Installationsmaße von Steckdosen und Schaltern

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K

Klaudius2000

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Hallo,

kann mir mal jemand die Installationsmaße für Steckdosen und Schalter sagen. Steckdosen 30cm über Estrich? Schalter 120cm über Estrich? Wieviel cm von einer Tür (Rohbau) müssen die Löcher sein????

Gibt es irgenwo eine tolle Internetseite auf der man sowas nachschlagen kann???

Gruß

K
 
Installationszonen

Hallo,

nutze die Suchfunktion hier im Forum oder bei Goggle:

http://www.Google.de Installationszonen
 
Hallo,

also ich nehme immer folgende maße:

Schalterhöhe: 1,05m
Steckdosenhöhe: 0,30m
Abstand zum Türrahmen/Zarge: 0,15m
 
Chris182 schrieb:
Hallo,

also ich nehme immer folgende maße:

Schalterhöhe: 1,05m
Steckdosenhöhe: 0,30m
Abstand zum Türrahmen/Zarge: 0,15m

Dem kann ich mich nur anschliessen.

Ausserdem:

Steckdosen im Arbeitsbereich der Küche: 1,10m
Herddose: 0,20m
Dosen für Waschmaschine+Trockner: 1,20m

So isses bei uns.....

Gruss Keule
 
Nach DIN 18015-3 gelten für Küchen und Arbeitsräume folgende Vorzugsmaße:

Schalter 1,15m
Steckdosen über Arbeitsflächen 1,15m

Werden die Steckdosen tiefer gesetzt, besteht die Gefahr das die Abdeckungen mit der Abschlußleiste
der Küchenarbeitsplatte kollidieren.

Den Vorzugsmaße der Schalter und Steckdosen in Wohnräumen stimme ich voll zu, gebe aber
zu bedenken das die 1,05m b.z.w. die 1,15m sich mittig auf den obersten Schalter
beziehen.
Als Bezugspunkt ist immer die Oberkante des
fertigen Fußbodens zu beachten.




Gruß
Duspol :D
 
Naja, mittig auf den oberen, das ist so ne Sache, hatten wir das nicht schonmal, das man bei ner 4er dann den 2ten nimmt usw.
Ich denke das ist Ansichtssache.
 
Das ist keine Ansichtssache :!:

DIN 18015-3 sagt es ganz klar aus :!:

Begründung:

Da Barrierefreies wohnen immer aktueller wird, hat man sich in der o.g. VDE auf die Vorzugsmaße festgelegt.
Einige Wohngesellschaften haben das erkannt und lassen ihre Wohnungen Barrierefrei umbauen, um den
Bedarf an diesen Wohnungen in der Zukunft anbieten zu können.
Durch die Festlegung auf das Maß 1,o5m Oberer Schalter mittig, werden die Schalter und Steckdosen
unterhalb in einer Höhe von weniger als 1m kommen.

Das Maß 1,05m gilt für Wohnräume.


Gruß
Duspol :D
 
Tja, egal, 5 FAch Rahmen werde ich NICHT oben auf 1,05 setzen, sonst stößt der Rahmen ja uf den Boden :lol:
 
Was ist denn bitte barrierefreies Wohnen ?
Ne leere Wohnung oder was ? :?:
 
barrierefreies Wohnen ?

Was ist denn bitte barrierefreies Wohnen ?

Ganz kurz gesagt , die Wohnung so einrichten ( bauen ) das Behinderte-insbesondere Rollstuhlfahrer-ohne weitere Hilfe jeden Punkt der Wohnung erreichen können........
 
Danke Edi,

die Erklärung trifft zu. :)

Da der Begriff "Behindert" in Deutschland
als Diskriminierend gilt, b.z.w. die Beschreibung
(Behindertengerecht) die Problematik nur bedingt
beschreibt, wurde in den VDE-Vorschriften (Bestimmungen) der Begriff "Barrierefreies wohnen"
verwendet.

Kleine Anmerkung

Wenn der Auftraggeber auf Ausführung der Elektrischen
Arbeiten, gemäß VDE besteht, sind diese auch so auszuführen. :!:
Dabei spielt es keine Rolle, was man darüber denkt
oder meint.



Gruß
Duspol :D
 
Chriss schrieb:
Tja, egal, 5 FAch Rahmen werde ich NICHT oben auf 1,05 setzen, sonst stößt der Rahmen ja uf den Boden :lol:

Sehe ich ähnlich, bei nem 5-fach Rahmen nehme ich 1,05m mitte 3.Dose, beim 4-fach 1,05m Mitte zwischen 2. und 3. Dose.


Damit bin ich eigentlich immer gut gefahren.


Denke mal das man als Rollstuhlfahrer den obersten Schalter bei ca. 1,20 immer noch gut erreicht....



Gruss Keule der jetzt mit seinem Schreibtischstuhl zum Schalter rollt und Testet....
 
Hallo AoDa Keule,

bis zum Erscheinen der DIN 18015-3:1999-4 galt die Aussage, daß die Anordnung der Schalter dabei so zu
erfolgen hat, daß ihre Mitte 105 cm über der
fertigen Fußbodenfläche liegt.
Das Maß 105 cm ist ein altes, praxisbewehrtes Maß.
Bei senkrechten Kombinationen galt das Maß ebenfalls. So war bei senkrecht angeordneten Dreifach-Schalterkombination
der mittlere der drei Schalter in der Höhe
von 105 cm (Mitte) anzuordnen.

:!: In DIN 18015-3:1999-04 lautet es nun mehr:

Schalter sind... so anzuordnen, daß die Mitte des oberen Schalters nicht mehr als 105 cm über der fertigen Fußbodenfläche liegt.

Diese modifizierte Festlegung als Grenzmaß kommt
auch dem barrierefreien Bauen nach DIN 18025 entgegen.

Sind spezielle Anforderungen an Planung und
Ausführung von Wohnbauten für besondere Personen-
gruppen zu erfüllen, so muß die
DIN 18025/Teil 1 und 2 berücksichtigt werden.

In DIN 18025 wird gefordert, daß Bedienungseinrichtungen, z.B. Schalter, Taster, Sicherungen, Sanitärarmaturen u.s.w. in 85 cm Höhe
anzubringen sind.
Das bisherige Fixmaß 105cm bis mitte Schalter
nach DIN18015-3 stand im Widerspruch zu
DIN 18025 "Barrierefreie Wohnungen".
Die aktuelle Forderung schließt ein Höhenmaß von
85cm für die Anbringung von Schaltern nun nicht
mehr aus.

Der Errichter darf das Maß 105cm bis mitte Schalter nicht überschreiten, wohl aber unterschreiten.



http://upload4.postimage.org/1529850/18015alt.jpghttp://upload4.postimage.org/1529942/Bild.jpg


Gruß
Duspol der nicht Fußkrank ist und zum
Schalter geht. :D
 
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