Instandsetzung Baustromverteiler

Diskutiere Instandsetzung Baustromverteiler im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, bei mir steht demnächst (privat) Hausbau an. Ich habe einen stabilen Baustromverteiler, der von der Größe her ganz gut passen...
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Kannst du ausser leeren Behauptungen noch was beitragen?


Auszug aus BGI 608:

"Deshalb dürfen diese elektrischen Betriebsmittel hinter einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vom Typ A oder F nicht betrieben werden. Der Schutz im Fehlerfall kann nur sichergestellt werden durch

den Einsatz von allstromsensitiven Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) vom Typ B oder B+,
Trenntransformatoren mit nur einem angeschlossenen Verbrauchsmittel,
Festanschluss, wobei die Maßnahmen nach VDE 0100-410 angewendet und die Abschaltbedingungen eingehalten werden müssen sowie die nachgeschalteten Stromkreise keine Steckdosen enthalten dürfen."
 
elektroblitzer schrieb:
Auszug aus BGI 608:

"Deshalb dürfen diese elektrischen Betriebsmittel hinter einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vom Typ A oder F nicht betrieben werden. Der Schutz im Fehlerfall kann nur sichergestellt werden durch

den Einsatz von allstromsensitiven Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) vom Typ B oder B+,
Trenntransformatoren mit nur einem angeschlossenen Verbrauchsmittel,
Festanschluss, wobei die Maßnahmen nach VDE 0100-410 angewendet und die Abschaltbedingungen eingehalten werden müssen sowie die nachgeschalteten Stromkreise keine Steckdosen enthalten dürfen."

Ich hab dir den Unterschied mal fett markiert. Der Satz sagt aus, daß diese Betriebsmittel [mit FU] nicht an einem Typ A FI betrieben werden dürfen. Das ist vollkommen korrekt und das stelle ich auch überhaupt nicht in Frage. Aber da steht nicht dass KEINE Betriebsmittel an einem Typ A FI betrieben werden dürfen. Also dürfen nicht frequenzgesteuerte Betriebsmittel sehr wohl an einem Typ A FI betrieben werden.

Dieser Satz sagt KEINESFALLS aus, daß generell Typ B FIs in Baustromverteilern eingesetzt werden müssen.
Aus der BGI 608 ist also eine generelle Pflicht nicht abzuleiten.

Oder kannst Du eine schlüssige Begründung deiner Behauptung liefern?
 
Ich hab dir den Unterschied mal fett markiert. Der Satz sagt aus, daß diese Betriebsmittel [mit FU] nicht an einem Typ A FI betrieben werden dürfen. Das ist vollkommen korrekt und das stelle ich auch überhaupt nicht in Frage. Aber da steht nicht dass KEINE Betriebsmittel an einem Typ A FI betrieben werden dürfen. Also dürfen nicht frequenzgesteuerte Betriebsmittel sehr wohl an einem Typ A FI betrieben werden.

Das ist Wortklauberei um das Mass an Sicherheit zurückzuschrauben.

Unsere Verliehenen Baustromverteiler haben alle Typ B FI!
 
elektroblitzer schrieb:
Das ist Wortklauberei um das Mass an Sicherheit zurückzuschrauben.

Unsere Verliehenen Baustromverteiler haben alle Typ B FI!

Nun, das ist deine Meinung. Meine Intention hingegen ist, die Normen zu erfüllen, aber nicht unnötig Geld auszugeben.

Also wenn es nicht gefordert wird, warum sollte ich es dann tun? Das Geld werd ich noch für 1000 andere Sachen brauchen.
Mein Auto hat auch keinen Notbrems-Assistent, und ich darf es trotzdem fahren, auch wenn das Maß an Sicherheit geringer ist als bei einem mit. Und ich kaufe mir deswegen auch kein neues.

Für Verleihverteiler, mit denen man Geld verdient, finde ich es gut, pauschal Typ B FIs einzubauen!
 
Für Verleihverteiler, mit denen man Geld verdient, finde ich es gut, pauschal Typ B FIs einzubauen!

Wie soll man damit Geld verdienen?
Jeder Bauunternehmer hat doch Schränke die ausrangiert gehören. Er drückt die Preise für Verleih und subventioniert diese mit den Umsätzen aus dem Gebäude.

Da kann man kein Geld verdienen, insbesondere dann nicht wenn man die schränke nur auf dem akutellen und sicheren Stand herausgeben muss.
 
Schlussendlich kommen nun Typ B FIs rein, weil die Maurer jetzt doch mit nem frequenzgesteuerten Kran angekommen sind...

Aber immerhin habe ich die zwei FIs recht günstig bekommen.

Freitag werden die FIs noch geprüft und dann geht das Ding in Betrieb!
 
Schlussendlich kommen nun Typ B FIs rein, weil die Maurer jetzt doch mit nem frequenzgesteuerten Kran angekommen sind...

FAZIT: Auf den Baustellen gehören nach Vorgaben der BG (Berufsgenossenschaft) doch besser nur FI vom Typ B oder B+ rein.
 
elektroblitzer schrieb:
FAZIT: Auf den Baustellen gehören nach Vorgaben der BG (Berufsgenossenschaft) doch besser nur FI vom Typ B oder B+ rein.

Auch wenn Du es noch 1000x runterbetest, es ist nicht so pauschal wie du gern hättest. Es kommt - wie immer im Leben - drauf an!

Da bei mir nun die Erfordernis besteht erfülle ich sie. Sonst würde ich es nicht tun.

Vor allem - wenn nach deiner Aussage kein Geld mit nem Baustromverteiler zu verdienen ist, warum sollte man dann unnötig Geld investieren?
 
elektroblitzer schrieb:
Wie soll man damit Geld verdienen?
Jeder Bauunternehmer hat doch Schränke die ausrangiert gehören. Er drückt die Preise für Verleih und subventioniert diese mit den Umsätzen aus dem Gebäude.

Einfach schmunzeln, den Zustand reklamieren und auf die BG warten :roll: ... Die 5%, die der Elektriker daran zahlt im Verteilungsschlüssel ... Dann ist das halt so, wenn der Bauherr meint seiner Sorgfaltspflicht auf diese weise nachzukommen. Ich hab bei einer meiner letzten Baustellen auch auf die 300€ verzichtet, mir selber einen vernünftigen Baustrom errichtet aus einem ungenutztem Bestandsgebäude und schmunzelnd den anderen Gewerken den Zutritt verwehrt, die zunehmends Probleme hatten mit dem vom Bauherrn gestellten Witz einer Provisorischen Versorgung ...

Da kostet jeder Monat am Bau im Schnitt 275.000€, aber man hat sich die 100-300€ im Monat für einen vernünftigen Baustrom gespart -> Super Idee :wink:
 
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