Kabel im Kamin verlegt

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tippex

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Hallo,
bei einer Neuinstallation der gesamten elektrischen Anlage wurden die Hauptzuleitung zum HA im Keller als auch alle anderen Leitungen im Kamin geführt.

Dieser Kamin ist noch aktiv und wird aktuell mit einem Plastikrohreinsatz von einer Brennwertheizung verwendet.


Was um alles in der Welt kann ich denn jetzt, nachdem alles Arbeiten abgeschlossen sind, noch machen?
 
1. Den Leitungen fehlt sicher auch die Zugentlastung. Leitugnen sind bei senkrechter Montage spätestens alle 50cm zu befestigen, es sei denn der Hersteller lässt was anderes zu (oftmals 60cm).
2. In Kaminen dürfen auch bei Brennwertheizungen keine Leitungen verlegt werden.
3. Die Leitungen sind sicher auch nicht auf die erhöhte Umgebungstemperatur ausgelegt die auch bei Brennwert noch 40-60° betragen wird.

Wer hat das verlegt?
Mangel unbedingt schriftlich beim Errichter mit Fristsetzung anzeigen.
Dieser hat hier Pfusch geleistet er ist verpflichtet eine mangelfreie Anlage zu liefern.

Alle Leitungen sind aus dem Kamin zu entfernen. Es muß, hier ein Kabelschacht erstellt werden in dem die Leitungen auch befestigt werden.
 
Octavian1977 schrieb:
1. Den Leitungen fehlt sicher auch die Zugentlastung. Leitugnen sind bei senkrechter Montage spätestens alle 50cm zu befestigen, es sei denn der Hersteller lässt was anderes zu (oftmals 60cm).
2. In Kaminen dürfen auch bei Brennwertheizungen keine Leitungen verlegt werden.
3. Die Leitungen sind sicher auch nicht auf die erhöhte Umgebungstemperatur ausgelegt die auch bei Brennwert noch 40-60° betragen wird.

Wer hat das verlegt?
Mangel unbedingt schriftlich beim Errichter mit Fristsetzung anzeigen.
Dieser hat hier Pfusch geleistet er ist verpflichtet eine mangelfreie Anlage zu liefern.

Alle Leitungen sind aus dem Kamin zu entfernen. Es muß, hier ein Kabelschacht erstellt werden in dem die Leitungen auch befestigt werden.

Das hat ein Elektrofachbetrieb erstellt... für 18Tsd €...
Im Haus sind alle Arbeiten abgeschlossen und es ist jetzt bezogen!
 
Wenn es sich um einem mehrzügigen Kamin handelt und der Schornsteinfeger hat das abgenickt, dann würde es vielleicht schon in Ordnung sein.
Allerdings muss der Kaminzug als Kabelschacht gekennzeichnet sein.
Also sich beim Bezirksschornsteinfeger erkundigen.
Wenn da nun nicht der Fall ist, muss die Anlage entsprechend geändert werden.
 
Octavian1977 schrieb:
1. Den Leitungen fehlt sicher auch die Zugentlastung. Leitugnen sind bei senkrechter Montage spätestens alle 50cm zu befestigen, es sei denn der Hersteller lässt was anderes zu (oftmals 60cm)......

....Es muß, hier ein Kabelschacht erstellt werden in dem die Leitungen auch befestigt werden.


Ab welcher Höhe ist denn diese Vorschrift einzuhalten?

Es ist klar, dass man Kabel nicht über mehrere Stockwerke ohne Befestigung herunterhängen lassen kann, vielleicht sogar noch am Einführungspunkt scharf abgeknickt.

Allerdings habe ich auch noch nie gesehen, dass in einem EFH eine Kabelleiter eingebaut wurde, wenn nur ein Stockwerk zu überbrücken ist. Wenn die Empfehlung verwirklicht wird, im OG eine UV zu setzen, so ist dafür sowieso im Wesentlichen nur die Steigleitung hochzuführen.

