Rote PE-Schiene
Sieht man nicht mehr oft.
Auch auf die Gefahr hin, einige jetzt völlig zu verwirren. Was für uns heute klar und selbstverständlich ist, nämlich dass Schutz vor Funktion geht, war früher keinesfalls so.
Die alte NZ-Tafel (schwarz) und die Aderfarben (grau/rot) der Zählerabgangsverdrahtung lassen stark vermuten, dass diese Installation in eine Zeit fällt, in der noch die VDE0100/11.58 angewendet wurde. Und damals war es tatsächlich so, dass der Nulleiter erst auf eine Nulleiterschiene ging und von dieser dann (optional) auf eine Schutzleiterschiene
abgezweigt werden konnte. Man sprach damals bewusst vom
Abzweigen eines separaten Schutzleiters und
nicht vom Aufteilen eines Nulleiters. Denn der Nulleiter behielt auch nach dem Abzweigen eines Schutzleiters seine Nulleiterqualität, so dass in seinem Verlauf weitere separate Schutzleiter abgezweigt werden konnten. Diese abgezweigten Schutzleiter mussten rot gekennzeichnet werden. Rot war der Hinweis, dass dieser Leiter Betriebsstrom-frei war.
Des Weiteren sollte man berücksichtigen, dass "Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag" bis Nov. 1959 optional waren! (Aus heutiger Sicht untragbar. Aber so war's.) Erst ab dem Stichtag war eine Schutzmaßnahme Pflicht, aber es gab keine Anpassungspflicht. Die Schweinenasen-Installation durfte also weiter betrieben werden...
Erst mit der Einführung des grün-gelben Nulleiters und Schutzleiters setzte sich die Devise "Schutz vor Funktion", wie wir sie heute kennen, allmählich durch.
Dennoch habe ich manchmal das Gefühl bei einigen Posts, dass das noch lange nicht bei allen angekommen ist. (Bsp: "Ich hab's angeschlossen. Es geht, das reicht mir.")
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