Kabelverlegung durch Nachbarhaus mit Vorsatz

Diskutiere Kabelverlegung durch Nachbarhaus mit Vorsatz im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Wir haben 1999 ein Reihenmittelhaus von einem Bauträger gekauft und erst jetzt im Rahmen einer Sanierung ist folgender unglaublicher Sachverhalt...
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Joki4711

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Wir haben 1999 ein Reihenmittelhaus von einem Bauträger gekauft und erst jetzt im Rahmen einer Sanierung ist folgender unglaublicher Sachverhalt aufgetaucht.

Vo unserem Haus aus wurde in einer Höhe von ca. 170 über Boden Keller durch unsere Stahlbetonwand von 25 cm, durch die Dehnungsfuge vom 4cm und durch die 25 cm Stahlbetonwand des Nachbarn Löcher für 4 Stromleitungen gebohrt und diese beim Nachbarn angeschlossen. Ferner wurden drei zusätzliche Bohrlöcher aufgegeben, da man vermutlich auf Eisen gestossen ist

Eine Verfolgung der Kabel in unserem Haus hat ergeben, dass diese bis fast zur Decke des 1.OG erfolgen und dann wieder beim Nachbarn verschwinden.

Wir haben folgende Vermutung:

Im 1.OG gegenüber unserer Außenwand befindet sich ein Raum des Nachbarn der bei Kauf des Hauses für eine Sauna vorgesehen wird. Die Leitungen kommen bei dem Nachbarn im Keller an, sind durch eine Blende verdeckt und laufen dann in der Kellerwand weiter.

Da unser Haus ca. 5 Monate später bezugsfertig war nehmen wir an, dass man gemerkt hat, dass die Kabelanschlüsse für die Sauna vergessen wurden und da das Haus des Nachbarn bereits verputzt war diese Kabel einfach durch unser Haus geführt und dann bei uns verputzt hat..

Das ist nicht nur vorsätzlich erfolgt sondern man hat beiden Eigentümern auch arglistig diese Leitungsführung verschwiegen.

Sie steht nicht in unserem Elektroplan und deshalb ist diese Leitungsführung auch gemeingefährlich und kann dadurch Gefahr für Leib und Leben bedeuten.

Ferner ist zu prüfen ob hier nicht §139 STGB zur Anwendung kommt.


§ 319
Baugefährdung
(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.
(3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Fotos für die Leitungslegung hängen an.

Welchen Rat geben mir Elektrofachleute?

Danke.


http://s14.postimage.org/3jyckxb59/IMG_2047.jpg

http://s2.postimage.org/ck25phuhx/IMG_2051.jpg

http://s7.postimage.org/e4cqikb6f/IMG_2067.jpg



http://s2.postimage.org/qya4uz5ph/IMG_2069.jpg
 
Joki4711 schrieb:
Wir haben 1999 ein Reihenmittelhaus von einem Bauträger gekauft und erst jetzt im Rahmen einer Sanierung ist folgender unglaublicher Sachverhalt aufgetaucht.

Warum auch hier noch wenn auch mit leicht verändertem Text?

Lutz
 
Ich weiß, dass es nicht die Antwort ist, die du hören möchtest, aber rein technisch gibt es keinen Unterschied, ob ich ein Kabel auf der einen Seite einer Betonwand führe oder auf der anderen, die zufälligerweise dir gehört. Die Kabel - soweit ich es erkennen kann, dürfen auf Beton geführt werden. Durch Beton evtl. nur mit Schutzrohr. Wohin die Kabel aber gehen und was darüber überhaupt versorgt wird, ist auf dem Foto nicht sichtbar.

Nur weil eine Leitung nicht in eurem Elektroplan auftaucht, bedeutet es nicht, dass Gemeingefährlich und Gefahr für Leib und Leben bedeutet. Eine Gefahr für Leib und Leben kann auch eine Steckdose sein, wenn ich da zwei Nägel reinstecke.

Jemand vor Ort ist dir sicher behilflich, um herauszufinden, was das für Kabel sind. Ich will aber mal eine andere Frage in den Raum werfen. Gehört dir überhaupt diese Wand?
 
Kabelverlegung

LL0rd schrieb:
Ich weiß, dass es nicht die Antwort ist, die du hören möchtest, aber rein technisch gibt es keinen Unterschied, ob ich ein Kabel auf der einen Seite einer Betonwand führe oder auf der anderen, die zufälligerweise dir gehört. Die Kabel - soweit ich es erkennen kann, dürfen auf Beton geführt werden. Durch Beton evtl. nur mit Schutzrohr. Wohin die Kabel aber gehen und was darüber überhaupt versorgt wird, ist auf dem Foto nicht sichtbar.

