Ist Prüfung ortsfester Anlagen als Bürovermieter nötig?

Diskutiere Ist Prüfung ortsfester Anlagen als Bürovermieter nötig? im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Liebes Forum, als Vermieter von Büros in unserem Haus mussten wir bisher noch nie (seit Jahren) eine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen...
  • Ersteller WalterVogelweide
  • Erstellt am
W

WalterVogelweide

Beiträge
1
Liebes Forum,
als Vermieter von Büros in unserem Haus mussten wir bisher noch nie (seit Jahren) eine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen durchführen: Obgleich schon mehrmals Prüfungen zur Betriebssicherheit bei den einmietenden Vereinen und Unternehmen von der Genossenschaft durchgeführt wurden, wurde dergleichen nie bemängelt. Bei der letzten Prüfung vergangene Woche wurde aber ganz allgemein im Mängelbericht moniert, dass eine "Prüfung nach Maßgabe der in Anhang 3 der BetriebsSichV genannten Vorgaben" nicht erkennbar sei und umgehend nachzuholen sei.

Nun habe ich einige allgemeine Frage dazu:

1. In Anhang 3 zu §14 BetriebsSichV ist nur die Rede von "Kräne, Flüssiggasanlagen und maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik". Im engen Sinne dieser Begriffe haben wir nichts dergleichen in den Büros und im Haus. Was will die Betriebssicherheitsprüferin also geprüft sehen? Bzw. inwiefern fallen darunter auch Stromkästen, Steckdosen, Stromkreisläufe usw.?
2. Gehe ich richtig in der Annahme, dass stets der Vermieter bzw. Besitzer der Räumlichkeiten für die Prüfung aufkommen muss, oder ist dafür der Mieter selbst zuständig?
3. Wie viel kostet eine solche Prüfung in der Regel?

Beste Grüße und herzlichen Dank im Voraus fürs Lesen und Antworten
Walter
 
Ihr vermietet das Büro und die Elektrische Anlage ist ein Teil der vermieteten Sache . Ergo seit ihr als Vermieter auch für die Sicherheit der Elektrischen Anlage verantwortlich und nicht der Mieter!
 
Genauso wie eine Leihwagen immer nur geprüft wieder rausgeben wird. Eigentum verpflichtet nach dem Grundgesetz.
Die Versicherung zahlt nicht, weil Gesetze immer eingeghalten werden müssen.
 
Zu 3.
Die Frage ist viel eher, was kostet eine bestandene Prüfung.
Und das lässt sich schwer sagen.

Und auch für die erste Prüfung müsste man erstmal wissen wie groß das Objekt eigentlich ist.
Im laufenden Betrieb zu prüfen kostet auch mehr, weil sehr umständlich.
 
1. In Anhang 3 zu §14 BetriebsSichV

Vielleicht ist §3 gemeint?

2. Gehe ich richtig in der Annahme, dass stets der Vermieter bzw. Besitzer der Räumlichkeiten für die Prüfung aufkommen muss,

Gut moeglich, da die fest installierte Anlage ja Teil der Mietsache ist.

3. Wie viel kostet eine solche Prüfung in der Regel?

Leistungsverzeichnis erstellen lassen, das
- Umfang der Pruefung,
- rechtliche Grundlagen
- Anlagengroessen beschreibt.

(es muss ja nicht alles immer und ueberall geprueft werden) . Damit kann man sich bei Elektrikern dann Angebote fuer die Anlagenpruefung einholen und bekommt realistische Preise benannt.
 
Es ist die Frage was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Der Unternehmer muß sicherstellen, daß Anlagen die er seinen Mitarbeitern zur verfügung stellt sicher sind, was durch die Prüfung nachgewiesen und sicher gestellt ist.

Der Vermieter stellt zunächst erst mal nur die Sache zur Verfügung, wer diese nun unter welchen Bedingungen warten muß, ist im Mietvertrag fest zu halten.

Sollte es dazu keine Regelungen im Mietvertrag geben mußt Du mal Deinen Anwalt fragen wer dann die Wartung durchführen muß.
 
Thema: Ist Prüfung ortsfester Anlagen als Bürovermieter nötig?
Zurück
Oben