Kabel vom Schaltkasten zur Dose

Diskutiere Kabel vom Schaltkasten zur Dose im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Zusammen, ich stehe momentan vor einem kleinen Problem. Ich habe bei mir in der Garage ein neues Kabel verlegt und einen Schaltkasten...
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Betrieb von Geräten über 12kVA ist genehmigungspflichtig.
hat jetzt genau was mit der besagten 32A CEE-Steckdose zu tun?

eine 32A Steckdose braucht man sicher nicht, um dann nur 16A zu ziehen.
Sagt wer? Du?
Ich weiss ja das du alles weisst, meist zwar nur besser, aber ab und an kommt ja auch mal vernüftiges dabei rum. Aber mit eins hast du immer noch ein großes Problem, nämlich damit Fehler einzugestehen. Du hast einfach die Unwahrheit gesagt, nein ich würde sogar so weit gehen das du sogar gelogen hast, willst es aber einfach nicht eingestehen.
Nochmal...
...eine 32A Steckdose ist überdies sowieso zuerst vom VNB zu genehmigen.
...ist schlichtweg dummes Zeuch...hab doch mal Eier in der Hose und steh doch mal zu deinen Fehlern!

btw
das V steht in VEFK übrigens auch für Verantwortung gegenüber seinen unterstellten Mitarbeitern. Erzählst du denen auch so ein Kappes oder machst du das nur hier im anonymen Internet, weil dir da keiner in die Augen sehen kann und dir direkt sagt das du Quatsch redest. Viele VEFK werden aufgrund ihrer Fähigkeiten berufen, manche aber auch nur weil sie den richtigen Nachnamen oder das richtige Verwandtschaftsverhältnis haben. Von den "guten" hört man ganz selten was, aber die "schlechten" sind omnipräsent...aber wem erzähl ich das :rolleyes:
 
@RalfP
und wo steht da das CEE-Steckdosen, in diesem Fall mit 32A Nennstrom, vom VNB zu genehmigen sind?
 
@PeterVDK Wo würdest du CEE-Steckdosen oder einfach Zuleitungen mit schwarzer Kiste hinten dran mit 32A (32A * 1,73 * 400V = 22144 VA) Nennstrom denn einordnen? o_O
 
@PeterVDK Wo würdest du CEE-Steckdosen mit 32A (32A * 1,73 * 400V = 22144 VA) Nennstrom denn einordnen?
hmm...unter einem elektrischen Betriebsmittel, aber sicherlich nicht unter einem elektrischen Gerät oder gar unter einem elektrischen Verbraucher. Denn was verbraucht eine CEE-Steckdose, egal ob 16/32/63/125 wenn nix eingesteckt ist?...oder ne andere Frage an dich, darf man denn einen 63A Hauptschalter mit 50A oder gar 35A vorsichern?...

machmal frag ich mich echt...

btw
auch der Tipp an dich, auch wenn du ganz große Klasse in zitieren von Normen und Vorschrift bist, auch ab und an mal nachdenken vor du was schreibst ^^
 
Welchen Zweck erfüllt dieses elektrische Betriebsmittel denn, bzw. warum wird dann nur eine Steckdose mit 32A installiert und keine mit 125A, die dann mit 6A abgedichert wird?

Ich bin übrigens deshalb so gut im Zitieren von Normen, weil ich mir die Mühe gemacht habe, mir die Dinger durchzulesen.
 
Welchen Nennstrom hat die Absicherung noch gleich?
 
Welchen Zweck erfüllt dieses elektrische Betriebsmittel denn,

Es bietet eine Anschlussmöglichkeit für Betriebsmittel bis 32A Nennstrom.

Ich bin übrigens deshalb so gut im Zitieren von Normen, weil ich mir die Mühe gemacht habe, mir die Dinger durchzulesen.

Durchlesen ist aber nur der erste Schritt zur Erkenntnis. Verstehen und sinnvoll anwenden...

Welchen Nennstrom hat die Absicherung noch gleich?

Ein Leitungsschutzschalter mit 32A. Der hat die primäre Aufgabe, die Leitung zu schuetzen und die Abschaltbedingung im Fehlerfall (Kurzschluss, Überlast...) sicherzustellen. Nicht die Entnahmeleistung zu begrenzen, (sonst hiesse er Entnahmeleistungsbegrenzungsschalter), nicht den Spannungsfall zu begrenzen (sonst hiesse er Spannungsfallbegrenzungsschalter).
Das sich aus der Auswahl eines LSS mit Characteristic X und Nennstrom Y die max. möglichen Werte für Entnahme und Spannungsfall ableiten lassen, ist ein schöner Nebeneffekt, aber definitiv nicht das Auswahlkriterium.
 