Nur weil eine Leitung nicht in eurem Elektroplan auftaucht, bedeutet es nicht, dass Gemeingefährlich und Gefahr für Leib und Leben bedeutet. Eine Gefahr für Leib und Leben kann auch eine Steckdose sein, wenn ich da zwei Nägel reinstecke.

Jemand vor Ort ist dir sicher behilflich, um herauszufinden, was das für Kabel sind. Ich will aber mal eine andere Frage in den Raum werfen. Gehört dir überhaupt diese Wand?





Diese Wand gehört jeweils uns und dem Nachbarn!! Es sind zwei rechtlich getrennte Häuser mit eigenen Grundstücksnummern.

Es kann doch nicht sein, dass durch den verantwortlichen Elektriker Kabel des Nachbarhauses einfach durch Anbohren unseres Hause in unserem Haus verlegt werden und das vom Keller bis zum 1 OG und dann wieder durch unsere Wand zu der Wand des Nachbarn geführt wereden.

Das verstösst doch gegen alle Vorschiften!!

JOki
 
Re: Kabelverlegung

Joki4711 schrieb:
Diese Wand gehört jeweils uns und dem Nachbarn!! Es sind zwei rechtlich getrennte Häuser mit eigenen Grundstücksnummern.

Es kann doch nicht sein, dass durch den verantwortlichen Elektriker Kabel des Nachbarhauses einfach durch Anbohren unseres Hause in unserem Haus verlegt werden und das vom Keller bis zum 1 OG und dann wieder durch unsere Wand zu der Wand des Nachbarn geführt wereden.

Wäre es denn für dich in Ordnung, wenn der Elektriker das Kabel auf der gegenüberliegenden Seite der Wand - also bei deinem Nachbarn - geführt hätte? Oder in dem Beton?

Wie du es schon selbst geschrieben hast, gehört die Wand dir und dem Nachbarn zusammen. Deshalb hat der Elektriker das Kabel nicht durch dein Haus geführt, sondern in eurer gemeinsamen Wand.

Gegen welche (alle) Vorschriften soll das denn verstoßen? Zähl mal mindestens eine Vorschrift auf.
 
Kabelverlegung

Hier scheint immer noch eine Verwirrung zu bestehen.

Nochmals:

Wir haben ein Reihenmittelhaus mit "eigenen "Außenwänden".Das Reihenmittelhaus hat eine eigene Flurnummer.

Unser Haus hat eine eigene 24 cm Wand , dann folgt eine Dehnungsfuge von ca. 4 cm und der Nachbar hat ebenfalls eine eigene 24 cm dicke Wand. Also "keine" gemeinsame Wand.

Das Kabel wird vom Nachbarn durch beide Wände und die Dehnungsfuge in unser Haus geführt und geht dort bis ins 1. OG und geht dann wieder durch diese "beiden" Wände zum Nachbarn zurück.

So verrückt dies klingt aber so ist es und das kann nicht normal sein.

Joki
 
Ich frage mich grade nach dem Ziel dieser Frage oder deiner Postings.

Ist es technisch und vom Sicherheitsaspekt in Ordnung?
Ich sehe nichts, was die Sicherheit irgendwie gefährden kann. Das kann aber ein Elektriker vor Ort besser beurteilen.

Ist es baurechtlich in Ordnung?
Sehr wahrscheinlich. Wobei ich kein Baurechtler bin.

Ist es Pfuscherei?
Vermutlich. Schwer zu beurteilen, da ich eben nicht vor Ort bin um mir das mal genauer anzuschauen.

Musst du die Kabel deines Nachbarn dulden?
Wenn bei dir im Grundbuch keine Lasten eingetragen sind, dass du die Leitungsführung deiner Nachbarn durch dein Eigentum dulden musst, dann wohl nicht. Also könntest du die Kabel einfach kappen und dabei das entstehende Feuerwerk zur Feier des Streits mit den Nachbarn genießen. Hoffe du verstehst, dass es ironisch gemeint ist und niemand eine Leitung kappen sollte, die unter Spannung steht oder stromdurchflossen ist.

Was möchtest du also mit deinem Posting erreichen?
 
Ist denn der Wasserschaden durch die Bohrung in der Aussenwand enstanden?
 
Joki4711 schrieb:
Sie steht nicht in unserem Elektroplan und deshalb ist diese Leitungsführung auch gemeingefährlich und kann dadurch Gefahr für Leib und Leben bedeuten.

