Kabeltyp YSLY-JZ zum Anschluß einer Unterverteilung?

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Ich möchte im Obergeschoß eine Unterverteilung einbauen, um bei Bedarf eine kleine Einliegerwohnung mit Küche (Elektroherd!)einzurichten.Dafür ist ein
Anschluß mit 5x10mm² / L~6m aufputz im Rohr vorgesehen.

Da es an einigen Stellen schwierig sein wird, ein starres NYM-Kabel zu verlegen geht meine Frage nun
dahin ob es zulässig ist, stattdessen ein Kabel des
Typs YSLY-JZ mit entsprechenden Aderendhülsen zu verwenden.Die Spezifikationen für beide Typen im Hinblick auf Spannung/PVC-Mantel/UV-Beständigkeit/
Temperatur usw.sind doch praktisch identisch.

Was sagt der VDE? / Was sagen die Praktiker?


ratur usw.sind praktisch
 
Solange es auswechselbar(sprich wo es UP liegt in z.B. Rohr) verlegt wird, spricht nichts dagegen.

Eine Leitung vom Querschnitt 10mm² ist in aller Regel aber nicht für die für eine Wohneinheit nach TAB geforderte Belastbarkeit mit 63A ausgelegt. Fast immer muß hier 16mm² verwendet werden.
 
ego1 schrieb:
Solange es auswechselbar(sprich wo es UP liegt in z.B. Rohr) verlegt wird, spricht nichts dagegen.

Eine Leitung vom Querschnitt 10mm² ist in aller Regel aber nicht für die für eine Wohneinheit nach TAB geforderte Belastbarkeit mit 63A ausgelegt. Fast immer muß hier 16mm² verwendet werden.

Es handelt sich im vorliegenden Fall nur um
2 kleinere Zimmer plus Küche und Bad,so daß der E-Herd mit Backofen der einzige Großverbraucher wäre. Die Warmwasserbereitung läuft wie schon bisher separat über einen DLE, der wie die geplante UV direkt am Zähler im HAK angeschlossen ist.
 
Jede eigenständige Wohneinheit muss über einen eigenen Zählerplatz und eine Zuleitung, die auf eine Strombelastbarkeit von min. 3x63A ausgelegt ist, versorgt werden.

Der Mieter hat das Recht auf Wahl seines Versorgers, was den eigenen Zähler bedingt. Die Dimensionierung ist in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber gefordert.
 
ego1 schrieb:
Solange es auswechselbar(sprich wo es UP liegt in z.B. Rohr) verlegt wird, spricht nichts dagegen.

Eine Leitung vom Querschnitt 10mm² ist in aller Regel aber nicht für die für eine Wohneinheit nach TAB geforderte Belastbarkeit mit 63A ausgelegt. Fast immer muß hier 16mm² verwendet werden.

Gut Betonung liegt auf -fast- an sich ist YSLY-JZ
oder YSLY-JB eine tolle Leitung sieht aus wie NYM-J
die Adern sind aber flexibel und somit sehr leicht
zu verabeiten man muss halt Aderendhülsen verwenden.
Wir haben auch UVn und Standschränke mit flex Leitungen
wie H07RN-F,BQ-F oder das genannte YSLY-JZ/JB angeschlossen die Leitungen werden auch unter ölflex Steuerleitungen im Handel vertrieben.
Auch große Querschnitte von 35qmm und mehr sind erhältlich.
Ist halt nur so wenn unter Putz dann müssen sie im
Rohr verlegt werden.
Ebendso wenn unter Erde oder im Freien.
H07RN-F oder auch H07BQ-F dürfen ungeschützt ins
Freie in die Erde aber nur mit Schutzrohr und
auch im Beton dürfen sie nicht direkt eingebracht werden.
 
T.Paul schrieb:
Jede eigenständige Wohneinheit muss über einen eigenen Zählerplatz und eine Zuleitung, die auf eine Strombelastbarkeit von min. 3x63A ausgelegt ist, versorgt werden.

Der Mieter hat das Recht auf Wahl seines Versorgers, was den eigenen Zähler bedingt. Die Dimensionierung ist in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber gefordert.

Ok.:Vieleicht hätte ich das gleich erwähnen sollen.
Die UV (10mm²) + separatem DLE (6mm²) laufen selbstverständlichauf einen zweiten Zähler im HAK.

Danke für die verbindlichen Hinweise.Ich kann jetzt sicher alles richtig machen!
 
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