ist eine vEFK weisungsberechtigt ???

Diskutiere ist eine vEFK weisungsberechtigt ??? im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Glück Auf @all!!! Hier ist wieder der Bergmann. Da ich zur vEFK in meinem Besucherbergwerk bestellt wurde.. MEINE FRAGE ???? Bin ich nun dem...
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Glück Auf @all!!!

Hier ist wieder der Bergmann. Da ich zur vEFK in meinem Besucherbergwerk bestellt wurde.. MEINE FRAGE ???? Bin ich nun dem Vereinsvorsitzenden gegenüber weisungsberechtigt, wenn es um elektrotechnische Belange im Berg geht, besonders bei anstehenden Reparaturen....????

Es besteht teilweise auch Lebensgefahr beim Öffnen von Bergwerkshängeleuchten, da kein Berührungsschutz vorhanden ist, beim Leuchtmittel-Wechsel.. blanke Kontakte mit 230V.. etc. etc. ...

Habe natürlich ein umfangreiches Mängelprotokoll geschrieben nach meiner Befahrung vor Ort, aber der Vereinsvorsitzende "steckt den Kopf in den Sand"...und benimmt sich wie ein Patriarch.. Zitat "Ich bestimme hier, was geschieht,
muss Schaden vom Verein abwenden. Keiner nimmt Kontakt zu Dritten auf, ohne mich zu fragen..!! Wird vom restlichen Vorstand unterstützt.."

Also falls jemand weis ob ich als "bestellte vEFK" weisungsberechtigt gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden bin UND weis wo das steht.. wäre ich sehr dankbar für eine Antwort !!!

Halte ja nun irgendwie "meinen Kopf" hin für die Elektroanlage im Berg... UND wenn jemanden was passiert bin ich "dran".. der Vereinsvorsitzenden, als Betreiber und juristische Person auch.. Will aber nicht mit dem in einem Knast sitzen, weil es jemanden "erwischt hat".....

Glück Auf !!!
der Jens

PS: Ich muss hier "sehr schwere Geschütze" auffahren um den Vereinsvorsitzenden und seine Mitstreiter zu überzeugen... alle anderen Vereinsmitglieder "kuschen" vor ihm...
 
Hallo Jens!

Ich habe u.a diesen Tip für Dich:

Pflichten entstehen, wenn man nicht beizeiten NEIN sagt.
 
Ich nehme mal an, Du bist vEfk ohne fachliche Leitung geworden und hast weder Meister, Techniker noch Ing? Hast du eine Freistellung bekommen? Welche Pflichten sind Dir übertragen worden?

Die einfache vEfk hat im Prinzip das gleiche Problem wie ein Abteilungsleiter - Ab sofort gibt es von mehr als einer Seite Anforderungen. Wenn du beauftragt wirst für den sicheren betrieb der Anlage zu sorgen, bist Du immer noch Arbeitnehmer, du musst also das notwendige Material und Ausrüstung einfordern - Steht diese nicht zur Verfügung ist es die Verantwortung des Unternehmers. bastelst Du hingegen mit dem verügbaren herum ohne jemals das notwendige einzufordern, bist du verantwortlich. Die vEfk muss dem Unternehmer ggü. klarstellen, was notwendig ist um die geforderte Leistung zu erbringen! Immer! Egal, mit welchem Ausgang man rechnet! Und man muss dies im Zweifel auch nachweisen können - also Material und Ausrüstung in Schriftform anfordern!

Ich hab z.B. bei meiner Baufachleitung im Prinzip freie Hand. Gebe ich aber Geld für Dinge aus, die verzichtbar wären (nach Ansicht des Unternehmers), muss ich mich erklären. Das kommt zum Glück nicht so häufig vor. Aber wenn du z.B. keine Verfügung über finanzielle Mittel hast, musst du jede Schraube einzeln oder ein Budget einfordern. Und das kostet sicher, gerade bei Übernahme einer solchen Position, Eier und Nerven ;)

Aus Erfahrung mit alten Anlagen ... Glaube nie, dass du alle Mängel kennst oder auch nur, dass du diese alle kennen und beheben müsstest. Wenn man nicht einen kompletten Abriss und Neubau anstrebt, bleibt rationell immer nur: Priorisieren und Budgetieren (Finanziell und Zeitlich)! Mach Dir n Gedanken über den Endzustand des ganzen und arbeite in Stücken darauf hin, aber du wirst lange immer wieder alt und neu irgendwo verbinden ... damit muss man Leben können - Wichtig ist keine Mängel zu haben, die einen nicht mehr schlafen lassen.
 