Nunja, gemeingefährlich sind die Leitungen sicherlich nicht.

Ich habe allerdings immer noch nicht verstanden, was an diesen Leitungen nun so furchtbar ist. Nur, dass man Dir nichts davon gesagt hat? Oder sind die irgendwie im Weg?
 
Hootch schrieb:
Ich habe allerdings immer noch nicht verstanden, was an diesen Leitungen nun so furchtbar ist. Nur, dass man Dir nichts davon gesagt hat? Oder sind die irgendwie im Weg?

hmmm, unabhängig davon ob sie im Weg sind, ich würde es nicht dulden wenn ein Kabel des Nachbarhauses durch mein Haus läuft... So wie es geschildert wird weils irgendwer im Nachbarhaus verschusselt hat.

Das ist doch kein Zustand
 
ZeroM schrieb:
hmmm, unabhängig davon ob sie im Weg sind, ich würde es nicht dulden wenn ein Kabel des Nachbarhauses durch mein Haus läuft... So wie es geschildert wird weils irgendwer im Nachbarhaus verschusselt hat.

Das ist doch kein Zustand

Wie gesagt, ein Blick ins Grundbuch hilft. Denn es kann sein, dass dort eine Last eingetragen ist. So ist das z.B. bei meinen Nachbarn der Fall. "Ein Ver- und Entsorgungsleitungsrecht" habe ich auf dem Grundstück meines Nachbarn.

Wenn es keine Pflicht gibt das Kabel zu dulden, würde ich mir überlegen, ob es mir den Streit mit meinen Nachbarn wert ist, dass ich dieses Kabelbündel losgeworden bin. Aber wenn ich es richtig verstehe, bist du dir noch nicht einmal 100% sicher, dass es wirklich die Kabel deines Nachbarn sind. Und ob da überhaupt Dampf drauf ist. Ich würde mal mit einem berührungslosen Phasenprüfer (Fluke z.B.) mal schauen, ob da was drauf ist und ob immer noch, wenn du bei dir die Sicherungen rausdrehst.
 
Hallo hoffentlich ist bei diesen Kabeln nicht auch deine Stromversorgung dabei. Die Kabelsehen ja ziemlich mächtig aus welche Durchmesser haben diese? mfg sepp

Warum hast du nicht schon beim Bohren/Kabelverlegen Prodestiert / erkundigungen einhgeholt.Die Leute haben doch nicht ohne dein Wissen in deinen Haus gebohrt/Kabel verlegt!
 
LL0rd schrieb:
Ich frage mich grade nach dem Ziel dieser Frage oder deiner Postings.

Ist es technisch und vom Sicherheitsaspekt in Ordnung?
Ich sehe nichts, was die Sicherheit irgendwie gefährden kann. Das kann aber ein Elektriker vor Ort besser beurteilen.

Ist es baurechtlich in Ordnung?
Sehr wahrscheinlich. Wobei ich kein Baurechtler bin.

Ist es Pfuscherei?
Vermutlich. Schwer zu beurteilen, da ich eben nicht vor Ort bin um mir das mal genauer anzuschauen.

Musst du die Kabel deines Nachbarn dulden?
Wenn bei dir im Grundbuch keine Lasten eingetragen sind, dass du die Leitungsführung deiner Nachbarn durch dein Eigentum dulden musst, dann wohl nicht. Also könntest du die Kabel einfach kappen und dabei das entstehende Feuerwerk zur Feier des Streits mit den Nachbarn genießen. Hoffe du verstehst, dass es ironisch gemeint ist und niemand eine Leitung kappen sollte, die unter Spannung steht oder stromdurchflossen ist.

Was möchtest du also mit deinem Posting erreichen?


Antwort:

1. Diese Kabellegung ist im Rohbau ohne unser Wissen erfolgt, da wir das Haus fbezugsfertig gekauft haben und nicht jeden Tag auf der Baustelle waren.Es sind ausschließlich Kabel des Nachbarn, denn wir unsere gesammten Sicherungen ausschalten ist auf dem Kabeln immer noch Strom und man sieht ja auch wie sie im Keller des Nachbarn angeschlossen wird.

2.Laut örtlichem Elektriker ist die Sicherheit des Hauses durch den Brandschutz gefährdet, da ein Kabelbrand vom Nachbarn durch die Bohrungen auf uns übergreifen könnte. Ferner ist die Sicherheit gefährdet, da ein Kabel davon ein Starkstromkabel ist und im Falles eines Anbohrens evtl. ein Schaden an der Gesundheit billigend in Kauf genommen wurde.