Ist dass denn sooo schwer??
Da installiert sich jemand in seiner Grage eine CEE-Steckdose, sichert diese mit 32A ab, weil ja die Absicherung, wie es hier immer so schön heißt, anhand des Kabelquerschnitts zu wählen sei und betreibt dann an dieser Steckdose eine 3kW-Kreissäge.

Was, wie und wo soll er sich jetzt genehmigen lassen? :confused:
 
Es bietet eine Anschlussmöglichkeit für Betriebsmittel bis 32A Nennstrom.

Wenn man die Möglichkeit alleine schon für etwas ansetzt, ist das doch genauso an den Haaren herbeigezogen, als wenn jemand Kindergeld beantragt, weil er die MÖGLICHKEIT hat, Kinder zu bekommen....:D
 
Der Kabelquerschnitt wird aber nach der Absicherung dimensioniert und die Absicherung nach der zu erwartenden Belastung. Soll ich jetzt wieder in den Normen rumwühlen, oder glaubt ihr mir das auch so?
 
Nein. Bei fest installierten Verbrauchern kann man den Kabelquerschnitt nach der Belastung dimensionieren und DANN die Absicherung nach dem Kabelquerschnitt. Alles andere ist unsinnig.
Bei Steckdosen als Spezialfall ist es anders, da wird das Kabel nach der maximalen Belastung der entsprechenden Steckdose dimensioniert (also 32A) und danach die Absicherung. Habe ich doch oben beschrieben.
Deswegen MUSS man aber weder nur Verbraucher mit 32A Nennstrom anschließen, noch sich eine 3kW-Kreissäge an einer entsprechenden Steckdose genehmigen lassen.
 
Also wenn ich beispielsweise eine Pumpe (Regenwasser, Fäkalien, usw.) habe, die 15 kW zieht, dann weiß ich, dass ich eine Absicherung von mindestens 15000W / 400V / 1,73 = 21,67 A brauche und damit als nächstbeste Normabsicherung 25A nehmen muss / sollte. Dies wiederum zieht (Spannungsfall, erhöhte Temperaturen, Häufungen usw. außen vor) nach sich, dass ich 2,5mm² (Verlegeart C) oder 4mm² (ansonsten) nehmen muss. Das ist Bemessen der Sicherung aufgrund der zu erwartenden Belastung und Bemessen der Leitung aufgrund der zu verwendenden Sicherung.

Klar kann ich mein Handy auch an einer Steckdose für 32A aufladen, aber wenn ich die Steckdose mit 32A absichere, dann sollte ich auch davon ausgehen, dass die Steckdose evtl. mal 32A liefern könnte. Wenn da nachher nämlich ständig der Störungsdienst ausrücken muss, weil dieser Vorsatz, ja nur die Kreissäge mit 3kW zu verwenden, plötzlich in Vergessenheit geraten ist, dann hast du nachher irgendwelche ätzenden Typen von den Stadtwerken am Hals, die sich vorher alles angucken wollen bzw. wenn die mitkriegen, dass du da ohne Konzession dran rumgefummelt hast, dann schalten die dir deine Bude ab.:D
 
Also wenn ich beispielsweise eine Pumpe (Regenwasser, Fäkalien, usw.) habe, die 15 kW zieht, dann weiß ich, dass ich eine Absicherung von mindestens 15000W / 400V / 1,73 = 21,67 A brauche

Nein. Du weisst, das du eine Zuleitung von x m Laenge und Verlegeart ABC benötigst, um diese Pumpe mit Spannung und Strom zu versorgen. Dann erst kommt das Thema "Wie sichere ich die Zuleitung ab, damit die bei Kurzschluss, Überlast, .. nicht beschädigt wird, und den Betriebs-/Anlaufstrom aushält und sich eine Selektivität zu vor-/nachgeordneten Schutzorganen einstellt."
Und da kann es durchaus dazu kommen, das du aufgrund des Anlaufstroms eine grössere Absicherung wählen musst. Oder aus Gründen der Selektivität ein anderes Betriebsmittel einsetzen musst. Dann folgt das iterative Anpassen des Leitungsquerschnittes, das die vorgeschaltete Absicherung Anlaufstrom und Leitungsschutz gewährleisten kann.

Deine Methode - Last - Sicherung wählen - Kabel raussuchen, - scheint man irgendwo im Berufsbildungswerk zu verkünden.
 
