Hallo AoDa Keule,
bis zum Erscheinen der DIN 18015-3:1999-4 galt die Aussage, daß die Anordnung der Schalter dabei so zu
erfolgen hat, daß ihre Mitte 105 cm über der
fertigen Fußbodenfläche liegt.
Das Maß 105 cm ist ein altes, praxisbewehrtes Maß.
Bei senkrechten Kombinationen galt das Maß ebenfalls. So war bei senkrecht angeordneten Dreifach-Schalterkombination
der mittlere der drei Schalter in der Höhe
von 105 cm (Mitte) anzuordnen.
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In DIN 18015-3:1999-04 lautet es nun mehr:
Schalter sind... so anzuordnen, daß die Mitte des oberen Schalters nicht mehr als 105 cm über der fertigen Fußbodenfläche liegt.
Diese modifizierte Festlegung als Grenzmaß kommt
auch dem barrierefreien Bauen nach DIN 18025 entgegen.
Sind spezielle Anforderungen an Planung und
Ausführung von Wohnbauten für besondere Personen-
gruppen zu erfüllen, so muß die
DIN 18025/Teil 1 und 2 berücksichtigt werden.
In DIN 18025 wird gefordert, daß Bedienungseinrichtungen, z.B. Schalter, Taster, Sicherungen, Sanitärarmaturen u.s.w. in 85 cm Höhe
anzubringen sind.
Das bisherige Fixmaß 105cm bis mitte Schalter
nach DIN18015-3 stand im Widerspruch zu
DIN 18025 "Barrierefreie Wohnungen".
Die aktuelle Forderung schließt ein Höhenmaß von
85cm für die Anbringung von Schaltern nun nicht
mehr aus.
Der Errichter darf das Maß 105cm bis mitte Schalter nicht überschreiten, wohl aber unterschreiten.
http://upload4.postimage.org/1529850/18015alt.jpghttp://upload4.postimage.org/1529942/Bild.jpg
Gruß
Duspol der nicht Fußkrank ist und zum
Schalter geht.