Ist das so erlaubt?

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eulem

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Kann mir jemand sagen, ob sowas erlaubt ist?

Wenn ich das richtig sehe, hat da jemand eine schutzisolierte Lampe aufgesägt und ein Vorschaltgerät draufgeschraubt, da das originale wohl defekt war. Darf man denn so arbeiten?
 
Natürlich geht sowas nicht!
Aber wozu muss ich die Leuchte aufsägen um an's VG zu kommen? :roll:
 
eulem schrieb:
Kann mir jemand sagen, ob sowas erlaubt ist?
http://s17.postimg.org/uk2aiy6qz/DSC_0001.jpg
Wenn ich das richtig sehe, hat da jemand eine schutzisolierte Lampe aufgesägt und ein Vorschaltgerät draufgeschraubt, da das originale wohl defekt war. Darf man denn so arbeiten?

Laesst sich das Bild noch mehr verkleinern, damit man gar nichts mehr erkennt?

Aus der Ferne sieht das wie ein Umbau einer Leuchte Schutzgrad IPxx zu einer Leuchte mit LED-Leuchtmittel (Retrofit) und vorgeschalteter Drossel aus...
 
Man muß die Lampe aufsägen, weil das viel schneller geht als aufschrauben! In manchen Firmen ist es wichtiger schnell zu sein als auf Sicherheit oder Vorschriften zu achten. :shock:

karo28 schrieb:
Aus der Ferne sieht das wie ein Umbau einer Leuchte Schutzgrad IPxx zu einer Leuchte mit LED-Leuchtmittel (Retrofit) und vorgeschalteter Drossel aus...

Genau richtig erkannt. Das VG war defekt, wurde ersetzt. Inzwischen ist die Lampe umgaut auf LED, das VG überflüssig.

Wenn man das nun in einen VDEgerechten Zustand bringen will, muß man dann die ganze Lampe austauschen? Oder reicht es das aufgeschraubte Vorschaltgerät zu entfernen und auf die Öffnung einen Deckel zu schrauben?
 
eulem schrieb:
Oder reicht es das aufgeschraubte Vorschaltgerät zu entfernen und auf die Öffnung einen Deckel zu schrauben?
Wenn du die Arbeitszeit rechnest, kostet eine neue Leuchte wahrscheinlich nur einen Bruchteil dessen.
 
Einen Deckel basteln und mit zwei Schrauben festmachen, geht bestimmt schneller als die ganze Lampe zu tauschen. Aber wäre das dann VDEgerecht? Die Öffnung mit Klebeband zu verschließen wäre ja wohl keine VDEgerechte Lösung oder?
 
Die Frage ist ob Du Dann die Produkthaftung für die Leuchte übernehmen willst.
Mit den Schrauben fängt es dann schon mal an, daß diese die Isolierung durchdringen. DA sollte man dann Kunststoffschrauben verwenden.
Auch die Schutzklasse ist damit nicht mehr sichergestellt.
Neue LED Feuchtraumwannenleuchte gibt es schon für ca 120€ in anständiger Qualität z.B. von Trilux

Die Bastelstunde ist sicher teurer
 
Es geht hier vor allem mal darum, daß ich wissen will, was erlaubt ist und was nicht. Neue Lampen zahlt der Chef nicht bzw. der Auftraggeber. Es geht auch nicht um eine Lampe, sondern um mehrere hunderte. Bei den anderen sind allerdings die Löcher im allgemeinen nicht gar so groß, sondern vielleicht nur 3 cm. Chef und Kollegen sind der Meinung, daß das so in Ordnung wäre, wenn man ein Klebeband draufklebt, da hier ja eh nur Fachleute rankommen. Die Lampen befinden sich in Beleuchtungsanlagen, die unter freiem Himmel stehen, auf öffentlichem Grund. Allerdings kommt man ohne Leiter nicht an die Lampe.

Für mich stellt sich da nun die Frage, ob ich da mitspielen soll. Kann man das so tolerieren? Herstellerhaftung geht sicherlich verloren. An die Schutzklasse hat wohl noch nie jemand gedacht. Aber was kann ich meinem Chef an Argumenten liefern, was da passieren könnte?
 
Ob es so erlaubt ist, kann dir wohl nur der Tüv-Prüfer sagen.
Ich frage mich allerdings wo da nun was angeschlossen ist. Das Vorschaltgerät außen kommt weg und drinne das ist nicht angeschlossen weil defekt? Hab ich das richtig verstanden?
Gehen die Kabel nun direkt in die Drehhalterungen der Röhre? Wenn ja wäre die Frage wo der übergang zwischen Zuleitung und Kabel vom Halter ist. Der Halter ansich muss ja wieder Schutzklasse 2 sein.
 
Mit jeder Änderung an der Lampe erlischt die Typeneigenschaft.
Wer ist der Hersteller der Lampe? Frage schriftlich bei ihm an, ob er Dir freundlicherweise eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben könnte.

Deinem Chef gibst Du von dem Schreiben eine Abschrift.

Was ist nun mit einem größeren Bild???
Auf dem kleinen Bild kann man gar nicht erkennen, was Du meinst.
 
