Kabelkanal im Treppenhaus

Diskutiere Kabelkanal im Treppenhaus im Forum Produkte, Material, Elektrowerkzeug & Werkstoffe im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moin, mal eine Frage an die Installations-Profis hier: wenn ich in einem Wohngebäude (in BW) Kabelkanal für TV-Koaxleitungen vom Keller bis...
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hamth

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Moin,

mal eine Frage an die Installations-Profis hier:

wenn ich in einem Wohngebäude (in BW) Kabelkanal für TV-Koaxleitungen vom Keller bis ganz oben senkrecht mit Durchbrüchen durch die Geschoßdeckendurch das offene Treppenhaus brauche - muß ich da aus Brandschutzgründen bestimmte Kanaleigenschaften haben oder tuts jeder handelsübliche Kabelkanal?

Bei einem offenen Treppenhaus kann ich ja keine verschiedenen Brandschutzzonen haben oder so... aber gibts (in BW) Vorschriften bzgl Feuerfestigkeit?

Grüße
Thomas
 
Das Stichwort heißt "Brandlast".

Die von der Landesbauortnung vorgegebene Brandlast der Installierten Leitungen/Kanälen in Fluchtwegen darf meißt 7?kW pro m² nicht überschreiten!
 
Zitat:
Das Stichwort heißt "Brandlast".

Die von der Landesbauortnung vorgegebene Brandlast der Installierten Leitungen/Kanälen in Fluchtwegen darf meißt 7?kW pro m² nicht überschreiten! Das ist nicht mehr ganz korekt. Die 72kW pro m² regelung ist alt.

!!!NICHT MEHR ANWENDEN!!!

Das neue Stichwort heißt MLAR ist Bundesgesetz 2003 geworden
Ist in alle Landesbauordnungen übernmmen wurden

In der MLAR steht geschrieben das alle Kabel und Leitungen die nicht zur Versorgung der Fluchtwege dienen
nicht offen verlegt werden dürfen. Ausname geschottet verlegt in Brandschutzkanäle. Nachzulesen in den Kommentare zur MLAR oder direkt in der MLAR.
Treppenhaüser gelten als Fluchtwege. Es gibt noch unterschiede zwischen Nottreppenhaus bei Hochhäusern und notwendige Treppenhäuser.
Grund: Bei einem Brand der Leitung werden giftige Gase frei gesetzt. (Siehe Flughafenbrand Düsseldorf)
2. keine PVC Kanäle im Treppenhaus sondern nur Metalkanäle verarbeiten.
 
Reicht es dann nicht einen halogenfreien Kanal zu verwenden?

Ich bin der Meinung das man nur an bzw. in der Decke befestigte Leitungen in Fluchtwegen besonders absichern muß, damit diese im Brandfall nicht runterfallen und den Fluchtweg versperren oder im schlimmsten Fall jemanden erschlagen....
 
marc666 schrieb:
Ich bin der Meinung das man nur an bzw. in der Decke befestigte Leitungen in Fluchtwegen besonders absichern muß, damit diese im Brandfall nicht runterfallen und den Fluchtweg versperren oder im schlimmsten Fall jemanden erschlagen....

Du, bei allem Respekt, das ist Blödsinn. (Ohne die Deutschen Normen zu kennen)

Wenn du einen Meter *normales* NYM in einem kleinen Raum wie etwa einem WC verbrennst, wirst davon eher selten erschlagen oder verbrannt. Aber nach 2 tiefen Atemzügen von den giftigen Gasen, die bei PVC immer entstehen, bist du weg.

Ganz sicher.

Ich hab das selbst mal mit Atemschutzgerät bei einer Feuerwehrschule ausprobiert, weil ich's selbst nicht geglaubt habe. Du in dem Kammerl war's Schwarz. Ich hab gerade noch meine Taschenlampe gesehen, wenn ich direkt vor der Maske in meine Augen geleuchtet habe!

