Kabelschächte (Gemeinschaftsstrom) im Sondereigentum zu dulden

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Benötige dringend Schwarmwissen:

Folgender Sachverhalt: In einem aktuell noch in der Bauphase befindliches 5-Parteien Haus, werden in einem der Keller (=Sondereigentum eines Käufers) große Kabelschächte an Decke und Wände (25 x 10cm) Aufputz installiert. Es gibt jedoch einen ausgewiesenen Anschlussraum.

Des Weiteren werden Rohre (Aufputz) nicht nur an der Decke sondern auch unterhalb eines Kellerfensters über die gesamte Wandbreite angebracht.

Dadurch ist die Nutzung des ohnehin schon sehr kleinen Kellers sehr eingeschränkt.

Zudem stellt sich die Frage, ob der Eigentümer bei Problemen an Kabeln und Zuleitungen stets den Raum für Handwerker etc. zugänglich machen muss.

Bitte um Info wie das rechtlich geklärt werden kann und was in der Bauverordnung dazu steht (Bayern).
 

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Wir sind hier ein Elektroforum, und keine Rechtsberatung. Fraglich ist nur, warum dort für so wenige Leitungen ein so großer, schweineteurer Kanal verwendet wurde.
 
Vielen Dank, aber ich wollte keine rechtverbindliche Beratung, ledigklich ein Tipp ob diese Installationen im Sondereigentum geduldet werden müssen.
 
Was steht den im Kaufvertrag? und wenn ich mir die Bilder ansehe, ist da noch viel mehr im Argen. Dazu wird evl der WWW als " Gutachter" mehr sagen!
 
Wenn ich einen Kabelkanal mit Wanddurchfuehrung in Bauschaum in einer Betonwand (vermutlich noch weisse Wanne o.dgl?) sehe...dann waere die Frage nach der Duldung erstmal 2-rangig. Wie war das gleich mit der Forderung nach gas-/wasserdichten Hauseinfuehrungen, was war da nochmal mit Brandschottungen zu anderen Raeumen...?
 
Ja, es eine Weiße Wanne. Die Kabeldurchführung erfolgt durch eine Innenwand (vom Anschlusskeller in den Keller des Eigentümers durch eine ca 15cm große Öffnung.
 
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Das ist einfach nur Pfusch, wie der Rest des Baues . Der Pfusch fängt schon mit der Planung an !
So und als Käufer sollte man schon auf solche Dienstleistungen, die dann am Sondereigentum entstehen achten!
 
Wenn es im Keller-Abteil des Eigentümers ist, wird es schon seine Richtigkeit haben.
Ist das eine Fa. im EG u. er macht sich seinen EDV-oder Server-Raum oder dgl. da unten im KG, so vermute ich dass man dem Eigentümer das nicht verbieten kann.
Das Abflussrohr an der Aussenwand, unterm Fenster ist zwar auch nicht schön, aber damit wird er leben müssen u. können.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also man kann nicht von der Hand weisen, das hier etwas geplant wurde. Falls es einen Planer gibt sollte man diesen nach der Begründung zur Benutzung der Räume befragen.
 
Im EG darüber befindet sich das Bad einer 3-Zimmer Wohnung.
Der Keller gehört MIR und ich plane diesen auch als solchen zu nutzen und keinen Serverraum oder eine Schaltzentrale daraus zu machen. Zudem gibt es nebenan einen Anschlussraum und weinen weiteren Raum für die gesamte Aufzuganlage.
 
Dein letzter Beitrag liest jetzt ganz anders als in Beitrag #1, bzw. musst Du den Elektriker befragen, warum der seine Kabelkanäle genau in "Deinem" Kellerraum so verlegt!
 
Und was machen die Leitungen des Bades an Deiner Kellerdecke? Diese hätten ohne Probleme auf oder im Fußboden der Wohnung darüber verlegt werden können. Da gehören die nicht hin! Die Abflussleitung vom Bad wäre noch Tolerierbar. Deshalb ja mein Kommentar Pfusch von Anfang an und zwar schon bei der Planung.
 
Ja, so sehe ich das auch. Es ist nur einer der gefühlten 30 eklatanten Planungsfehler.
 
Habe ich bereits getan und auf die sofortige Einstellung der Arbeiten bis zur eindeutigen Klärung bestanden. Eine Entscheidung hoffe ich kommenden Mo zu erhalten. Der nebenliegende Raum ("Gemeinschaftseigentum" ohne erkennbaren Nutzen) wäre eine von mir akzeptierte Kellervariante. Dann muss der jetzt "verunstaltete" Kellerraum dem Gemeinschaftseigentum zugeschlagen werden. Die notarielle Änderung geht zu Lasten des Bauträgers.
 
Du schreibst Neubau? Dein wirkliches Eigentum ist es erst mit der Übergabe. Und dann kann man, rein rechtlich gesehen, erst dagegen vorgehen- wird man aber dann wahrscheinlich dulden müssen, da dann nicht mehr änderbar. Wie ein Gericht das hinterher sieht -???. Das liegt denn auch daran wie gut die Anwälte sind oder welche Gutachter dies denn beurteilen und die müssen zwar- sind aber nie ganz unabhängig.
Das verhält sich genauso mit Abwasserrohren, diese müssen in einem reinen Kellerlagerraum geduldet werden, wenn es nicht andes geht. Aber es ist immer von dem Bauunternehmen / Planer / ausführenden Handwerksunternehmen die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Aber dass ist immer eine Einzelfallentscheidung vor Ort, die im Gesamtblick zu fällen ist. Z.B. darf eine Entfernung des Kanals, nicht zu Lasten anderer gehen, müssen aber gerecht erfolgen.

