Kabel unter der Badewanne verlegen.

Diskutiere Kabel unter der Badewanne verlegen. im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo ist es Zulässig NYM Leitung unterhalb einer Badewanne auf dem Estrich zu verlegen? Ich habe mittlerweise das ganze I.Net durch und...
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Hallo

ist es Zulässig NYM Leitung unterhalb einer Badewanne
auf dem Estrich zu verlegen?

Ich habe mittlerweise das ganze I.Net durch und die Einen sagen so und die Anderen so.....

Das Kabel ist nicht für diesen Raum bestimmt.

Die Leitungen hätten alle einen Schutzleiter.....

Das einzige was ich gefunden habe ist:
VDE0100-701(unter b 2.ter Bindestrich..

Für etwas Hilfe wäre ich sehr Dankbar.......



Knoten



701.52 Kabel- und Leitungsanlagen
a) ...auf Putz bzw. bis zu einer Tiefe von 6 cm unter Putz oder hinter Verkleidungen nur verlegt werden, wenn diese
- der Versorgung von elektrischen Betriebsmittel in diesem Räumen dienen und
- einen Schutzleiter enthalten
(bei SELV, PELV oder Schutztrennung auch ohne Schutzleiter)

b) ...andere Stromkreise muß eine Restwanddicke von mindestens 6 cm vorhanden sein. Ist dies nicht möglich, dürfen Kabel und Leitungen nur
- mit SELV, PELV oder Schutztrennung angewendet werden oder
- die Stromkreise müssen mit FI (RCDs) I <30mA geschützt werden und einen
Schutzleiter enthalten
 
Unterhalb der Dusche gehört zum Schutzbereich 1.

Das heißt in diesem Bereich dürfen nur Leitungen verlegt werden die zu Geräten in diesem Bereich benötigt werden beispiel Whirlpoolanschlussleitung.

Wenn aber das Kabel unterhalb des Estrichs ist, und die Estrichstärke > 6cm ist wäre es zulässig..
 
Hallo
ich wollte eigentlich unter der Badewanne die Leitungen
verlegen nicht uneter der Dusche.

In der Neuverfassung der VDE0100-701 von 2009
steht so in etwa das wenn ein Schutzleiter mitgeführt
wird ist es zulässig und ein RCD miteingebunden ist.

Nur die VDE ist ein Irrgarten der Umschreibungen.

Ist die Frage ob ich es richtig gedeutet habe und es darf.

In der Fassung von ich glaube 2002 war es gebe ich dir
vollkommen Recht da durfte man es absolut nicht...



Darf ich nun oder nicht :-((( ???????
 
Unabhängig von der Zulässigkeit/ Nichtzulässigkeit würde ich auf jeden Fall das NYM in einem Schutzrohr führen.

Ist die Badewanne aus Stahl oder aus Kunststoff?

Aber sicherlich werden sich hier noch Spezialisten melden, die schon mit dieser Frage konfrontiert worden sind.

Viele Grüße

wechselstromer
 
Der Schutz durch einen RCD <= 30mA in Kombination mit wirksamen mitgeführten Schutzleiter in gemeinsamer Umhüllung ist eine von mehreren zulässigen Schutzmaßnahmen für fremde Leitungen und Kabel im genannten Bereich.
 
Bei wiki steht es so:

Schutzbereich 1: Der Schutzbereich 1 erstreckt sich über dem Schutzbereich 0 bis auf eine Höhe von mindestens 2,25 m, wenn der Wasseranschluss höher liegt (z. B. bei Duschen), dann bis zu dieser Höhe, über dem Fußboden und gilt für Flächen über Badewannen oder Duschen, bzw. den Bereich unterhalb der Bade- oder Duschwanne bis zur Aufstellfläche.

In den Schutzbereichen 0, 1 und 2 dürfen nur Kabel und Leitungen verlegt werden, die zur Versorgung der dort liegenden Betriebsmittel dienen. Wird eine mineralische Restwanddicke von min. 6 cm eingehalten, so entfallen die Schutzbereich-Einteilungen für diese Kabel und Leitungen.