T.Paul schrieb:
- Wichtig ist keine Mängel zu haben, die einen nicht mehr schlafen lassen.
Guter Satz. Fast so gut, wie der eines Tüv Sachverständigen, der bei uns immer geprüft hat, bis er in Rente ging.
Der sagte, es gibt soviele Gesetze und Normen, die sich oft auch noch wiedersprechen. Am Ende muss man mit gesundem Menschenverstand entscheiden, und sich fragen: Kann hier etwas passieren oder nicht.
 
PS
Und im letzteren Fall reicht oft schon ein Anruf bei der zuständigen Versicherung(Berufsgenossenschaft) oder beim Amt für Arbeitssicherheit.
 
Die vEFK haftet nicht für unterlassungen des Unternehmers, wenn er die Anlage rechtzeitig stilllegt, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht.
Ansonsten gibt es bei einer vorhandenen Gefährdung nach §319 StGB (Baugefährdung) bis zu 5 Jahre Haft. Es muss noch nicht passiert sein.
 
Grundsätzlich:
Die Vefk ist für die Ihr übertragenen Anlagen oder Anlagen Teile jedem anderen Weisungsbefugt.

die Vefk muß allerdings auch bestimmte Voraussetzugnen nach DIN VDE 1000 erfüllen.

Du bestimmst sogar welche Schulungen Du benötigst und welche Schulungen die Dir unterstellten Elektrofachkräfte benötigen.

Selbst die Geschäftsführung ist Dir im Bezug auf Deine Anlagen NICHT WEISUNGSBEFUGT!!!

Mit der Bestellung zur Vefk überträgt Dir die Geschäftsführung nämlich diese Weisungsbefungnis.

Ich empfehle Dir dringend mal eine Schulung zum Thema Vefk zu besuchen, gibt es z.B. bei VDE Verlag oder WEKA.

Sollte sich die Geschäftsführung nicht an deine Anweisungen halten, gib die Bestellung umgehend zurück!

Auf der einen Seite die Verantwortung abzugeben und dann doch noch bestimmen wollen geht nicht.

Der Fahrer bestimmt wie gefahren wird, nicht der Fahrgast!
 
Das Problem bei der vefk ist die Tatsache, dass du zwar verantwortlich bist, weisungsbefugt und -befreit, aber der Stand erhebt Dich unternehmerisch nicht zum Kaufmann oder Prokurist! Und damit musst Du immer noch mit den Grenzen des Arbeitnehmers leben.

Beispiel: Im Rahmen der Verantwortung kannst du die Anlage still legen, weil dein Arbeitgeber das notwendige zur Instandsetzung nicht veranlasst auf deine Anweisung hin, aber du kannst nicht unternehmerisch tätig werden in der Form, andere mit der Instandsetzung zu beauftragen oder das notwendige an Material und Ausrüstung und ggf. Schulung selber zu beschaffen - Das ist nämlich ein zweites paar Schuh ...

Darum ist entscheidend, was neben der Bestellung zur vefk vereinbart wurde. Vielleicht gibt es ja eine Budget-Regelung ... Für etwaige Auslagen bis X.XXX€/Monat berechtigt über vorgegebene Händler des Unternehmers, Budgetanpassung nach Bedarf oder Zyklus ... Das hat alles nichts mit der Bestellung zur vefk zu tun. Die kann auch alles über den unternehmerischen Einkauf abwickeln, der dann sagt "Ist nicht" - dann rennt man wie jeder andere Arbeitnehmer auch erstmal zum Unternehmer und unterbreitet die Notwendigkeiten ...

Unsere Händler schicken z.B. sämtliche Belege direkt als Email ins Büro. Wenn ich 20.000€ Material einkaufe, dass mit dem laufenden Projekt in Einklang zu bringen ist, ist alles gut. Kaufe ich aber auf einmal unangemeldet für 150€ 4 Sortimo-T-Boxxen, hab ich keine 5 Minuten später unseren Prokuristen am Telefon, was ich denn damit will ... Das gehört zu den betrieblichen Absprachen, dass solche Dinge vorangemeldet werden müssen. Der reisst mir ned den Kopf ab, weil er sicher weiß, aus Erfahrung, dass ich das Ernst meine, wenn ich von notwendiger Optimierung des Arbeitsablaufs spreche ... Aber ich werde dennoch irgendwann in dem Monat diese Kosten begründen und aufrechnen müssen. Da geht es dann um die unternehmerische Kosten/Nutzen-Rechnung.
 
Wenn dir als Vefk nicht die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden um Deine Aufgabe zu erfüllen gebe die Bestellung zurück.

Dazu langt eine kurze schriftliche Nachricht an die Geschäftsführung mit Begründung.
 