Ich selbst habe die Steigleitung zur UV austauschbar UP in Rohr verlegt, allerdings erfolgt die Einführung am Fußpunkt über einen Steckbogen. Damit hängt die Leitung nicht an den Klemmen in der UV, sondern steht unten auf dem befestigten Rohrbogen auf.
Ich denke mal, dass diese Ausführung (ca.4m) auch ohne die geforderten Befestigungen alle 50cm in Ordnung ist.

Gruß H&O
 
wie bereits gesagt sind Leitungen alle 60cm zu befestigen.
andere Maßnahme wären Leitungen mit integriertem Tragseil (NYMT) oder die Befestigung an einem separaten Tragseil.

Wenn Der "Fachbetrieb" die Information erhalten hat, daß er das so verlegen soll, hätte er hierzu Bedenken anmelden müssen und die Ausführung verweigern müssen, dafür ist er der Fachbetrieb.

hat er diese Aussage schriftlich erhalten?
Wenn nicht ist das sowieso nicht nachweisbar.

Unbedingt Mangel schriftlich anzeigen!!! Rechnung nicht bezahlen!!! zumindest um etliche Euro kürzen bis zur Beseitigung.
 
Octavian1977 schrieb:
wie bereits gesagt sind Leitungen alle 60cm zu befestigen.
andere Maßnahme wären Leitungen mit integriertem Tragseil (NYMT) oder die Befestigung an einem separaten Tragseil.

Wenn Der "Fachbetrieb" die Information erhalten hat, daß er das so verlegen soll, hätte er hierzu Bedenken anmelden müssen und die Ausführung verweigern müssen, dafür ist er der Fachbetrieb.

hat er diese Aussage schriftlich erhalten?
Wenn nicht ist das sowieso nicht nachweisbar.

Unbedingt Mangel schriftlich anzeigen!!! Rechnung nicht bezahlen!!! zumindest um etliche Euro kürzen bis zur Beseitigung.


Also schriftlich ist da natürlich nichts vorhanden, den Mangel kann man aus meiner Sicht nicht beseitigen. Ich denke ich werde jetzt einen neune Außenkamin benötigen...
 
jeder Mangel lässt sich beseitigen.
Wie das ist hier nicht Deine Aufgabe sondern Aufgabe des Verursachers. Methoden zur Beseitigung sind mit dem Auftraggeber ab zu stimmen.
 
wie bereits gesagt sind Leitungen alle 60cm zu befestigen.
andere Maßnahme wären Leitungen mit integriertem Tragseil (NYMT) oder die Befestigung an einem separaten Tragseil.

Wenn Der "Fachbetrieb" die Information erhalten hat, daß er das so verlegen soll, hätte er hierzu Bedenken anmelden müssen und die Ausführung verweigern müssen, dafür ist er der Fachbetrieb.

hat er diese Aussage schriftlich erhalten?
Wenn nicht ist das sowieso nicht nachweisbar.

Unbedingt Mangel schriftlich anzeigen!!! Rechnung nicht bezahlen!!! zumindest um etliche Euro kürzen bis zur Beseitigung.


Als Anmerkung:

-1 uneinsichtiger Elektrofachbetrieb (Dipl.-Ing. (FH))
-1 Bezirksschornsteinfeger mit Bluthochdruck
-Über 2 Jahren Rechtstreit
-Ein Gutachten, welches festgestellt hat, dass eine Leitungsverlegung im Kamin tatsächlich nicht zulässig ist
-Gerichtliche Klärung, vergleich

Fazit:

Elektrofachbetriebe (seit 1936) mit einem Dipl.-Ing. als Geschäftsführer sind überhaupt kein Garant für eine Fachgerechte Leistungserbringung.
 
ein Dipl Ing ist eben selten eine Elektrofachkraft und erst recht keine mit V davor.

Die einzigen die aufgrund iherer Ausbildung die Grundlage dazu haben sind Facharbeiter und Gesellen, für die Leitung und Verantwortung als VEFK wird zusätzlich die Weiterbildung Meister oder staatlich gepr Techniker notwendig.
Elektrische Sicherheit und auch die Normen der VDE werden im Studium nicht ausreichend behandelt um das als "einschlägige Kenntnisse" bezeichnen zu können.
 