Also in meinen Augen nicht zulässig,
auch wenn ein Schutzleiter mitgeführt ist,
und ein RCD verbaut ist.
 
Hallo

die Wanne ist aus Stahl...

Ist das evtl noch für die von 2002 bestehende Norm bei Wiki....?

Also meine Meinung nach wurde diese 2009 gelockert
so das man auch fremde Leitungen durchführen kann
natürlich unter bestimmten Vorraussetzungen.
Die Ausnahmen werden dann fällig wenn die Restwanddicke von 6cm nicht eingehalten werden kann.......
 
Das führen fremder kabel und Leitungen war auch in der Ausgabe 2002-02 bereits unter Verwendung eines RCD und vorhandensein eines Schutzleiters zulässig. In der Ausgabe 2008-10 kamen weitere Alternativen hinzu. Das explizite Verbot galt nur in der Ausgabe 1984-5, die 2002-02 zurückgezogen wurde.
 
Egal ob nun verboten oder nicht, der gesunde Menschenverstand eines Elektrikers sträubt sich beim Gedanken daran dort Leitungen zu verlegen.
 
Es gibt allerdings Bereiche, wo Leitungen einer viel größeren Gefahr ausgesetzt sind.
 
Octavian1977 schrieb:
Egal ob nun verboten oder nicht, der gesunde Menschenverstand eines Elektrikers sträubt sich beim Gedanken daran dort Leitungen zu verlegen.

Was soll daran eigentlich so gefährlich sein? Solange Leitungen mechanisch geschützt verlegt sind, sehe ich da wenig Gefährdungspotential.
 
Unter der Badewanne läuft niemend rum, fährt niemand rum, bohrt niemand Löcher, ....
 
dasch schrieb:
Bei wiki steht es so:


In den Schutzbereichen 0, 1 und 2 dürfen nur Kabel und Leitungen verlegt werden, die zur Versorgung der dort liegenden Betriebsmittel dienen. Wird eine mineralische Restwanddicke von min. 6 cm eingehalten, so entfallen die Schutzbereich-Einteilungen für diese Kabel und Leitungen.

Ich habe mal in einem Heimwerkerbuch gelesen das in der Installationszone Dusche/Wanne überhaubt keine
Leitungen verlegt werden dürfen und diese sozusagen
auszusparen sind das Buch ist allerdings von 1999 bzw
2000 hat sich da schon wieder was geändert?
 
Der Glaube, daß etwas nicht kaputt geht ist einfach unrealistisch.

Dinge die nicht vorhanden sind können nicht kaputt gehen und auch nicht beschädigt werden, deswegen keine Elektrik unter der Wanne (außer für Wirpool etc.)
Strom und Wasser gehört nicht zusammen.
 
Octavian1977 schrieb:
Strom und Wasser gehört nicht zusammen.
Trotzdem benutzt jeder (du wahrscheinlich auch) elektrisch angetriebene Wasserpumpen, Hochdruckreiniger, Wasserkocher, Tauchsieder, DLEs, ....
Ich glaube, da liegen Strom und Wasser näher zusammen.
 
Sicher, daß sind aber die unvermeidbaren Dinge.
Eine elektrische Leitung unter der Wanne z.B. für die Waschmaschine im Nebenraum ist aber sehr gut vermeidbar.
 
Hallo

vielen Dank für die vielen Antworten und die rege
Diskussion.
Ich für meinen Teil habe mich entschieden was ich
machen werde......

Danke

Knoten
 
Die Schutzbereiche beginnen erst ab Oberkannte Fussboden, wenn du also die leitung 1cm versenkst, bist du in keinem Schutzbereich mehr und kannst legen was du willst.
Ist zwar idiotisch, ist aber so. Und weil du dann in keinem Schutzbereich bist, gilt auch das mit der Restwanddicke nicht. Ist genauso wie in 2,25m Höhe über dem Fussboden.
 
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