Ich verfolge den Thread mit großem Interesse, allerdings stimmen mich die letzten Beiträge doch etwas nachdenklich. Ich würde da gerne mal nachhaken, um die Aussagen der, wie schrieb
@patois da anfangs schon treffend, der "Installations-Spezialisten" richtig deuten zu können.
Wenn man nur die Automaten tauschen würde, müsste doch die EFK zunächst erstmal prüfen ob die Anlage überhaupt in der Lage ist die aktuellen Normenlage zu erfüllen, zb. Abschaltbedingungen. Ansonsten wäre der Austausch ja nur eine "Hauptsache LSS sind neu, Rest der Anlage interessiert mich nicht, weil hab ich ja nix dran gemacht"- Geschichte. Oder anders ausgedrückt, müsste nicht die pflichtbewusste EFK nach dem Austausch der LSS mittels Messung die ordnungsgemäße Funktion zb. der Abschaltbedingungen am Endstromkreis nachweisen. Wenn es dann nicht "langen " würde, kommt dann wieder die Vogel-Strauss-Thematik zum tragen? Ist das Tauschen der gesamten LSS noch eine Instandhaltungsmaßnahme oder doch schon ein erheblicher Eingriff? Was sagen denn die Spezialisten hierzu?
Das zweite Szenario wäre dann der Kompletttausch der LSS mit Nachrüstung von FI/RCD. Ich würde mich mal da sehr weit aus dem Fenster lehnen und sagen dass dies wohl nicht mehr unter Instandhaltungsmaßnahmen einzuordnen wäre. Somit müsste doch die fachkundige EFK, wie in diesem Fall hier, die komplette Zähleranlage auf aktuellen Normenstand bringen. Bedingt auch dadurch das der benötige Platzbedarf durch die vorhandene Zählerstelle nicht gedeckt ist. Oder darf man die Zählerstelle nicht als gesamtes sehen, sondern darf sich da nach belieben Teile herausnehmen, wie jetzt hier in dem Fall die LSS eines Zählerplatzes und diese dann auf Normenstand ertüchtigen? Sofern überhaupt eine Umrüstung aufgrund des Leitungsnetzes dahinter überhaupt möglich wäre, gäbe es doch nur die Wahl zwischen "alles neu" oder "alles neu", oder etwas nicht? Kann man sich da die Vorgaben so "richten" wie man es für sich persönlich richtig hält? Was meinen denn die Spezialist hierzu?
Eine mögliche Variante wurde ja schon von
@karo28 in #3 angesprochen, und nachfolgenden von anderen vertieft. Wäre diese denn "verboten"? Mal unabhängig ob man einen FI/LS in einer MIniverteilung (2 TE) direkt über dem Zähler des TE montiert oder wenn abgesprochen im Bereich über dem Allgemeinzähler (mit Austausch des Klingeltrafo auf schmale Variante), wäre das nicht die einzige normgerechte Alternative zu "alles neu"? Auch mal davon abgesehen das es so in der Praxis da draussen nicht unbedingt unüblich ist, absolutes No-Go oder wie in den von mir geschilderten Szenarien einfach eine persönlich freie Interpretation der Normenlage? Wie denken die Spezialist hierüber?
@ray2
Ich bin zwar kein Installationspezialist, zumindest nicht nach hier geltenen Regeln, aber um wenigstens etwas zum Thema beizutragen, würde ich persönlich die schon zitierte Variante mit dem separaten Stromkreis und dem FI/LS empfehlen. Letzlich wäre eine Ertüchigung der elektrischen Anlage, insbesondere was das Thema FI/RCD betrifft, sicherlich angebracht. Da dies aber im Ermessen des Vermieters/Eigentümers liegt, wird das auch seine Entscheidung sein und bleiben.
btw.
Da ich ja kein Innungsmitglied (mehr) bin, würde mich doch schonmal brennend interessieren wie so eine "Ablaufbeschreibung" bei der Marke "e-Check" ausschaut. Steht da echt sowas wie "...Zählerstelle und Unterverteilungen spannungsfrei schalten, sämtliche Abdeckungen entfernen und von Staub und Schmutz befreien..."?
Müsste das nicht auch auf zb. Verteilerdosen oder gar Schaltgeräte im Freien oder im feuchten Keller angewendet werden? Ich mein in einer solchen Schalterdose wohnt schonmal eine ganze Spinnen-, Wanzen- oder Armeisenfamilie.
Ok, wird mir sicherlich keiner verraten, möchte sich ja keiner in die (teuer bezahlten) Karten schauen lassen
ps
achja, der Vergleich Benz Motorwagen von 1899 und ABS...
@Octavian1977 immer wieder ein Schenkelklopfer welche Vergleiche du dir ausdenkst, die sowas von weit auseinander liegen. Das ist nicht mal Äpfel mit Birnen, das ist Wassereis mit Erdbeermarmelade