Man sieht das Kabel, das zu dem sich links im Bild befindlichen Sockel geht. Zwischen Sockel und aufgesägter Öffnung sieht man einen Deckel, den man abschrauben kann. Hier wird die Zuleitung angeschlossen. Die Lampenverdrahtung wurde so verändert, daß die Kabel von der Zuleitung direkt zu dem Sockel gehen.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung? Kann mir nicht vorstellen, daß die das machen. Und wenn nicht, wer ist dann für die Lampe verantwortlich? Mein Chef? Unser Auftraggeber? Der, der die Arbeit gemacht hat?
 
Und wenn nicht, wer ist dann für die Lampe verantwortlich? Mein Chef? Unser Auftraggeber? Der, der die Arbeit gemacht hat?


Frage wird der Staatsanwalt stellen, ob grob Fahrlässig oder nicht.
Haften tut meist der, der die Arbeit gemacht hat.

Eine "VDE" gerechte Lösung suchen, wo alle mit leben können (VDE-Verschluss-stopfen etc.)
 
Optimal währe wohl vergiessen des Anschlussraumes, dann Kommste aber nicht mehr dran.
Alles metallische Abmontieren und die Öffnung mit einem Deckel verschließen und mit montagekleber und kabelbindern gesichert.
Wegen kleiner Löcher würde ich mir keine Gedanken machen, Hauptsache der Fingerschutz ist gegeben.

Diese Lampe ist doch aus Plastik, oder nicht?
 
Warum muß der Anschlußraum vergossen werden? Deckel raufkleben oder mit nicht leitenden Schrauben festmachen, das müßte doch reichen oder?

Ja, die Lampe ist aus Plastik. In ein 3 cm kleines Loch kann man reinlangen. Und genau unterhalb dieses Loches befindet sich eine Wago-Klemme. Wago-Klemmen sind aber fingersicher. So gesehen kann da nichts passieren. Es arbeiten hier nur Fachleute.
 
Anschlussraum vergießen :roll:

Ob Fachleute oder nicht interessiert niemanden. Evtl. kommen Reinigungskräfte oder Sicherheitspersonal oder ....
Die Leuchte ist sicher als IP54 (o.ä.) gekennzeichnet. Mit 30mm-Öffnungen oder aufgeschraubten Platten erreichst du das nicht. Da musst du schon alles verkleben (aber nicht mit Isolierband).
 
Die Diskussion um Schrauben, gießen oder sonstwas ist doch nutzlos, mit der Änderung (Loch schneiden) ist die Zulassung der Lampe hin, das Mindeste was man tun sollte ist wieder exakt den gleichen Schutzgrad (IPxx) wieder herzustellen, also Loch so lassen weil Wago dahinter ist, ist falsch!

Ciao
Stefan
 
An den Schutzgrad habe ich noch gar nicht gedacht. Ich glaube aber, daß die Lampe im Originalzustand einen viel höheren Schutzgrad hat, als für diese Anlage vorgeschrieben. Vorschrift dürfte wohl IP33 sein. Das müßte sich doch auch mit aufgeschraubten oder aufgeklebten Platten erreichen lassen.
 
eulem schrieb:
An den Schutzgrad habe ich noch gar nicht gedacht. Ich glaube aber, daß die Lampe im Originalzustand einen viel höheren Schutzgrad hat, als für diese Anlage vorgeschrieben. Vorschrift dürfte wohl IP33 sein. Das müßte sich doch auch mit aufgeschraubten oder aufgeklebten Platten erreichen lassen.

Mit Glauben kommt man nicht weiter (höchstens in der Kirche :lol: :lol: ).
Hier zählen nur ZDF (Zahlen, Daten, Fakten).

Ist Dein Chef Elektromeister oder Kaufmann oder hat er seine Ausbildung außerhalb des Wirkungsbereichs der VDE gemacht?

Wir warten übrigens immer noch auf ein größeres Bild.
Trotz Deiner Beschreibung sagt ein Bild mehr, als 1000 Worte.

Viele Grüße

wechselstromer.
 
eulem schrieb:
An den Schutzgrad habe ich noch gar nicht gedacht. Ich glaube aber, daß die Lampe im Originalzustand einen viel höheren Schutzgrad hat, als für diese Anlage vorgeschrieben. Vorschrift dürfte wohl IP33 sein. Das müßte sich doch auch mit aufgeschraubten oder aufgeklebten Platten erreichen lassen.

Wenn Du den Original IP der Lampe änderst darf sie nicht mehr verwendet werden, einfach und klar?

Ciao
Stefan
 
wechselstromer schrieb:
Ist Dein Chef Elektromeister oder Kaufmann oder hat er seine Ausbildung außerhalb des Wirkungsbereichs der VDE gemacht?
Das wüßte ich auch gerne mal. Ich vermute mal letzteres. Aber wer fragt schon den Chef nach seiner Ausbildung?

Das Bild vergrößere ich nicht, weil ich so schon Angst habe, daß jemand Details erkennen könnte, die auf die Firma schließen lassen, und ich dann Ärger kriege. Eigentlich ist es doch nicht erlaubt, Bilder, die man auf der Arbeit gemacht hat, hier zu veröffentlichen.

sko schrieb:
Wenn Du den Original IP der Lampe änderst darf sie nicht mehr verwendet werden, einfach und klar?

Einfach und klar. Bloß wo steht das geschrieben? Ich meine: Loch reinbohren ja, aber Schutzgrad verändern nein? Oder anders gefragt: Wenn ich den Schutzgrad der Lampe erhalte, dann darf ich machen, was ich will?
 
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