OEmer
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Ich muss gerade ein paar Mängel in einer Anlage beseitigen, und der Prüfer hat die Pressungen der Kabelschuhe bemängelt.
Seiner Meinung nach sind Kerbzangen bei Kabelschuhen 50mm² und größer nicht mehr zulässig. Die Pressung sieht aus wie von einer Klauke K95, sämtliche Kabelschuhe befinden sich im Anschlußraum der Schaltschränke und sind zugentlastet. Jeder Kabelschuh wurde nur einmal gepresst, allerdings war der Dorn wohl recht breit, so das man kaum eine zweite Pressung daneben bekommen hätte.
Meine Arbeit sieht auch anders aus, aber wieso sollte das nicht mehr zulässig sein?
Seiner Meinung nach sind Kerbzangen bei Kabelschuhen 50mm² und größer nicht mehr zulässig. Die Pressung sieht aus wie von einer Klauke K95, sämtliche Kabelschuhe befinden sich im Anschlußraum der Schaltschränke und sind zugentlastet. Jeder Kabelschuh wurde nur einmal gepresst, allerdings war der Dorn wohl recht breit, so das man kaum eine zweite Pressung daneben bekommen hätte.
Meine Arbeit sieht auch anders aus, aber wieso sollte das nicht mehr zulässig sein?