Ist es erlaubt ? Zwischenzähler ?

Diskutiere Ist es erlaubt ? Zwischenzähler ? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich habe da eine dringende Frage ? Eine Mieterin hat über einen Hausmeister einfach vom Allgemein Strom (eine Steckdose) einen...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
M

Median

Guest
Hallo, ich habe da eine dringende Frage ?

Eine Mieterin hat über einen Hausmeister einfach vom Allgemein Strom (eine Steckdose) einen Zwischenzähler anbringen lassen damit Sie Ihre Waschmaschine und Trockner im Keller betreiben kann, da bei Ihr in der Wohnung immer die Sicherung rausfliegt.

Meine Frage ist jetzt ob dies so erlaubt ist, unabhängig jetzt davon, ob der Vermieter seine Zustimmung dazu gegeben hat.

Über eine klare aussage würde ich mich freuen und vielen Dank schonmal.

Gruß


http://obmann.bplaced.net/Images/Zwischenzaehler.jpg
 
Ja ist es wenn

- es mit der Eigentümergemeinschaft ( falls mehr als ein Eigentümer ) geklärt ist
- die Stromrechnung für Allegemeinstrom dementsprechend aufgeschlüsselt ist das die Mieter auch den Verbrauch des 2ten Zählers ersehen können.
So kann man schmu ausschließen

Wenn du keine aufschlüsselung erhalten solltest und die Kosten abweichen von den bisherigen kannst du einspruch einlegen
 
Und der Zähler muß gültig geeicht sein, was ich bei dem alten Schätzchen auf dem Foto nicht erkennen kann...

Ciao
Stefan
 
Schonmal Danke an euch für die schnellen Antworten.

Ist das mit der Verdrahtung bzw ok, wenn er einfach 3x1,5 m² von der Steckdose abgeht und es einfach auf den Zähler anklemmt ??

Gruß
 
Sieht zwar nicht besonders schön aus die Verdrahtung,
aber wenn man davon ausgeht, dass die Steckdose von welcher die Leitung abgezweigt
wird ordnungsgemäs installiert ist dürfte dies kein Problem darstellen.

mfg

Ixöm
 
Median schrieb:
Ist das mit der Verdrahtung bzw ok, wenn er einfach 3x1,5 m² von der Steckdose abgeht und es einfach auf den Zähler anklemmt ??
Da das Ganze von einem Laien durchgeführt wurde (sieht man auf den ersten Blick an der Optik), habe ich so meine Zweifel, ob es technisch i.O. ist.
FI vorhanden?
Ob der LSS Sinn macht, kann man nicht beurteilen, da nicht bekannt ist, wie groß die Vorsicherung ist. Sie darf aber auf Grund der sw 1,5er Zuleitung nicht größer als 16A sein. Die Ausführung des LSS kann ich nicht erkennen.
Funktioniert die Schutzmaßnahme?
Sind die Klemmen richtig angezogen?
Sind die Kabeleinführungen richtig abgedichtet?
Optik :cry:
 
Rein Abrechnungstechnisch ist es auch nicht in Ordnung.
Ein Stromkunde hat das Recht auf die freie Auswahl des Lieferanten, dies ist so nicht möglich.
Im Streitfall bleibt der Vermieter auf der Stromrechnung sitzen.

Richtige Vorgehesnweise wäre hier gewesen eine eigene Zuleitung für die Maschine aus dem Zählerkaste zu ziehen und auch eine passende Sicherung MIT FI zu installieren.
Der verbaute Sicherungsautomat ist schon recht betagt Ihm fehlen der notwendige Berührungsschutz an den Klemmen, ich hoffe es ist wenigstens kein H oder L Automat. Der Automat darf nur von einer Elektrofachkraft bedient werden, da beim Öffnen des Deckels kein Schutz vor der Berührung spannungsführender Teile mehr besteht.

Der Haltebock ist dort wo er montiert ist völlig überflüssig, dafür fehlt er an anderer Stelle.

Das Gehäuse muß Schutzisoliert sein dies trifft aufgrund des geerdeten Bodens auch nicht zu.
 
Ich kann mir kaum verkneifen zu sagen, dass das aussieht wie die Materialreste aus der Grabbelkiste ganz hinten im Lager, ansonsten säße da ein Hensel KV 9337 Zählergehäuse o.ä. mit einem, vermutlich fehlenden, FI-Schutzschalter für die neu errichtete Steckdose.

Solche Konstrukte kenne ich sonst nur auf Kleinbaustellen und selbst diese Provisorien sehen manchmal besser aus ...
 
Hallo,
auch aus "Materialresten aus der Grabbelkiste" kann eine Fachkraft eine technisch einwandfreie und optisch halbwegs ansprechende Anlage aufbauen, was hier aber beides nicht geschehen ist. :(
 
es war immer noch der Hausmeister der sein unwesen betrieb. und so sieht es leider auch aus. egal ob grabelkiste oder letzte chance vom lager.
 
Median schrieb:
Hallo, ich habe da eine dringende Frage ?


Meine Frage ist jetzt ob dies so erlaubt ist, unabhängig jetzt davon, ob der Vermieter seine Zustimmung dazu gegeben hat.


Gruß


]

Was sagen die anderen Hauseigentümer?
Aber das Teilist ja dermaßen hingekackt das man vermuten muss
das der,der das angebaut hat wohl nicht mal eine Wasserwage
zur Hand hatte... von der Ausführung der Verdrahtung und leitungsanordnung ganz zu schweigen nach dem motto geht doch :lol:
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Ist es erlaubt ? Zwischenzähler ?
Zurück
Oben