Klar, das ist der beste Weg. Wolln wir wetten, das die Kündigung zurück kommt?
Er ist der Einzige Eli und die brauchen eine Vefk, die haben also keinen anderen, der es machen kann also stellen sie einen anderen ein.
 
Da er nicht als Vefk eingestellt wurde gibt es keinen Grund zur Kündigung, abgesehen davon wird er als Elektrofachkraft sicher kein Problem haben was neues zu finden.

Mir wäre es lieber eine neue Stellung zu suchen, als mit dem mulmigen Gefühl im Magen, daß ich für marode Anlagen verantwortlich sein soll. Zudem kann und wird die Vefk rechtlich belangt werden, wenn ihr fehlende Handlung nachgewiesen wird.

Wenn dann noch was passiert ist das sicher nicht leicht damit zu leben.
 
@Oktavian...
vielen Dank für deine Antwort. Du hilfst mir sehr weiter.. Die Voraussetzungen nach DIN VDE 0100 sollte ich erfüllen, da ich geprüfter Elektromeister bin (Kammer zu Leipzig).

Den Vereinsvorsitzenden interessiert natürlich WO ES STEHT???? das ich ab sofort WEISUNGSBERECHTIGT bin was die Elektroinstallation angeht im Berg.???

Glück Auf !!
der Jens

PS: bitte "WO ES STEHT" ??????
 
Das steht in deiner Bestellung zur vefk ... genau genommen muss dort die Weisungsfreistellung stehen und die Regelung zur Verfügungstellung der Mittel, die zur Verantwortlichkeit gehören. Darin muss auch OWiG §9 erwähnt sein, der Dir die Verantwortung der Aufgaben, entsprechend des beschriebenen Aufgabenbereichs, des Unternehmers überträgt ebenso wie §13 ArbSchG ... Dir werden mit dieser Bestellung alle Pflichten des Unternehmers übertragen, die den beschriebenen Bereich umfassen - mit allen Konsequenzen. Die Weisungsfreistellung entstammt der DIN VDE 1000-10 / 6.
 
Das ist sicherlich keine Arbeitsverweigerung, da die gewünschten handlungen gegen geltendes Recht verstoßen und vom Arbeitnehmer verlangen illegal zu handeln.
 
Octavian1977 schrieb:
Das ist sicherlich keine Arbeitsverweigerung, da die gewünschten handlungen gegen geltendes Recht verstoßen und vom Arbeitnehmer verlangen illegal zu handeln.
Du sprachst davon, das er es ablehnen soll Vefk zu sein. Und das ist dann wohl Arbeitsverweigerung.
Er kann dann aber auch aus wirtschaftl. Gründen gekündigt werden, weil der Arbeitgeber eine Vefk braucht aber nicht 2Mann bezahlen will.
 
Nein ist es nicht.
Das ist die einzige richtige Konsequenz welche die VEFK ziehen muß wenn sie in ihrem Verantwortungsbereich Handlungsunfähig gemacht wird.

Dazu hat die VEFK sogar das Recht und die Pflicht.
Sicher geht das nicht einfach so mit dem Satz "ich gebe die Bestellung zurück" Eine Begründung ist dort schon zu schreiben.
 
Octavian1977 schrieb:
Nein ist es nicht.
Das ist die einzige richtige Konsequenz welche die VEFK ziehen muß wenn sie in ihrem Verantwortungsbereich Handlungsunfähig gemacht wird.

Dazu hat die VEFK sogar das Recht und die Pflicht.
Sicher geht das nicht einfach so mit dem Satz "ich gebe die Bestellung zurück" Eine Begründung ist dort schon zu schreiben.
Das kommt aber sehr darauf an, was genau in seinem Arbeitsvertrag bzw. Zusatzvereinbarungen und in seiner "Bestellung" als vEFK steht. Betriebliche Übung kann ebenfalls eine Rolle spielen. Sowie sich der Thread liest, gibt es aber keine schriftliche "Bestellung" zum vEFK. Der TE gibt sich dann mit seinen selbst ausgedachten Weisungsrechten und -Freistellungen auf sehr glattem Eis.

Es ist nicht um sonst, dass Rechtsberatung nur Rechtsanwälten u.ä. gesetzlich vorbehalten bleibt. Auch der Anwalt macht sich mit Falschberatung haftbar, ist allerdings dafür versichert. Bei den Laien hier fehlt die Versicherung, an der Haftung ändert sich nichts.
 
Wenn die schriftliche Bestellung fehlt ist die ganze Bestellung sowieso unwirksam.

In der Bestellung ist genau zu dokumentieren wann diese anfängt und für welche Anlagen diese gilt.
Dazu gibt es auch ettliche Vordrucke von den BGs.
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: ist eine vEFK weisungsberechtigt ???

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