BTW: in Düsseldorf ist auch keiner an den Flammen/Hitze/herabfallenden Teilen gestorben. Die sind erstickt. 5 Personen sogar nur 2m vor dem (rauchfreien) Notausgang, weil sie diesen nicht gesehen haben...
 
  • Halogenfreie Kabel erzeugen keine Giftige Gase, Dämpfe oder sonst was.
  • "Ganz normaler" PVC-Kabelkanal entspricht normalerweise der genannten Brandschutzverordnung. Er ist normalerweise mindestens schwerentflammbar und selbstverlöschend bei normaler Atmosphäre und bei bis zu mehreren hundert °C. Aber das gilt nicht für alle Kanäle. Da muss man natürlich beim Kauf drauf achten.
  • Auch heute noch dürfen Leitungen, die nicht zur Versorgung der Fluchtwege gehören, im Treppenhaus ohne besondere Vorkehrungen verlegt werden. Aber der Fluchtweg darf nicht als Leitungstrasse missbraucht werden. Leider hast du genau das vor. Ob das Zulässig ist, weiß ich nicht. Ich gehe davon aus, dass es zulässig ist, weil es ein (nahezu) leistungsloses Kabel ist.
 
Zitat aus der MLAR
3.2.2 Elektrische Leitungen müssen einzeln voll eingeputzt,

* in Schlitzen von massiven Wänden, die mit mindestens 15 mm dickem mineralischem Putz auf nichtbrennbarem Putzträger oder mit mindestens 15 mm dicken Platten aus mineralischen Baustof fen verschlossen werden,
* innerhalb von mindestens feuerhemmenden Wänden in Leichtbauweise (nur einzelne Leitungen),
* in Installationsschächten und -kanälen nach Abschnitt 3.5,
* über Unterdecken nach Abschnitt 3.5 oder
* in Hohlraumestrichen oder in Doppelböden (siehe hierzu die Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Hohlraumestriche und Doppelböden)

verlegt werden.
Sie dürfen offen verlegt werden, wenn sie

* nichtbrennbar sind (z. B. Leitungen nach DIN VDE 0284 Teil 1, Ausgabe Februar 1995),
* ausschließlich der Versorgung der Räume, Flure und Gänge nach Abschnitt 3 Satz 1 dienen oder
* Leitungen mit verbessertem Brandverhalten sind in notwendigen Fluren geringer Nutzung oder in offenen Gängen.

Außerdem dürfen in notwendigen Fluren einzelne kurze Stichleitungen offen verlegt werden. Werden für die offene Verlegung nach Satz 2 Elektro-Installationskanäle oder -rohre (siehe DIN VDE 0604, ,Ausgabe Mai 1986, und DIN VDE 0605, Ausgabe Mai 1994) verwendet,, so ,müssen diese aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen.
Zitat ENDE

Danach darf die Leitung nicht in einem PVC kanal verlegt werden
Gruß schnuffi
 
Moin,

erstmal vielen Dank für all die Antworten - ich seh schon, dass das nicht soooo einfach ist :roll:



friedels-home.com schrieb:
Aber der Fluchtweg darf nicht als Leitungstrasse missbraucht werden. Leider hast du genau das vor. Ob das Zulässig ist, weiß ich nicht. Ich gehe davon aus, dass es zulässig ist, weil es ein (nahezu) leistungsloses Kabel ist.

da hab ich jetzt ein leichtes Verständnisproblem - wie könnten die Verfasser dieser Richtlinie das gemeint haben?

Wenn ich in einem Treppenhaus mit Podesten von jeweils ca. 4 x 2 Metern Fläche in der Ecke einen Kanal von sagenwirmal 25x25mm senkrecht anbringe... welcher flüchtende Mensch könnte dadurch behindert werden?
selbst wenn ich mit allerhöchstmöglicher Geschwindigkeit die Treppen runterrenne - die Fläche der Podest-Ecke, die der Kanal "blockiert", kann ich nichtmal bei elegantestem Kurvendrift ausnutzen :wink:

verstehen würd ich es, wenn der Kanal irgendwo einen Durchgang verengen würd, aber so sind die von den Bewohnern auf den Podesten geparkten Blumenkübel, Schuhregale und Kinderwagen bestimmt viel viel gefährlicher als der Kanal... ok, das ist ein anderes Thema...

