Kabelschächte (Gemeinschaftsstrom) im Sondereigentum zu dulden

Diskutiere Kabelschächte (Gemeinschaftsstrom) im Sondereigentum zu dulden im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Benötige dringend Schwarmwissen: Folgender Sachverhalt: In einem aktuell noch in der Bauphase befindliches 5-Parteien Haus, werden in einem der...
@Octavian1977
Dann darfst du dir keine Neubau-ETW kaufen, denn da ist es heutzutage normal.
Die heutigen Neubauten sind mit den Wohneinheiten oft so angeordnet, dass eben vieles an Versorgungsleitungen zwangläufig durch Sondereigentum verlegt werden muss. Und nicht nur die Elektrische Versorgung sondern auch Heizung und Wasser sowie Abfluss.
Aber nicht alles muss gedultet werden. Und wenn dies die (geplanten) Gebrauchseigenschaften des Kellers stark oder die Grundfläche z.B. nach DIN277 mehr als 10% verringert, kann meines Erachtens nach sogar vom Kaufvertrag zurückgetreten werden.
Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass im Vertragswerk des BH sich kein Passus darüber befindet. Die Baufirmen sichern sich da heutzutage relativ gut ab.
Und es ist auch so dass im Keller eine Lichte Höhe von mindestens 2,10 Metern eingehalten werden muss bei einer Raumhöhe von höchstens 2,50 Meter die auch im Keller angewendet sein soll.
Auf dem einen Foto schätze ich mal eine Deckenhöhe von 2,3 Metern aber da kann der TE ja noch mal nachmessen.
Kunststoff-Kabelkanäle sind in Kellern jedenfalls zulässig.
Das kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Grundlegendes sollte in den Landesbauordnungen festgeschrieben sein. In den Bebauungsplänen (wenn es sich um ein Erschließungsgebiet handelt) können weitere Angaben stehen - zB. wenn die örtliche Feuerwehr gewisse Mindeshöhen fordert. Normalerweise sollte dies bei im Bauantragsverfahren geprüft werden, aber es ist nicht immer gewährleistet, dass diese Prüfung auch wirklich umgesetzt wird.
Also, wer prüfen möchte, ob die baurechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, hat erst mal was zu lesen, wobei dies nicht immer einen gut verständliche Lektüre ohne Bezug auf andere Quellen ist.

Im aktuellen Fall kann ich mir auch vorstellen, dass der BH am fertiggestellten Rohbaukeller gemerkt hat: "Oh man, ganz schön klein" und nebenan befindet sich ein aus seiner Sicht nicht benötigter vermutlich größerer Gemeinschaftskeller und jetzt werden Gründe gesucht, um den Bauträger zu veranlassen ihm diesen mit seinem zu tauschen, ohne dass es ihm was kostet.
Da ist meine Erfahrung: "Hey Leute, ihr verbaut gerade mein Keller, da wäre noch dieserr Gemeinschaftskeller - lasse uns mal verhandeln was da für wieviel machbar ist" erfolgsversprechender, wenn man für die Mehrfläche entsprechendes faires Angebot macht, da auch mit Planungsänderungen und Mehraufwand verbunden.
Es gibt nun mal abgebrühte BT/GÜ, die ihre Kunden übern Tisch ziehen und es gibt abgebrühte BH, die für Mehrleistungen keinen Cent ausgeben wollen. Für beide, die mit dieser Methode gegen die Wand fahren, habe ich kein Bedauern übrig, selbst wenn es mein Mandant wäre.
 
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@Www
Es ist nun mal in jedem Mehrfamilienhaus so, das Versorgungsleitungen aller Art durch die Kelleretage durchgeführt werden müssen.
Und es ist egal wie alt das Gebäude ist, es ist eben so.
Auch hier im unseren Haus ist dieser zustand zwangsläufig da die Heizungsstränge und auch die Wasserrohre durch die Keller der Bewohner durch verlegt werden mussten und da hatte sich noch keiner darüber aufgeregt. Die lichte Höhe der Kellerräume sind 2,40 Meter und die lichte höhe unter den Rohren+Isolierung über 2 Meter ü.okff.
Anderweitig weis ich es von dem Gebäude wo ich eine weitere Wohnung besitze wo die Kelleretage nur eine lichte höhe von 2,20 aufweist und da ist wenig unter der Decke verlegt, denn da ist (leider) mehr unter dem Estrichen der Wohnungen verlegt worden.
Über dem Mieterkeller von meiner Wohnung befindet sich das Bad des Nachbarn, dieser wollte sich ein Barrierefreies Bad einbauen lassen.
Dadurch musste das Abflussrohr für die bodengleiche Dusche durch meinem Keller verlegt werden.
Er zeigte mir wie und wo und selbstverständlich habe ich ihn das genehmigt weil ich ja nun kein Streithammel bin.
 
@Strippe-HH
Nennt sich Notleitungsrecht, wenn es nicht anders möglich ist, wäre aber geldwertig auszugleichen. Man will sich ja nicht mit den Nachbarn streiten, also geht es auch so, wenn es nicht groß stört.
Hier geht es um einen Neubau und sowas lässt sich vorher planen! Mal angenommen, dass steht nicht im Vertragswerk, kann der Kunde/BH eine finanzielle Entschädigung für den geringeren Nutzwert des Kellers verlangen, wenn die Einschränkung erheblich ist, sogar vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenserersatz fordern. Nur dazu müsste man das komplette Vertragswerk kennen. Welche Leistungen wurden versprochen, welche Einschränkungen sind hinzunehmen?!
 
c
@Strippe-HH
Hier geht es um einen Neubau und sowas lässt sich vorher planen! Mal angenommen, dass steht nicht im Vertragswerk, kann der Kunde/BH eine finanzielle Entschädigung für den geringeren Nutzwert des Kellers verlangen, wenn die Einschränkung erheblich ist, sogar vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenserersatz fordern. Nur dazu müsste man das komplette Vertragswerk kennen. Welche Leistungen wurden versprochen, welche Einschränkungen sind hinzunehmen?!
In der Regel werden im Kaufvertrag einer Eigentumswohnung die Quadratmeter der zu verkaufenden Wohnung in der Gesamtfläche und der Nutzfläche (Keller) eingetragen. Bei einem Kellerraum werden nie Volumen des Raumes selbst vermerkt.
Der Kaufinteressent hätte sich also deswegen auch vorher vor Abschluss des Kaufvertrages über die bauseitigen Beschränkungen seines Sondereigentums (Keller)informieren müssen.
Und vorher geplant werden kann da nichts, und dass dort Versorgungsleitungen verlegt werden müssen das wird seinen Spezifischen Grund haben den aus lauter Jux und Dollerei wird das nicht gemacht.
Ich hatte ja damals wie ich auf der Suche nach einer ETW gewesen bin auch viel auf den Keller geachtet und da konnte die Wohnung noch so schön sein aber wenn mir der Keller nicht passte, dann fiel diese durch.
Meine Frau hatte damals gemeckert: " Du kaufst deine Wohnung nur nach dem Keller"
 
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