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Toskalone
- Beiträge
- 93
- Beruf
- E-Meister
Ein Kunde von uns fertigt technische Anlagen zu denen auch ein kleiner Schaltschrank gehört. Für diese Schaltschränke sollen wir eine EG-Konfirmitätserklärung erstellen.
Laut angaben der Firma die dies bisher gemacht hat wird:
2006/95/EG ( Einhaltung der Spannungsgrenzen )
2004/108/EG ( Elektromagnetische Verträglichkeit )
durchgeführt mit der Bemerkung dass die Richtlinien gemäß
EN 60439-1 1999
EN 60204-1 2006
geprüft werden und die eingebauten Betriebsmittel der EMV Richtlinie entsprechen und die Verdrahtung nach Angaben der Hersteller durchgeführt ist. Weiterhin wird ein Prüfprotokoll für die einzelnen Komponeneten beigelegt in dem
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
- Hochspannungsfestigkeit ( 1000V Prüfpannung )
nachgewiesen wird.
Also alles kein Hexenwerk
Die Prüfung führt bis dato auch ein Elektrobetrieb durch, da der aber eine Anfahrt von 500km hat wurde die Sache nun an uns herangetragen.
Also Frage:
kann man als normaer Elektrobetrieb diese Bescheinigung erstellen ?
Laut angaben der Firma die dies bisher gemacht hat wird:
2006/95/EG ( Einhaltung der Spannungsgrenzen )
2004/108/EG ( Elektromagnetische Verträglichkeit )
durchgeführt mit der Bemerkung dass die Richtlinien gemäß
EN 60439-1 1999
EN 60204-1 2006
geprüft werden und die eingebauten Betriebsmittel der EMV Richtlinie entsprechen und die Verdrahtung nach Angaben der Hersteller durchgeführt ist. Weiterhin wird ein Prüfprotokoll für die einzelnen Komponeneten beigelegt in dem
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
- Hochspannungsfestigkeit ( 1000V Prüfpannung )
nachgewiesen wird.
Also alles kein Hexenwerk
Die Prüfung führt bis dato auch ein Elektrobetrieb durch, da der aber eine Anfahrt von 500km hat wurde die Sache nun an uns herangetragen.
Also Frage:
kann man als normaer Elektrobetrieb diese Bescheinigung erstellen ?