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acp
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Benötige dringend Schwarmwissen:
Folgender Sachverhalt: In einem aktuell noch in der Bauphase befindliches 5-Parteien Haus, werden in einem der Keller (=Sondereigentum eines Käufers) große Kabelschächte an Decke und Wände (25 x 10cm) Aufputz installiert. Es gibt jedoch einen ausgewiesenen Anschlussraum.
Des Weiteren werden Rohre (Aufputz) nicht nur an der Decke sondern auch unterhalb eines Kellerfensters über die gesamte Wandbreite angebracht.
Dadurch ist die Nutzung des ohnehin schon sehr kleinen Kellers sehr eingeschränkt.
Zudem stellt sich die Frage, ob der Eigentümer bei Problemen an Kabeln und Zuleitungen stets den Raum für Handwerker etc. zugänglich machen muss.
Bitte um Info wie das rechtlich geklärt werden kann und was in der Bauverordnung dazu steht (Bayern).
Folgender Sachverhalt: In einem aktuell noch in der Bauphase befindliches 5-Parteien Haus, werden in einem der Keller (=Sondereigentum eines Käufers) große Kabelschächte an Decke und Wände (25 x 10cm) Aufputz installiert. Es gibt jedoch einen ausgewiesenen Anschlussraum.
Des Weiteren werden Rohre (Aufputz) nicht nur an der Decke sondern auch unterhalb eines Kellerfensters über die gesamte Wandbreite angebracht.
Dadurch ist die Nutzung des ohnehin schon sehr kleinen Kellers sehr eingeschränkt.
Zudem stellt sich die Frage, ob der Eigentümer bei Problemen an Kabeln und Zuleitungen stets den Raum für Handwerker etc. zugänglich machen muss.
Bitte um Info wie das rechtlich geklärt werden kann und was in der Bauverordnung dazu steht (Bayern).