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WalterVogelweide
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Liebes Forum,
als Vermieter von Büros in unserem Haus mussten wir bisher noch nie (seit Jahren) eine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen durchführen: Obgleich schon mehrmals Prüfungen zur Betriebssicherheit bei den einmietenden Vereinen und Unternehmen von der Genossenschaft durchgeführt wurden, wurde dergleichen nie bemängelt. Bei der letzten Prüfung vergangene Woche wurde aber ganz allgemein im Mängelbericht moniert, dass eine "Prüfung nach Maßgabe der in Anhang 3 der BetriebsSichV genannten Vorgaben" nicht erkennbar sei und umgehend nachzuholen sei.
Nun habe ich einige allgemeine Frage dazu:
1. In Anhang 3 zu §14 BetriebsSichV ist nur die Rede von "Kräne, Flüssiggasanlagen und maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik". Im engen Sinne dieser Begriffe haben wir nichts dergleichen in den Büros und im Haus. Was will die Betriebssicherheitsprüferin also geprüft sehen? Bzw. inwiefern fallen darunter auch Stromkästen, Steckdosen, Stromkreisläufe usw.?
2. Gehe ich richtig in der Annahme, dass stets der Vermieter bzw. Besitzer der Räumlichkeiten für die Prüfung aufkommen muss, oder ist dafür der Mieter selbst zuständig?
3. Wie viel kostet eine solche Prüfung in der Regel?
Beste Grüße und herzlichen Dank im Voraus fürs Lesen und Antworten
Walter
als Vermieter von Büros in unserem Haus mussten wir bisher noch nie (seit Jahren) eine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen durchführen: Obgleich schon mehrmals Prüfungen zur Betriebssicherheit bei den einmietenden Vereinen und Unternehmen von der Genossenschaft durchgeführt wurden, wurde dergleichen nie bemängelt. Bei der letzten Prüfung vergangene Woche wurde aber ganz allgemein im Mängelbericht moniert, dass eine "Prüfung nach Maßgabe der in Anhang 3 der BetriebsSichV genannten Vorgaben" nicht erkennbar sei und umgehend nachzuholen sei.
Nun habe ich einige allgemeine Frage dazu:
1. In Anhang 3 zu §14 BetriebsSichV ist nur die Rede von "Kräne, Flüssiggasanlagen und maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik". Im engen Sinne dieser Begriffe haben wir nichts dergleichen in den Büros und im Haus. Was will die Betriebssicherheitsprüferin also geprüft sehen? Bzw. inwiefern fallen darunter auch Stromkästen, Steckdosen, Stromkreisläufe usw.?
2. Gehe ich richtig in der Annahme, dass stets der Vermieter bzw. Besitzer der Räumlichkeiten für die Prüfung aufkommen muss, oder ist dafür der Mieter selbst zuständig?
3. Wie viel kostet eine solche Prüfung in der Regel?
Beste Grüße und herzlichen Dank im Voraus fürs Lesen und Antworten
Walter