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Aber nicht alles muss gedultet werden. Und wenn dies die (geplanten) Gebrauchseigenschaften des Kellers stark oder die Grundfläche z.B. nach DIN277 mehr als 10% verringert, kann meines Erachtens nach sogar vom Kaufvertrag zurückgetreten werden.@Octavian1977
Dann darfst du dir keine Neubau-ETW kaufen, denn da ist es heutzutage normal.
Die heutigen Neubauten sind mit den Wohneinheiten oft so angeordnet, dass eben vieles an Versorgungsleitungen zwangläufig durch Sondereigentum verlegt werden muss. Und nicht nur die Elektrische Versorgung sondern auch Heizung und Wasser sowie Abfluss.
Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass im Vertragswerk des BH sich kein Passus darüber befindet. Die Baufirmen sichern sich da heutzutage relativ gut ab.
Das kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Grundlegendes sollte in den Landesbauordnungen festgeschrieben sein. In den Bebauungsplänen (wenn es sich um ein Erschließungsgebiet handelt) können weitere Angaben stehen - zB. wenn die örtliche Feuerwehr gewisse Mindeshöhen fordert. Normalerweise sollte dies bei im Bauantragsverfahren geprüft werden, aber es ist nicht immer gewährleistet, dass diese Prüfung auch wirklich umgesetzt wird.Und es ist auch so dass im Keller eine Lichte Höhe von mindestens 2,10 Metern eingehalten werden muss bei einer Raumhöhe von höchstens 2,50 Meter die auch im Keller angewendet sein soll.
Auf dem einen Foto schätze ich mal eine Deckenhöhe von 2,3 Metern aber da kann der TE ja noch mal nachmessen.
Kunststoff-Kabelkanäle sind in Kellern jedenfalls zulässig.
Also, wer prüfen möchte, ob die baurechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, hat erst mal was zu lesen, wobei dies nicht immer einen gut verständliche Lektüre ohne Bezug auf andere Quellen ist.
Im aktuellen Fall kann ich mir auch vorstellen, dass der BH am fertiggestellten Rohbaukeller gemerkt hat: "Oh man, ganz schön klein" und nebenan befindet sich ein aus seiner Sicht nicht benötigter vermutlich größerer Gemeinschaftskeller und jetzt werden Gründe gesucht, um den Bauträger zu veranlassen ihm diesen mit seinem zu tauschen, ohne dass es ihm was kostet.
Da ist meine Erfahrung: "Hey Leute, ihr verbaut gerade mein Keller, da wäre noch dieserr Gemeinschaftskeller - lasse uns mal verhandeln was da für wieviel machbar ist" erfolgsversprechender, wenn man für die Mehrfläche entsprechendes faires Angebot macht, da auch mit Planungsänderungen und Mehraufwand verbunden.
Es gibt nun mal abgebrühte BT/GÜ, die ihre Kunden übern Tisch ziehen und es gibt abgebrühte BH, die für Mehrleistungen keinen Cent ausgeben wollen. Für beide, die mit dieser Methode gegen die Wand fahren, habe ich kein Bedauern übrig, selbst wenn es mein Mandant wäre.
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