ist eine "moderne" Nullung nachträglich erlaubt?

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Hallo,

ist es erlaubt, in einem alten MFH mit klassischer Nullung eine Wohnung neu mittels "moderner Nullung" zu installieren?

Hintergrund: meine Freundin besitzt ein MFH, 2 Wohnungen sind vermietet.

Eine davon wurde nun vor 2 Jahren durch einen Elektriker ganz offiziell saniert, inkl. Netzwerk, SAT usw.

Ich habe mir den Zählerkasten angesehen und festgestellt, dass bei der "sanierten" Wohnung:

1.nur ein 1poliger Stromzähler vorhanden ist

2. das Kabel zur Wohnung 5pol. ist, aber noch im Anschlusskasten aufgeteilt wurde in N und PE.

Ist das zulässig?
https://s16.postimg.org/4kgxpv0dt/image.jpg
 
Ja, es entspricht sogar allen Empfehlungen für die Teilsanierung einer Bestandsanlage den PEN so früh wie irgend möglich in PE und N aufzutrennen und in bestehenden Wechselstromanlagen die Leitungsanlage für die Nutzung von Drehstrom auszulegen.

Der nächste Schritt wäre der Übergang von Wechselstrom zu Drehstrom - könnte sogar schon gefordert gewesen sein bei Ausführung von Anschlüssen für Leistungsstarke Geräte wie einem Elektroherd in der Wohnung. Der ursprüngliche Auftrag beinhaltete aber vermutlich nur den Teil ab Zählerabgang ...
 
Hallo,

Danke für die Info!

Eine Frage dazu: ist das dann rein sicherheitsmäßig genauso gut wie 5pol ab Hausanschluß?

(Auf Drehstrom müsste man also nur umbauen, falls viele große Verbraucher, Herd usw., also Phasen aufteilung erwünscht?)

Ich frage deswegen, weil ich eine weiter Whg im Haus (die noch die klassische Nullung hat) selber umbauen möchte.
Dazu war ein anderer Elektriker hier, der mir geraten hat, alles komplett auf 5pol umzubauen.

Wenn aber so eine Teilsanierung rein von der Personensicherheit in Ordnung ist, würde ich das aus Kostengründen favorisieren.
 
Die Aufteilung des PEN ab HAK ist Stand der Technik für Neubauten und über jeden Zweifel erhaben. Solange aber Zählerabgänge mit PEN vorhanden sind, ist die Umrüstung des Teils zwischen HAK und Zählerabgang reine Vorrüstung, da eine Aufteilung immer bedingt, dass danach nie wieder etwas zusammengeführt wird - man muss sich daher bei der Modernisierung immer am Ende der Installation beginnen und sich zu dessen Anfang (dem HAK) vorarbeiten.

Der PEN ist aber nicht nur Sicherheitsrelevant, sondern auch funktionell - moderne Kommunikation- und Multimediatechnik erfordert eine saubere Trennung von N und PE. Da in einem MFH aber selten Netzwerke über die einzelnen Mietungen hinweg errichtet werden, kann dies m.E. solange unbeachtet bleiben, wie der Schutzpotentialausgleich wirksam und normkonform hergerichtet ist und eine Antennenanlage idealerweise als Sternnetz aufgebaut wurde.

Eine endgültige Umrüstung auf eine 5-polige Verkabelung sollte aber immer das Ziel bleiben, denn nur so entspricht die elektrische Anlage den modernen Anforderungen.

Deiner Beschreibung einer Teilsanierung kann ich jetzt nicht entnehmen, ob die Aufteilung am Zählerabgang oder Eingang des Stromkreisverteilers in der Wohnung stattfinden soll - letzteres kann mitunter verboten sein und letztendlich muss Der dich baubegleitende eingetragene Fachbetrieb die Verantwortung dafür auch übernehmen (wollen). Du, als Laie, kannst und darfst eine elektrische Anlage nicht neu errichten, erweitern oder modernisieren! Du darfst lediglich, als Erfüllungsgehilfe des beauftragten eingetragenen Fachbetriebes in Eigenleistung angewiesene Teilarbeiten durchführen.

Für Geräte über einer gewissen Nennleistung fordern die technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber die Installation als Drehstromanschluss - dies betrifft in einer typischen Wohnung i.d.R. den Elektroherd, Durchlauferhitzer und Speicherheizgeräte, seltener Schweißgeräte und Industrihallenmäßige Beleuchtungsanlagen. Davon abgesehen ist auch hier die Versorgung mit Drehstrom Stand der Technik und das anzustrebende Ziel. Geräte wie o.g. können mit Wechselstrom nicht normkonform betrieben werden und sind daher illegal!
 
Die geplante Sanierung möchte ich dann auch so wie die andere Whg machen - Aufteilung PEN gleich nach dem Zähler noch im Zählerkasten.
Ein neues 5pol-Kabel zur Whg legen und dort, nach erfolgtem Umbau Steckdosen usw., die Brücke PE/N entfernen.

Eines versteh ich noch nicht: vom Anschlusskasten des Netzbetreibers geht das dicke schwarze Kabel und ein separates Kabel raus.
Ist das separate dann nachträglich eingezogen? Und ist das eine Erdung zum Potentialausgleich?


https://s11.postimg.org/jf78b3z3z/image.jpg
 
Es ist zu vermuten, dass es sich bei der grauen Leitung um ein NYM-J 1x...mm² zur Verbindung des PEN mit dem Schutzpotentialausgleich der Anlage handelt ...
 
Vielen Dank für die Informationen! Damit kann ich mich besser einarbeiten.

Wünsche einen schönen Sonntag!
Grüße
 
Ich habe eine Elektrofirma hier, die die Anschaltung und schlußendliche Überprüfung der Anlage übernimmt.

Den Umbau innnerhalb der Whg mache ich selber.

Gefragt habe ich hier, weil ich auch die Dinge verstehen will, die ich nicht selbst ausführen kann/darf.
 
Ich verstehe es nicht:

Für uns ist es eine selbsverständlichkeit, das bei einer Wohnungsanierung mit Erneurung des Zählerplatzes auch ein Drehstromzähler beantragt wird? Warum immer so ein Murks?
 
Ich verstehe es auch nicht. :roll:

Hier gibts seit 40/50 Jahren wohl kaum eine Wohnung, die keinen Drehstrom hat.
 
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