Also wenn ich beispielsweise eine Pumpe...verwendenden Sicherung.
Dazu schreib ich mal nix, dass hat zum einen abermal null mit dem Theme und auch genau null mit der CEE-Steckdose-Geschichte zu tun.

Klar kann ich mein Handy auch an einer Steckdose für 32A aufladen, aber wenn ich die Steckdose mit 32A absichere, dann sollte ich auch davon ausgehen, dass die Steckdose evtl. mal 32A liefern könnte.
Kann sie doch auch? Sicherst du auch jede einzelne Schuko-Steckdose extra ab, damit jede Steckdose auch mal 16A liefern kann? Du hast es immer noch nicht verstanden, obwohl mehrere Forenkollegen versucht haben dich dabei zu unterstützen.

Nachfolgender Absatz inhaltlich bewusst getrennt
Wenn da nachher nämlich ständig der Störungsdienst ausrücken muss, weil dieser Vorsatz, ja nur die Kreissäge mit 3kW zu verwenden, plötzlich in Vergessenheit geraten ist, dann ....
Welcher Störungsdienst soll denn da warum ausrücken? Selbst hier im Haus mit 50A NH im HAK kann ich ohne irgendwelche Stördienste ne 32A CEE-Steckdose problemlos nutzen.

...hast du nachher irgendwelche ätzenden Typen von den Stadtwerken am Hals, die sich vorher alles angucken wollen...
Warum sollte da irgendwelche "ätzende Typen von den Stadtwerken" kommen wollen? Um mich nochmals zu wiederholen, ich kann selbst über den Winter den Hof mit 22kW heizen, das interessiert weder die "Stadtwerke" noch meine Installation.
Einzig mein Stromlieferant interessiert das, der freut sich dann ungemein. Aber psst, ich verrate dir ein Geheimnis, mein VNB weiss nichtmal wieviel kWh ich jedes Jahr beziehe, nichtmal wieviel Strom ich wann wieviel ziehe ...aber nicht weitersagen ^^

btw.
Wer übrigens immer so mit Normen umsich wirft, sollte auch Begrifflichkeiten vielleicht richtig verwenden, Stadtwerke ist nicht gleich Versorgungsnetzbetreiber, aber hey Tempo ist ja auch das gleiche wie Papiertaschentücher...

...bzw. wenn die mitkriegen, dass du da ohne Konzession dran rumgefummelt hast, dann schalten die dir deine Bude ab
So wie in den ganzen Installationen die du illegal gewerblich errichtet hast? Oh, sorry, du hast ja da NUR an Inselanlagen gearbeitet und der "Innungsmeister" hat netterweise so die eine oder andere Anlage "legalisiert"...ja ne, is klar ;):rolleyes:

Achja, solltest du bei deinen "Stadtwerken" das Formular finden, wo man eine 32A CEE-Steckdose anmeldet, würde ich und sicherlich auch das Forum sich freuen wenn du es hier einstellen bzw. verlinken würdest :cool:
 
Also wenn ich beispielsweise eine Pumpe (Regenwasser, Fäkalien, usw.) habe, die 15 kW zieht, dann weiß ich, dass ich eine Absicherung von mindestens 15000W / 400V / 1,73 = 21,67 A brauche und damit als nächstbeste Normabsicherung 25A nehmen muss


Also wenn du etwas mehr Lebenserfahrung hättest,(welche nicht nur aus dem Anlesen von Normen bestände), dann würde gerade bei dieser Anforderung alle Alarmlampen angehen:
Ein Drehstrommotor mit 15kW ist garantiert nicht! an einer 25A Sicherung zu betreiben. Der hat alleinen einen Nennstrom von ca. 30A, und benötigt bei Direktanlauf 63A, und in Stern/Dreieckschaltung 35A.

Das nur am Rande!
 
Jeder dritte Faden artet hier in Kindergarten Rechthaberei aus und von der eigentlichen Fragestellung ist man Lichtjahre entfernt.
Wem soll das helfen?
 
Wenn von jemanden, der sich rühmt, den Sachkundenachweis zu besitzen, derartige "Irrlehren" (das Wort ist bewußt freundlich gewählt!) verbreitet werden, dann ist es nicht nur sinnvoll, sondern quasi "Pflicht", das gerade zu rücken. Egal in welchem Thread, wann und wie.
Das kann natürlich bedauerlich für den TE sein, hilft aber vielleicht auch ihm am langen Ende. Um die Frage nach dem "helfen" zu beantworten.
 
