Irgendwie fragst du das ständig und immer wieder. :roll:
Das nachfolgende kann aber falsch sein, ich bin kein Anwalt oder ähnliches.
Ein konkretes gesetzliches Verbot, auf das es bei Verstoß eine Strafe X gibt, gibt es imho nicht.
Auf der VDE-Seite steht:
Das VDE-Zeichen bescheinigt die Konformität des Produktes mit nationalen und internationalen Normen sowie die Erfüllung gesetzlicher Schutzanforderungen.
Es ist ein Zertifikat, welches bescheinigt, dass das Produkt - in diesem Fall ein Schalter - den Normen entsprechend ist.
Verbauen darfst du es aus strafrechtlicher Sicht evtl. schon. Weiß ich nicht. Die Polizei wird dich davon jedenfalls nicht abhalten.
Es ist vor allem eine Versicherungs-Geschichte:
Wenn das Zeichen fehlt, kann es richtig Ärger geben, weil im Schadensfall niemand garantiert, dass das Produkt jemals den Normen entsprechend war. Dann kriegt derjenige, der es auch noch so fachmännisch verbaut hat, die Haftungsansprüche voll reingedrückt. Man kann ihm ja anlasten, dass er ungeprüftes Material verwendet hat.
Das schließt die Verwendung von solchem Material aus - insbesondere dann, wenn es in irgendeiner Form gewerblich geschieht.
Der Schalter des TE hat das VDE-Zeichen nicht. Er ist vermutlich für ein ganz anderes Land bestimmt. Er wurde demnach nicht auf die Einhaltung der deutschen Normen überprüft. Er kann durchaus diesen gerecht werden, muss es aber nicht - man weiß es nicht. Wurde entweder nie geprüft oder die Prüfung wurde nicht bestanden. Im Bestimmungsland wird er prima funktionieren und den dortigen Sicherheitsstandards entsprechen.
Der TE hat ja indirekt bemerkt, dass mit dem Schalter irgendwas nicht stimmt, weil er nicht in deutsche Schaltpläne passen will.
Schuld sind die Klemmbezeichnungen und die Anzahl der Klemmen ("Kontrollschalter" bedeutet im Ausland vielleicht was anderes).
Die "UP"-Bezeichnung, die sagt, wie rum er einzubauen ist, befindet sich an einer dermaßen blöden Stelle, dass man sie mit einer Klemmenbezeichnung verwechseln könnte (was einem Laien auch passieren wird). Insgesamt gibt es 1-4. "3" und "4" sehen unbestückt aus. "1" hat noch ein "L" (L-Klemme?). Auf dem weißen (Kontrolleuchte?) steht noch was kryptisches....
Einzig die Aderlänge, die abzusetzen ist, kann ich mehr oder weniger erkennen. Spannung/Strom ist eig auch klar.
Das kann hier wohl niemand lesen, weil sonst hätte das längst jemand "übersetzt".
Es ist einfach laienhaft, so einen Mist (mit dem deutschen Normen-Auge betrachtet!) zu verbauen. Man macht es einfach nicht. Egal, wo das jetzt steht.
Würdest du mit einem Auto beruhigt fahren wollen, dessen Herkunft unbekannt ist und welches keinen Tüv hat?