Lieber Octavian, du solltest dich lieber mit deinen Aussagen etwas zurückhalten und nicht so pauschalieren. Ich glaube, das durchaus beurteilen zu können, da ich selber beide Ausbildungen gemacht habe. Und mir ist ein "Dipl Ing", der mitdenkt tausendmal lieber, als ein Meister, der nur DIN kennt und nicht mal weiß, wie man Einzeladern in einen Hager PE-Block steckt.
Neuenknick.jpg
 
Einem echten Meister mit vorangegangener Gesellenausbildung im Handwerk wäre das nicht passiert.

Von echten Ingenieuren habe ich allerdings schon viel schärfere Sachen gesehen.

Wer beide Welten kennt, aktiv immer wieder darin unterwegs ist und ein hohes Maß an Sorgfalt und Hang zur Perfektion mitbringt, der ist natürlich sein Gewicht in Gold wert, aber wieviele gibt es da schon?
 
Wenn es sich um einem mehrzügigen Kamin handelt und der Schornsteinfeger hat das abgenickt, dann würde es vielleicht schon in Ordnung sein
Normalerweise nicht.
Da ein Kamin erst mit dem fertigen Putz als betriebsbereit gilt, können einzelne Züge nicht zweckentfremdet werden.
 
Einem echten Meister mit vorangegangener Gesellenausbildung im Handwerk wäre das nicht passiert.
Soll ein Meisterbetrieb gewesen sein. Ich habs nicht gesehen, wer's gemacht hat, aber der restliche Zählerschrank war nicht von einem Laien errichtet.
 
Dieser Fall währe aber zu hinterfragen.
Doppelrohrsysteme von Umluftunabhängigen Brennwertgerätes müssen NICHT explizit in einem Kamin geführt werden. Je nach Höhe (bzw. Deckendurchbrüche) allerdings in einem F90 Schacht. Dass in diesem Schacht keine Elektroleitungen geführt werden dürfen, ist mir nicht bekannt.

Da hier aber lediglich ein Kunststoffrohr eingeführt wurde, vermute ich, dass der Kamin sehr wohl noch als Kamin (bzw. als Frischluftteil) verwendet wird, und das Kunststoffrohr die Abgasleitung darstellt (oder umgekehrt).

Hier währe zu prüfen, ob man das einwandige Kunststoffrohr durch ein doppelwandiges AZ Rohr (Zu- und Abluft) ersetzten kann, und somit den Kamin außer Betrieb nimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich zweifele nicht an, daß es Ingenieure gibt die mit entsprechender zusätzlicher Qualifikation auch einen Meister Techniker ersetzen können.
Aber eben nur mit zusätzlicher Qualifikation, entweder erworben durch eigenes Interesse, Berufserfahrung, Weiterbildung etc.

Ich zweifle dabei nicht an, daß ein Ingenieur etwas kann, aber üblicherweise eben etwas anderes als der "Elektriker"
 
Lieber Octavian, du solltest dich lieber mit deinen Aussagen etwas zurückhalten und nicht so pauschalieren. Ich glaube, das durchaus beurteilen zu können, da ich selber beide Ausbildungen gemacht habe. Und mir ist ein "Dipl Ing", der mitdenkt tausendmal lieber, als ein Meister, der nur DIN kennt und nicht mal weiß, wie man Einzeladern in einen Hager PE-Block steckt.
Anhang anzeigen 11791

Ein Theoretiker kann kein Praktiker ersetzen, korrekterweise muss man die Theorie können und die Praxis haben um die Theorie am Bau anzuwenden. Anders funktioniert es nicht, und das gilt für jeden Beruf. Es ist auch schon ein Dipl. Ing von einer Leiter gefallen, beim Versuch die Glühbirne zu wechseln und vergaß den Strom abzustellen, alles schon passiert, bei Lampen mit Leuchtstäben geht das sehr schnell. :)
 

Genau!

Und das Argument "Jemand (Laie) hat mir aber gesagt, dass ich das so machen darf." ist hirnloser Unfug.
Wer Pfusch abliefert, ist stets selber dafür verantwortlich. Selbst wenn er sich hätte unterschreiben lassen, dass er den Kamin benutzen soll, hätte er sich weigern müssen.
 
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