Gruß
hamth
 
toni schrieb:
marc666 schrieb:
Ich bin der Meinung das man nur an bzw. in der Decke befestigte Leitungen in Fluchtwegen besonders absichern muß, damit diese im Brandfall nicht runterfallen und den Fluchtweg versperren oder im schlimmsten Fall jemanden erschlagen....

Du, bei allem Respekt, das ist Blödsinn. (Ohne die Deutschen Normen zu kennen)

Wenn du einen Meter *normales* NYM in einem kleinen Raum wie etwa einem WC verbrennst, wirst davon eher selten erschlagen oder verbrannt. Aber nach 2 tiefen Atemzügen von den giftigen Gasen, die bei PVC immer entstehen, bist du weg.

Ganz sicher.

Ich hab das selbst mal mit Atemschutzgerät bei einer Feuerwehrschule ausprobiert, weil ich's selbst nicht geglaubt habe. Du in dem Kammerl war's Schwarz. Ich hab gerade noch meine Taschenlampe gesehen, wenn ich direkt vor der Maske in meine Augen geleuchtet habe!

BTW: in Düsseldorf ist auch keiner an den Flammen/Hitze/herabfallenden Teilen gestorben. Die sind erstickt. 5 Personen sogar nur 2m vor dem (rauchfreien) Notausgang, weil sie diesen nicht gesehen haben...

Nix, Leitungen in der Decke oder beispielsweise unter einer Kassettendecke gehören so befestigt das sie nicht runterfallen, zb. durch Brandschutzdübeln und Metallband statt Strappsen.
Prinzipiell darfst du in einem Treppenhaus auch einen 100 x 100 Kanal verwenden, da spricht aus Brandschutzgründen garnix gegen, egal ob Fluchtweg oder sonst was. :!:
 
marc666 schrieb:
toni schrieb:
marc666 schrieb:
Ich bin der Meinung das man nur an bzw. in der Decke befestigte Leitungen in Fluchtwegen besonders absichern muß, damit diese im Brandfall nicht runterfallen und den Fluchtweg versperren oder im schlimmsten Fall jemanden erschlagen....

Du, bei allem Respekt, das ist Blödsinn. (Ohne die Deutschen Normen zu kennen)

Wenn du einen Meter *normales* NYM in einem kleinen Raum wie etwa einem WC verbrennst, wirst davon eher selten erschlagen oder verbrannt. Aber nach 2 tiefen Atemzügen von den giftigen Gasen, die bei PVC immer entstehen, bist du weg.



Ganz sicher.

Ich hab das selbst mal mit Atemschutzgerät bei einer Feuerwehrschule ausprobiert, weil ich's selbst nicht geglaubt habe. Du in dem Kammerl war's Schwarz. Ich hab gerade noch meine Taschenlampe gesehen, wenn ich direkt vor der Maske in meine Augen geleuchtet habe!

BTW: in Düsseldorf ist auch keiner an den Flammen/Hitze/herabfallenden Teilen gestorben. Die sind erstickt. 5 Personen sogar nur 2m vor dem (rauchfreien) Notausgang, weil sie diesen nicht gesehen haben...