Ich würde dies - wie schon angeraten - schriftlich bei deinem Vertragspartner nicht nur bemängeln, sondern eine Entfernung der Kanäle verlangen und auch eine plausible Begründung, warum es so ausgeführt wurde und nicht anders. Dann müssen sich alle erklären, warum es nicht anders gelöst wurde - bestimmt hat man einfach nicht nachgedacht oder der monotäre Asspekt stand im Vordergrund. Z.B warum eine noch mögliche Installation auf der Rohdecke nicht gewählt wurde. Auch sehe ich dieses weiße Rohr (LAS?), welches auch oberhalb des Fensters gelegt hätte werden können.
Genauso, wenn Känäle angebracht werden und sich die Deckenhöhe unter zwei Meter veringert. Das ist nur am Rand zulässig. Mitten im Raum geht gar nicht, der Raum hätte dann laut der Berechnungsverordnung auch nur noch die halbe qm-Zahl, und du würdest nicht deine versprochende Leistung bekommen. Kunststoffkänäle müssen geprüft werden, evtl sind feuerbeständige Metall-Kanäle notwendig
Und angewöhnen: Immer ein handschriftliches Protokoll mit Namen, Uhrzeit,anwesenden Personen und wer was zugesagt hat führen, dass ist später Gold wert. Schriftliche Bestätigungen sind noch besser, aber damit halten sich alle hübsch zurück. Und du darfst nicht vergessen, die Handwerker installieren heute deinen Keller, morgen den nebenan und nächste Woche ein anderes Haus. Der weiß heute nicht mehr, wo er vor vier Wochen rumgewerkelt hat.

Man könnte sich jetzt einen Rechstanwalt nehmen, der schreibt viel und es passiert möglicherweise nichts oder es ist zu spät. In der jetzigen Bauphase würde ich zu einem baubegleitenden Gutachter raten. Das verbessert deine Verhandlungsposition ungemein und nebenbei schaut er sich auch das andere alles mit an. Wie einige hier schon anmerkten "Das ist Pfusch".
Ein mängelfreieren Bau sollte einem dieses Geld aber wert sein. Und beim Keller - wenn es so bleibt - wäre ein kräftiger Preisnachlass bei der Schlußabnahme mit drin.
 
Na der TE kann ja schon froh drüber sein dass er einen Kellerraum mit Fenster hat.
Gerade wenn man in neuerbauten Eigentumswohnanlagen die Abstellräume im Keller betrachtet, dann kann einen schon schlecht bei werden wenn man diese Affenställe" sieht.
Trennwände aus Blech wie die Türen runden das Angebot dieser "Kellerabteile" ab, mit Mauern umfasste Kellerräume sind längst Vergangenheit weil beim Keller nur gespart wird. Wenn ein Abteil schon 6m² hat, kann man schon froh drüber sein ich hatte auch schon kleinere gesehen. die 1,3 Meter breit und 3,5 Meter lang sind.
Und Versorgungsleitungen laufen da oft durch.
Aber Hauptsache die Wohnung ist schön, Keller spielt keine Rolle.
 
Für mich wäre das absolut ein Nogo in einem Neubau.
In Altbauten ist so was oft nicht zu verhindern, da liegt auch schon mal der Gashaupthahn in einem Sondereigentum Keller.

Kabel und Leitungen durch den Keller zu ziehen ist für ein Einfamilienhaus ja durchaus eine Variante, für ein Mehrparteien Haus gilt meines Erachtens nach Grundsätzlich, daß Leitungen nur innerhalb der Wohneinheit verzogen werden dürfen, Ausnahme die Zuleitungen bis zur Wohnung, oder auch die Zuleitungen für Keller, WM im Gemeinschaftswaschraum etc.
Aber auch dann haben diese Leitungen NICHT durch Räumlichkeiten zu gehen an denen Sondereigentum besteht sondern durch Geinschaftliche Bauteile (Installationsschächte, Flure, etc)
 
@Octavian1977
Dann darfst du dir keine Neubau-ETW kaufen, denn da ist es heutzutage normal.
Die heutigen Neubauten sind mit den Wohneinheiten oft so angeordnet, dass eben vieles an Versorgungsleitungen zwangläufig durch Sondereigentum verlegt werden muss. Und nicht nur die Elektrische Versorgung sondern auch Heizung und Wasser sowie Abfluss.
Und es ist auch so dass im Keller eine Lichte Höhe von mindestens 2,10 Metern eingehalten werden muss bei einer Raumhöhe von höchstens 2,50 Meter die auch im Keller angewendet sein soll.
Auf dem einen Foto schätze ich mal eine Deckenhöhe von 2,3 Metern aber da kann der TE ja noch mal nachmessen.
Kunststoff-Kabelkanäle sind in Kellern jedenfalls zulässig.
 
Thema: Kabelschächte (Gemeinschaftsstrom) im Sondereigentum zu dulden

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