10mm².

Für Reihenklemmen ist nicht genug Platz für das passende Gehäuse vorhanden (Einbautiefe). Daher komme ich zu dem Entschluss, gewöhnliche Anschlußklemmen (Lüsterklemmen) zu verwenden - mit Verteilerdose drumrum.

Gute oder schlechte Überlegung? Alternative Ideen?
 
Stoßverbinder oder Gießharz-Muffe.

Wenn Stoßverbinder als Klemmstelle zählen (bin mir nicht sicher dabei), muss die Dose zugänglich ("inspizierbar") bleiben.

Schraubklemmen sind keine gute Alternative und nicht mehr zeitgemäß.
 
Ich persönlich würde die Gießharzmuffe nehmen, dann ist die Stelle insgesamt auch wasserdicht.

Diese Muffen gibt es entweder mit Schraubklemmen oder für Stoßverbinder, der Preis liegt bei ca. 30 € für die Schraub-Variante.
 
Nee. Gießharz schießt über das Ziel hinaus. Wenn diese Leitung jemals mit Wasser in Verbindung kommt, muss das Gebäude ohnehin abgerissen werden.

Außerdem finde ich beim Großhändler keine Verbindungs- oder Abzweigmuffen mit mehr als vier Leitern. Ärgerlich.

Aber du hast mich auf eine gute Idee gebracht: Stoßverbinder!
Das wäre jetzt mal mein Favorit. Hab' dafür vielen Dank.

Gibt es weitere Vorschläge?
 
AgentBRD schrieb:
Heute hat eines unserer Kabel Schaden erlitten - es wurde von einer Kettensäge angeritzt

Was hat eine Kettensäge an einen 5x10 zu suchen? Wenn schon sägen dann mit Metallblatt.

Lutz
 
Da macht man eine Schrumpfmuffe mit Stossverbindern. Vorausgesetzt die passende Zange ist zur Hand.

Alternativ ein Abzweigkasten mit eingebauten Klemmen, gibst von Spelsberg oder Hensel, muss natürlich zugänglich bleiben.
 
AgentBRD schrieb:
Heute hat eines unserer Kabel Schaden erlitten - es wurde von einer Kettensäge angeritzt
elo22 schrieb:
Was hat eine Kettensäge an einen 5x10 zu suchen? Wenn schon sägen dann mit Metallblatt.
Vielen Dank für diese wichtige Frage. Sicher ist es mein Fehler, dass ich die Sachlage nicht unmißverständlich dargestellt habe.
Eine Kettensäge ist zum Ablängen von Installationsleitungen denkbar ungeeignet. Es stand aber auch nicht die Intention im Raum, den Leiter zu trennen.
Eine Kettensäge eignet sich in Zimmermannshänden aber hervorragend, um Schnitte in Holzständerwänden zu setzen. Es wurde aber ausgerechnet eine Stelle für den Schnitt gewählt, der nicht für Schnitte freigegeben war. Das wurde so auch mit Markierspray gekennzeichnet.
Ein Metallsägeblatt hingegen ist zum Sägen von Holzstrukturen suboptimal.
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ego1 schrieb:
Da macht man eine Schrumpfmuffe mit Stossverbindern. Vorausgesetzt die passende Zange ist zur Hand.
Hexagonaler Crimpeinsatz und auch der klassiche Einsatz für Stoßverbinder sind vorhanden. Danke.
Wobei ich denke, dass letzterer Einsatz hinfällig wäre: isolierte Stoßverbinder sind mir bei dem Querschnitt nicht bekannt.

Schrumpfmuffe ist eine schöne Idee, entspricht es doch dem Prinzip "Stoßverbinder + Schrumpfschlauch". Über die gesamte Verbindungsstelle werde ich dann noch eine Manschette ziehen.

ego1 schrieb:
Alternativ ein Abzweigkasten mit eingebauten Klemmen, gibst von Spelsberg oder Hensel, muss natürlich zugänglich bleiben.
Das wäre mit Sicherheit die schönste Idee gewesen. Aber wie eingangs erwähnt: Für ein Gehäuse mit Reihenklemmen ist nicht ausreichend Einbautiefe gegeben. In der Höhe und der Breite ist aber großzügig Raum vorhanden.
 
Wenn im Gebäude muss die Klemmstelle inspizierbau bleiben.

Wenn ausserhalb des Gebäudes Giessharz oder Schrumpfmuffe. Schraubverbinder mit Abreisskopf damit man die Sicherheit der richtigen Anpresskraft hat. Ist doch immer etwas eng in den Kabelgruben.
Bei Schrumpfmuffe den richtigen Brenner wählen.
Giessharz muss eine Temperatur von 20 Grad haben, sonst wird das nichts. Ist aber am einfachsten zu verarbeiten.

Ansonst Kabel besser mit einer mechanischen Quetschzange trennen nicht mit der Kettensäge.
 
elektroblitzer schrieb:
Wenn im Gebäude muss die Klemmstelle inspizierbar bleiben.
Das ist aufschlußreich und sinnig. Darf ich erfahren, in welcher Norm das festgelegt ist?

elektroblitzer schrieb:
Ansonst Kabel besser mit einer mechanischen Quetschzange trennen nicht mit der Kettensäge.
No offense - aber es scheint einfach nicht durchdringen zu wollen: Wir längen unsere Kabel immer mit geeigneten Werkzeugen ab und uns ist auch klar, dass Kettensägen, Spaltäxte und Faustkeile nicht für diesen Zweck geeignet sind.
Es handelt sich um eine unbeabsichtigte Beschädigung der Leitung durch ein anderes Gewerk.
 