3. Die Außenwand wurde in der Haltbarkeit durch 7 Bohrlöcher un den dadurch entstandenen Riss von 1,60 m Länge geschwächt.In der Dehnungsfuge steht Grundwasser und ein 10 cm höherer Wasserstand würde bedeuten, dass diese Kabel im Wasserliegen!

4. Es ist Vorsatz, wenn Kabel durch ein Nebenhaus geführt werden dort in die Höhe verlegt werden und dann wieder ins Nebenhaus zurückverlegt werden.

5.Es ist Arglist, da diese Leitungsführung weder meinem Nachbarn noch uns bekannt war und arglistig verschwiegen wurde.

6. Es ist so auf keinen Fall baurechtlich erlaubt und ich habe das Recht diese Kabel zu kappen zu entfernen etc. OB ich dies mache steht auf einem anderen BLatt.

7. Im Grundbuch sind keine Baulasten eingetragen, da ja weder meinem Nachbarn noch uns diese Kabelverlegung bekannt war.

Mit meinem Posting möchte ich erreichen, dass ich erfahre ob es ähnliche Fälle schon mal hier gab oder ob es Lösungsansätze gibt wie man das Problem
friedlich lösen kann.

Sollte es keine Möglichkeit geben geht nur der Weg über den Anwalt und Gericht. Ein befreundeter vereigiter Bausachverständier hat mir diesne Weg geraten, da ein Beweissicherungsverfahren immer zu meinen Gunste ausgehen würde.

JOKI
 
Oh jee.....

Okay, ich frag mal so:
Was glaubst du wird der Unterschied sein, wenn du ein ganz normales 3x1,5er NYM Kabel anbohrst oder dieses "Starkstromkabel"?
 
Hallo was verstehst du unter Starkstromkabel /Hochspannung mit 3-5000 Volt oder nur normalen Drehstrom welcher heutzutage überallund auch bei dir vorhanden ist, (wie etwa bei E Herden Durchlauferhitzern.)Wen es wirklich Hochspanung ist dann bist sicher auch du der Nutznießer davon .Normaler Drehsrtrom ist aber nichts anders als Lichtstrom 3x 230 Volt .
mfg sepp
 
Kabelverlegung

Danke für alle Antworten.

1. Wenn ich bei mir alle Sicherungen rausmache ist auf den Kabeln immer noch Strom.Wenn ich im Nachbarhaus alle Sicherungen raus mache ist auf den Kabeln bei mir kein Strom mehr.Folglich kommt er vom Nachbarhaus. Wofür und Wohin?

2. Anfang der Woche kommt mein Elektriker - nicht der Elektriker der das Haus verkabelt hat - und misst die Kabel durch. An Hand der Fotos die auch hier vorliegen wird vermutet, dass ein Kabel ein Starkstromkabel mehradrig ist. Im Nebenhaus und nur hier, ist ein Starkstromanschluß in dem Saunaraum, der genau an der Wand des Kabelaustritt im 1.OG gegenüber liegt.

Ich melde mich nochmals nach der Prüfung durch den Elektriker, dann wissen wir sicherlich mehr.
Joki
 
Hat dein Elektriker gesagt, dass es ein mehradriges Starkstromkabel ist?

Wenn auf den Kabeln keine Spannung mehr ist, wenn der Nachbar die Sicherungen rausmacht, zeigt dass du mit ihm bereits Kontakt deswegen hattest. Was meint er denn zu den Kabeln?
 
"Starkstrom"

Hallo Joki4711,
zur Erklärung:
Wir haben hier in D folgende Spannungen:
1. 1-Phasen-Wechselstrom ("Licht", "Lichtstrom") mit einer Nennspannung von 230 V gegen Erde! und
2. 3-Phasen-Drehstrom ("Kraftstrom", "Kraft", "Starkstrom") mit einer Nennspannung von auch 230 V gegen Erde! (Nennspannung der Außenleiter gegeneinander: 400 V).
werner
 
:lol:

... und mir hat man gesagt, dass es jetzt 3-Phasen-Wechselstrom hieße!
.
 
Meinetwegen auch "3-Phasen-Wechselstrom" - obwohl in den TAB und NAV von Drehstrom gesprochen wird - aber nicht "Kraftstrom" o.ä.

(Ich könnte mir aber auch einen 3-Phasen-Wechselstrom vorstellen (Trafo mit mehreren Anzapfungen - ähnlich USA) der kein Drehstrom ist)

werner
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Kabelverlegung durch Nachbarhaus mit Vorsatz
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