kann man zu AuS gezwungen werden?

Diskutiere kann man zu AuS gezwungen werden? im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - folgende Annahme: Industriemeister Elektrotechnik mit Ausbildung für AuS wird von seinem Chef beauftragt AuS auszuführen. Nun ist der IM aber der...
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Alex1969

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folgende Annahme:
Industriemeister Elektrotechnik mit Ausbildung für AuS wird von seinem Chef beauftragt AuS auszuführen. Nun ist der IM aber der Meinung, dass ihm die Arbeit trotz Ausbildung und Anwendung aller möglichen Schutzmaßnahmen zu gefährlich ist.
Darf er nun die Arbeit verweigern oder darf ihn sein Chef dazu zwingen diese Arbeit auszuführen?
ich mein jetzt hier nicht Fehlersuche, Messungen,.... sondern im Bereich bis 1000V
Meine Meinung ist, dass jeder für sein Leib und Leben selbst verantwortlich ist. Hier interessiert mich aber die rechtliche Seite. In dem Fall, dass der Chef ihn zwingen darf, spielt der IM mit seinem Arbeitsplatz.....
 
Hallo,

der Monteur darf die Aus jederzeit aus persönlichen Gründen abbrechen bzw. nicht beginnen. z.B: Unwohlsein, Klimatische Bedingungen, Anlagenzustand o.ä.

Sind die Schutzmaßnahmen, die Anlagen und die PSA auf Stand der Technik?
Was genau spricht denn in deiner Annahme gegen die AuS?

Wurde der Monteur als AuS- Monteur eingestellt?

Viele Grüße

Manuel
 
Hallo Manuel,
das ist eine rein hypothetische Frage. Geh einfach davon aus, dass der Monteur korrekt beauftragt wurde, alles auf dem neuesten Stand ist usw.
Mir geht es nur darum ob er, wenn er der Meinung ist, dass es zu gefährlich ist, diesen Auftrag ablehnen darf oder ob sein Chef ihn zwingen darf. Denn letzten Endes riskiert er und nicht sein Chef sein Leben.
 
Wenn z.B. der Anlagenzustand ein sicheres Arbeiten nicht oder nicht mehr zulässt MUSS die Arbeit eingestellt werden. Das weiter Vorgehen muss dann mit dem Arbeitsverantwortlichen abgestimmt werden.

Die Arbeit von vorne herein abzulehnen ginge aus o.g. Gründen. Beim Anlagenzustand o.ä. gibt es auch keinen Spielraum.

Aus persönlichen Gründen die Arbeit abzulehnen darf bei uns im Betrieb zu keinen Nachteilen für den Monteur führen.

Wie es offiziell rechtlich aussieht kann ich nicht genau sagen. Wenn der Monteur als Aus- Monteur eingestellt wurde und alles rechtliche und organisatorische eingehalten wurde (regelmäßige Schulungen, Gefährdungsbeurteilung, Erste Hilfe Pläne, PSA, Werkzeug......) weiss ich nicht, ob ein Anspruch auf AuS besteht.

Wenn der Monteur etwas zu unsicher findet kann er es ja benennen, dann könnte eine Lösung für sicheres AuS gefunden werden. Das wäre mein Favorit :)
 
ok, also ein innerbetriebliche Regelung. Aber genau diese rechtliche Seite, die du am Schluss erwähnst will ich wissen. Ich bin in der Ausbildung tätig und bevor ich falsche Infos an meine Azubis weitergebe....
 
nichts falsches weitergeben klingt gut :)

Es kommen bestimmt noch ein paar Posts dazu. Bin auch mal gespannt, was da raus kommt.

ich geb es in den Schulungen immer so weiter wie oben geschrieben. Die längere oder generelle Verweigerung kam bei uns noch nicht vor.
 
Die Arbeitsverweigerung ist klar umrissen.
Hier handelt es sich wohl um ein rein arbeitsrechtliches Problem.
 
AuS ist eine Ausnahme und wenn die Elektrofachkraft dazu nicht geeignet ist, kann sie auch keiner Zwingen. Ungeeignet kann er auch aus persönlichen Gründen sein. Nur wenn derjenige der unter Spannung arbeitet auch sicher arbeiten kann wird die Arbeit unfallfrei bleiben. Sicher arbeiten kann er aber nicht, wenn er schon mit Unsicherheit an die Arbeit geht! Letztendlich entscheidet nicht der Arbeitgeber sondern der Arbeitnehmer ob er eine Arbeit ausführt oder ausführen kann. Notfalls muss er sich dann eben ein anderes Betätigungsfeld suchen. Wenn der AuS Monteur einschätzt das diese Arbeit zu gefährlich ist wird und kann ihn keiner Zwingen. Denn wie gesagt AuS ist eine Ausnahme und im Zweifel muss eben Freigeschaltet werden!
Wie schon gesagt dafür gibt es klare Regeln in den entsprechenden DGUV https://www.arbeitssicherheit.de/de/htm ... /4989081,1


Auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung entscheidet der Unternehmer über die Anwendung der Arbeitsmethode Arbeiten unter Spannung. Als oberster Grundsatz gilt, dass diese Arbeiten nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn die Sicherheit und der Gesundheitsschutz aller an den Arbeiten beteiligten Personen sichergestellt werden kann.
 
Pumukel schrieb:
Auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung entscheidet der Unternehmer über die Anwendung der Arbeitsmethode Arbeiten unter Spannung. Als oberster Grundsatz gilt, dass diese Arbeiten nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn die Sicherheit und der Gesundheitsschutz aller an den Arbeiten beteiligten Personen sichergestellt werden kann.

genau..
und der jenige der dann arbeitet hat das letzte Wort.
Wenn der AN der Meinung ist das es ihm zu heiß wird kann er auch verweigern.
Ob dies dann arbeitsrechtliche Konsequenzen hat und ob der AG bzw AN damit durchkommt kann man nur Situationsbedingt durch andere Stellen klären.

Egal was cheffe und Meister sagt, es ist meine Gesundheit und ich lege meine Grenzen fest. Nicht eine Norm od GEBE
 
Danke für die Antworten.

@Pumukel: Genau sowas habe ich gesucht! Herzlichen Dank dafür. :D
 
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