Dazu schreib ich mal nix, dass hat zum einen abermal null mit dem Theme und auch genau null mit der CEE-Steckdose-Geschichte zu tun.

Naja eine CEE-Steckdose mit 32A ist doch im Prinzip auch nichts Anderes als ein nicht weiter definierter Verbraucher mit 32A, oder? Das Theater geht ja auch erst los, wenn tatsächlich 32A gezogen werden.

Kann sie doch auch? Sicherst du auch jede einzelne Schuko-Steckdose extra ab, damit jede Steckdose auch mal 16A liefern kann? Du hast es immer noch nicht verstanden, obwohl mehrere Forenkollegen versucht haben dich dabei zu unterstützen.

Normalerweise sichere ich mehrere Steckdosen bzw. konkret "die Steckdosen des jeweiligen Raumes" mit 16A ab. Dies hat damit zu tun, dass ich bspw. im Wohnzimmer 1000W für den Computer, 200W für andere Geräte und vielleicht noch 2000W für den Heizlüfter (weil die Heizung kaputt ist) erwarte.

Welcher Störungsdienst soll denn da warum ausrücken? Selbst hier im Haus mit 50A NH im HAK kann ich ohne irgendwelche Stördienste ne 32A CEE-Steckdose problemlos nutzen.

Also als ich letztes Jahr Zählertausch gemacht habe, da hat mich eine Kundin gefragt, wieso bei ihr immer die Küchenbeleuchtung flackert, wenn die Nachbarn ihre Weihnachtsbeleuchtung einschalten.

Warum sollte da irgendwelche "ätzende Typen von den Stadtwerken" kommen wollen? Um mich nochmals zu wiederholen, ich kann selbst über den Winter den Hof mit 22kW heizen, das interessiert weder die "Stadtwerke" noch meine Installation.

Ist das so? Überleg mal, was jetzt eigentlich wäre, wenn tatsächlich jeder dauerhaft seinen SLS-Schalter ausreizen würde.

Einzig mein Stromlieferant interessiert das, der freut sich dann ungemein. Aber psst, ich verrate dir ein Geheimnis, mein VNB weiss nichtmal wieviel kWh ich jedes Jahr beziehe, nichtmal wieviel Strom ich wann wieviel ziehe ...aber nicht weitersagen ^^

Der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Messstellendienstbetreiber ist mir durchaus bekannt.

Wer übrigens immer so mit Normen umsich wirft, sollte auch Begrifflichkeiten vielleicht richtig verwenden, Stadtwerke ist nicht gleich Versorgungsnetzbetreiber, aber hey Tempo ist ja auch das gleiche wie Papiertaschentücher...

Also zumindest in meiner Stadt haben die "Stadtwerke" auf dem Auto stehen.

So wie in den ganzen Installationen die du illegal gewerblich errichtet hast? Oh, sorry, du hast ja da NUR an Inselanlagen gearbeitet und der "Innungsmeister" hat netterweise so die eine oder andere Anlage "legalisiert"...ja ne, is klar ;):rolleyes:

Illegal? Laut Aussage der Handwerkskammer darf ich alles machen, aber du bist bestimmt auch so jemand, der nen Waffenladen betreibt und dann erzählt, dass ihm der Kunde sein Indianerehrenwort gegeben hätte, dass er eine Lizenz für die Waffe hätte. Die Niederspannungsanschlussverordnung regelt jedenfalls das Vertragsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Kunden und tangiert mich daher eigentlich ganz wahnsinnig peripher.

Achja, solltest du bei deinen "Stadtwerken" das Formular finden, wo man eine 32A CEE-Steckdose anmeldet, würde ich und sicherlich auch das Forum sich freuen wenn du es hier einstellen bzw. verlinken würdest :cool:

Hast du das aus der VDE AR 4100 Zitierte überhaupt verstanden? Wenn du eine Anlage anmeldest, hast du Verbraucher über 12 kVA gesondert anzumelden. Quizfrage: Wenn bei der (1990 erfolgten) Fertigmeldung der Anlage genau 0 Verbraucher mit P > 12kVA angemeldet wurden und du jetzt eine CEE-Steckdose mit 32A anbauen willst, dann hast du vorher genau wie viele Verbraucher mit P > 12kVA anzufragen?
 
Jeder dritte Faden artet hier in Kindergarten Rechthaberei aus und von der eigentlichen Fragestellung ist man Lichtjahre entfernt.
Wem soll das helfen?

Also ich finde, dass genau dieser "Kindergarten" eigentlich der Sinn solcher Foren ist. :rolleyes:
 
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