Nix, Leitungen in der Decke oder beispielsweise unter einer Kassettendecke gehören so befestigt das sie nicht runterfallen, zb. durch Brandschutzdübeln und Metallband statt Strappsen.
Prinzipiell darfst du in einem Treppenhaus auch einen 100 x 100 Kanal verwenden, da spricht aus Brandschutzgründen garnix gegen, egal ob Fluchtweg oder sonst was. :!:

Dann mußt du dir mal die MLAR reinziehen.
Nach den Brand des Düsseldorfer Flughafens in den 90´ Jahren und die Untersuchungen danach ist mann zu den Erkentnissen gekommen einiges an Sicherheit in Flucht und Retungswegen zu tun ist. Und so enstand die MLAR Anfang dieses Jahrhunderts. Unter aderen betrift das auch die Verlegung von Kabeln und Leitungen. So darf zBsp. kein PVC Kanal in Treppenhaüsern instaliert werden. Kabel und Leitungen die nicht zur Versorgung des Fluchtweges dienen dürfen nicht offen verlegt werden. Auch nicht in PVC-Kanal oder Stahlblechkanal. Entweder müssen diese Leitungen unter Putz oder in FWK- Kanal, der aber sehr teuer ist. Kanal kann istaliert werden wenn dieser aus nicht brennbaren Material besteht.
Wer das nicht einhält der läuft Gefahr.

gruß schnuffi :oops: :roll: :idea:
 
Wie ich schon geschrieben habe, entsprechen fast alle "PVC-Kanäle", die im Handel sind, den neuen Brandschutzverordnungen. Sie sind nämlich nicht nur aus PVC. Sie sind schwerentflammbar und brandhemmend. Außerdem entwickeln sie (im Gegensatz zu normalem PVC) bis zu genau festgelegten Temperaturen keine giftigen Gase.
Allerdings mus ich diese Aussage teilweise revidieren. Viele der billigen "Kleinstkanäle", die außerhalb des Fachandels z.B. für Lautsprecherkabel angeboten werden, sind aus PVC ohne entspechende Zusätze. Diese Kanäle sind meist schon wenige über 70°C entflammbar und geben bei der Verbrennung oder Erhitzung Chlorgas ab. Chlor ist giftig, sehr aggresiv und schwerere als Luft (und verfliegt deshalb nicht). Solche Kanäle dürfen in Fluchtwegen natürlich nicht verlegt werden. Auch nicht ohne Kabel.

Ich halte es für hirnrissig, Zitate zu zitieren, in denen Zitate von Zitatenb zitiert werden. Das macht den Thread fast unlesbar.

Der weiter oben beschriebene FWK ist ein Feuerwiderstandsfähiger Kanal. Der ist In Fluchtwegen normalerweise nicht vorgeschrieben. Es macht ja nichts, wenn der Kanal beim Brand nicht widersteht. Er darf nur das Feuer nicht begünstigen und die Flucht nicht erschwerden. Kanal aus halogenfreiem Kunststoff wäre hier das optimale. Dieser Kanal wird meist als PVC-Kanal verkauft, ist aber eignetlich nicht aus PVC. Er enthält nämlich kein Chlor. Er sieht aus wie PVC und kann änlich leicht bearbeitet werden. Er ist (im Gegensatz zum FWK) nur wenig teurer als der Kanal, der wirklich aus Polyvinylchlorid ist.

Wenn du ein Stück Kunststoff von deinem Kanal mit einer offenen Flamme erhitzt, kannst du normalerweie leicht feststellen, ob der Kanal geeignet ist. Wenn du den Kanal anzünden kannst, ist er natürlich nicht geeignet. Wenn der Kanal verkohlt ohne zu brennen, ist das ein gutes Zeichen. Wenn der Kanal dabei aber einen stecheneden Geruch erzeugt, gibt er wahrscheinlich Chlor ab. Dann darf er nicht verwendet werden.

Natürlich muss auch das Kabel im Kanal entsprechende Eigenschaften haben.
 
LAR Treppenhaus

Kabel die nicht zum Treppenhaus gehören müssen vom Treppenhaus (Brandschutuztechnisch) abgeschirmt werden.
D.H. einen I-Kanal (sehr Teuer)oder Promat Koffer.

Billigere Lösung: GK-Koffer, Doppelt beplankt.

Wenn (jemand) die LAR einfordert, dann nur die o.g. Lösungen.

Wenn nicht Geld sparen - PVC Kanal fertig.

Alles andere ( Hallogenfreies Kabel, Kanal, E30-Kabel) ist muks.
 
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