Lass ihn doch. Mach ne Schrumpfmuffe, die kann in der Wand verschwinden und gut ist.
 
ego1 schrieb:
[Eine] Schrumpfmuffe [...] kann in der Wand verschwinden.

Jetzt bin ich etwas verwirrt - da stoßen Aussagen gegeneinander.

Verstehe ich das richtig?
  • Trennbare Verbindungen müssen inspizierbar bleiben
  • Untrennbare Verbindungen dürfen überbaut werden.

So richtig?
 
Danke für die klare und eindeutige Antwort, die keine Fragen offen lässt.

Morgen wird also gecrimpt.
 
Nein leider nicht richtig!

Klemmstellen im Gebäude müssen nach VDE 0100-520:2003-06 Teil 526.3 zugänglich sein. Zugänglich sind diese nur, wenn Sie besichtigen kann.
Wie soll das bei einer Giesharz oder Schrumpfmuffe funktionieren?
 
Erst einmal vielen Dank für die Quellenangabe, exzellente Arbeit!

Dazu habe ich aber eine Frage: In eine Gießharz- oder Schrumpfmuffe kann man doch überhaupt nicht zerstörungsfrei hineinblicken. Ist damit der Wortlaut aus dem Teil 520 nicht erfüllt?

VDE 100-520 [Auszug] schrieb:
Lösbare Verbindungen müssen zur Besichtigung, Prüfung und Wartung (gilt nicht für im Erdreich angeordnete Verbindungen) zugänglich sein.

Es muss doch Techniken auf dem Markt geben, die ein "zusammenstückeln" erlauben, die dann auch überbaut werden dürfen. Nach deiner Auffassung wäre eine Crimpverbindung damit ja auch eine Klemmstelle. Kannst du meine Zweifel ausräumen?
 
VDE hat nichts mit Logik zu tun!

Im Erdreich kann eine Muffe gefahrlos ausbrennen im Gebäude nicht.

Wir haben ca. 40 Störungen im Jahr im Dortmunder Stadtgebiet bei dem Muffen ausgebrannt sind.
Das müsste man mal auf Deutschland hochrechnen um die Gefährdung zu ermitteln. Auf jeden fall ist Sie vorhanden und größer als bei einem Klemmkasten.

Wer es trotzdem macht handelt nicht nach den anerkannten regeln der Technik und begeht eine evtl. eine Owi nach dem jeweiligen Landesbaurecht oder eine Straftat nach dem Strafgesetztbuch §237 StGB.
 
Nein, konnte er in den vergangenen Jahren noch nicht. Schrumpfmuffen mit Kerbverbindern sind Stand der Technik und müssen nicht besichtigt werden. Wozu auch.

Interresanterweise ist er weiterhin der ansicht das Gelmuffen mit lösbaren Schraubverbindern unzugänglich angeordnet werden dürfen. Wers verstehen mag...
 
Muffen im Erdreich versagen in den meisten fällen aufgrund eindringender Feuichtigkeit.
 
elektroblitzer schrieb:
VDE hat nichts mit Logik zu tun!
...aber mit bindenden Normen. Tut mir leid, aber es ist klar von lösbaren Klemmstellen gesprochen. Deine Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar. Die von dir aufgezeigte Quelle stützt die Aussage nicht - im Gegenteil.

Wäre eine umschrumpfte oder vergossene Stoßstelle - wie nach deinem Verständnis - als lösbar zu verstehen, dann müsste man auch die Argumentation gelten lassen, dass die Leiter in ihrer Koheränz auf dem Metallgitter beruhen, welches wiederum multible Versetzungen aufweist. Das wären dann ja auch "Trennstellen" und ergo wäre die verdeckte Verlegung von Leitungen partout verboten. Klingt wenig einleuchtend.

Im Erdreich kann eine Muffe gefahrlos ausbrennen im Gebäude nicht.
Selbst wenn - dann hilft es mir auch nicht, wenn ich zugucken kann.

Wer es trotzdem macht handelt nicht nach den anerkannten regeln der Technik
Ich komme immer mehr zu dem Schluss, dass du deine Regeln selber nach dem "Kenne ich nicht anders - alles andere kann nur Dreck sein"-Prinzip machst und dann als uneingeschränkt, allgemein, universell und spezifisch geltend auf den Tisch haust.
No Offense - ich bin dankbar für die Hilfe, aber du zeichnest jetzt ein deutlich überzogenes, schwarzes Bild an die Wand.
Wären Muffenverbindungen so derart brandgefährlich, wie du das hier abzeichnest, wäre diese Technik sicher schon vor Jahren mit Entsetzen verboten worden.

[...]und begeht eine evtl. eine Owi nach dem jeweiligen Landesbaurecht oder eine Straftat nach dem Strafgesetztbuch §237 StGB.
Ich will zwei Leitungsenden miteinander verbinden und zwar mittels Stoßverbindern.
Die zitierte Rechtsnorm verbietet die Verbindung zwischen Menschen - mittels Zwangsehe.
Also das wird mir jetzt doch ein wenig zu hanebüchen. Diese Begründung ist mir etwas zu weit hergeholt.
 
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