JY(ST)Y und NYM in einem Installationsrohr erlaubt?

Diskutiere JY(ST)Y und NYM in einem Installationsrohr erlaubt? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo liebe Forumsgemeinde, früher durften aufgrund der zu niedrigen Isolationsspannung von JYSTY in einem Leerrohr kein Telefon- und...
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mapoe

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Hallo liebe Forumsgemeinde,

früher durften aufgrund der zu niedrigen Isolationsspannung von JYSTY in einem Leerrohr kein Telefon- und Elektrokabel zusammen verbaut werden (Mindestverlegeabstand 10mm), Koaxialantennen- sowie Netzwerkkabel (SFTP) hingegen schon.

Hat sich daran eigentlich durch die Neufassungen der DIN VDE 0100 inzwischen etwas geändert?

Herzlichen Dank für ne kurze Info und ein schönes restliches 2011...;-)

Martin
 
Hallo,

meiner Meinung nach hat sich da nicht viel verändert. Ich versuche Schwachstrom und Starkstrom immer so weit wie möglich auseinander zu verlegen. Ist ja nicht nur die Isolationsspannung, auch die nervtötenden Störungen, Brummen ist da noch was harmloses.
Aber waren das nicht mal 10cm?!
 
mapoe schrieb:
früher durften aufgrund der zu niedrigen Isolationsspannung von JYSTY in einem Leerrohr kein Telefon- und Elektrokabel zusammen verbaut werden (Mindestverlegeabstand 10mm), Koaxialantennen- sowie Netzwerkkabel (SFTP) hingegen schon.

Unsinn, das gilt für alle Fermeldeleitungen.

Lutz
 
Naja, so stimmt das ja nicht. Der Abstand wird ja gewählt, um elektrische Beinflussungen zu vermeiden, nicht weil die Isolationseigenschaften des NYM nicht ausreichend währen, dann dürfte diese Leitung schliesslich garnicht verwendet werden.
 
Grüßt euch
Solange Fernmeldekabel geschirmt sind dürfen sie sogar mit Starkstromleitungen zusammengelgt werden. Die Trennstegs in BR Kanälen bzw. sonstigen Kanälen sind nur für die Optik.

mfg
Angsthasenschalter
 
Natürlich sind die Trennstege nichts um etwas abzuschotten, aber hilf mir (und den anderen) vielleicht mal auf die Sprünge, wo das so steht.
 
Angsthasenschalter schrieb:
... Solange Fernmeldekabel geschirmt sind dürfen sie sogar mit Starkstromleitungen zusammengelgt werden...
Das ist schon sehr pauschal ausgedrückt.
Sicherlich hast du genügend Quellen die deine These belegen. Wäre schön wenn du mir zumindest einige nennen würdest.
Würde mir für die Zukunft einiges an Stress mit Berufs-Kollegen ersparen die das teilweise seit Jahr u. Tag praktizieren.


Angsthasenschalter schrieb:
... Die Trennstegs in BR Kanälen bzw. sonstigen Kanälen sind nur für die Optik.
Vermutlich hast du einen Smiley vergessen.

Gibt es ansonsten Gründe daß derartige "Designelemente" im Innern angebracht sind.
 
grüßt euch
werde nächste Woche mal Quellen für diese These hier Präsentieren.

mfg
Angsthasenschalter
 
äussere einflüsse

hallo, selbstverständlich dürfen die leitungen in einem rohr verlegt werden, auch Y(ST)Y hat eine prüfspannung von 800V, als betriebsspannung werden von den meisten herstellern 300V angegeben.

für feste verlegung mit 230V-betriebspannung schreibt die vde0100 allerdings 1,5mm² vor.

trennen tut man fernmeldekabel nur von versorgungsleitungen um beeinflussungen zu vermeiden, normalerweise werden diese aber vom schirm der fernmeldeleitung abgführt, wenn dieser sachgemäß angschlossen wird.

gruß michael
 
***OT***

Passt ja grad noch so mit rein zum Thema...

Leitungen zur Satschüssel hingehend, Koax und H07V-U 16mm² gr-ge, dürfen die auch in einem Rohr gelegt werden? -Nein! Richtig??

Zwar werden die Koax-Leitungen auch ordentlich einen mitbekommen bei nem Blitzeinschlag, aber rechtens ist eine getrennte Verlegung ja?
 
Zwar werden die Koax-Leitungen auch ordentlich einen mitbekommen bei nem Blitzeinschlag, aber rechtens ist eine getrennte Verlegung ja?

NÖÖÖÖÖÖÖÖÖ
Trennungsabstände nach VDE0185 nicht nach VDE0100-443 bzw. -444
 
an Quellenangaben interessiert...

Na, hast du uns vergessen???

Angsthasenschalter schrieb:
Solange Fernmeldekabel geschirmt sind dürfen sie sogar mit Starkstromleitungen zusammengelgt werden. Die Trennstegs in BR Kanälen bzw. sonstigen Kanälen sind nur für die Optik.

Angsthasenschalter schrieb:
werde nächste Woche mal Quellen für diese These hier Präsentieren.

Freue mich auf deine Quellen...

Viele Grüße

Martin
 
Ich befürchte daß die Quellen untergetaucht sind. :lol:
 
na, dass befürchte ich jetzt auch... aber die Hoffnung stirbt bekanntlich ja immer zu letzt...;-)

Quellen für diese These von Angsthasenschalter täten mich nämlich wirklich interessieren....
 
grüßt euch
will mich erstmal entschuldigen, dass ich jetzt erst schreibe.

Ihr könnt mein Zitat nochmal in der VDE 0815 durchlesen.

Dort steht, dass geschirmte Schwachstromleitungen parallel neben Starkstromleitungen verlegt werden dürfen.

mfg
Angsthasenschalter
 
Angsthasenschalter schrieb:
...
Ihr könnt mein Zitat nochmal in der VDE 0815 durchlesen.
...
Danke für die Info, dann schau ich mal unter Kapitel 4711 :evil:


Ach ja, du hast noch mindestens eine ähnliche "Baustelle" offen. Vielleicht klappt es dort besser mit dem einlösen der Versprechungen.

edit: War kein Versprechen, vielmehr eine Bitte meinerseits :oops: bzgl. einer Behauptung.
 
welche weitere baustelle meinst du denn noch
 
Fernmeldekabel zusammen mit Starkstromkabel verlegen

Hallo Angsthasenschalter,

geh' sei doch so nett und sende doch bitte die Quellenangabe für deine These:

"Solange Fernmeldekabel geschirmt sind dürfen sie sogar mit Starkstromleitungen zusammengelgt werden. Die Trennstegs in BR Kanälen bzw. sonstigen Kanälen sind nur für die Optik."

Viele Grüße

Martin
 
leerbua schrieb:
Angsthasenschalter schrieb:
...
Ihr könnt mein Zitat nochmal in der VDE 0815 durchlesen.
...
Danke für die Info, dann schau ich mal unter Kapitel 4711 :evil:


Ach ja, du hast noch mindestens eine ähnliche "Baustelle" offen. Vielleicht klappt es dort besser mit dem einlösen der Versprechungen.

edit: War kein Versprechen, vielmehr eine Bitte meinerseits :oops: bzgl. einer Behauptung.



Aber es gibt doch diese VDE, hab sie nur leider nicht
 
Die VDE Ortgruppe auch in Deiner Gemeinde hat die Möglichkeit Dir einhalt zu Gebieten.
 
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Thema: JY(ST)Y und NYM in einem Installationsrohr erlaubt?
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