P
PeterVDK
- Beiträge
- 2.321
Um kurz vom eigendlichen Thema abzuschweifen...
Beim zweiten Teil bin ich doch etwas verwundert. Du bist doch im Status einer VEFK, also solltest du doch auch mit buchhalterischen und steuerlichen Angelegenheiten in der Aus- bzw. Weiterbildung zu tun gehabt haben.
Sobald du Strom, oder irgendwas anderes, mit Gewinnabsicht "verkaufst" bist du Unternehmer, in wie weit sich das steuerlich und buchhalterisch auswirkt hängt dann von Umsatz und/oder Gewinn ab. Natürlich musst du den selbst genutzten Strom steuerlich geltend machen, die schreibst doch auch die Anlage- und Umlagekosten im gesamten ab, und nicht nach Eigenbedarf und Verkauf getrennt. Das wäre ja wie, um bei den Autobeispielen zu bleiben, wenn du ein Fahrzeug über das Gewerbe vollständig abschreibst, es aber zb. zu 90% privat nutzt.
Es steht dir ja auch frei eine PV-Anlage als Insellösung zu betrieben, da musste den selbst genutzten Strom auch nicht versteuern, kannst aber halt auch nix steuerlich wieder reinholen. Übrigens was dein Beispiel mit den Äpfeln betrifft, auch da irrst du dich. Wenn du ein Teil der Äpfel verkaufst, und dabei steuerliche Vorzüge geniesst, ist das das gleiche wie mit der Versteuerung des Eigenbedarfs bei der PV. Wenn du 100% steuerlich abschreibst und dann 90% des Endproduktes selbst futterst, wird dir das Finanzamt auch einen persönlichen Gesprächstermin anbieten
so, nun aber wieder
BTT
Bei ersteren kann ich nicht viel beitragen, die letzte beiden Kunden mit PV wo ich involviert war, hatten da keinen großen Aufriss. Der eine hatte ne recht kleine Anlage, ohne Abschaltung durch VNB. Der zweite hatte schon was größeres, allerdings auch nur 70% Regelung und musste abschaltbar sein. Weder von der technischen noch von der formellen Seite hab ich da irgendwas von Papierkrieg mitbekommen. Aber wie geschrieben, kann anderswo ganz anderes aussehen.Allein schon der Papierkrieg den man für PV auf seinem Dächlein führen muß ist völlig übertrieben, da ist dann selbst verbrauchter Strom auch noch zu versteuern, ich frage mich ernsthaft nach der gesetzlichen Grundlage dafür, denn die Äpfel aus meinem Garten muß ich auch nicht versteuern.
Beim zweiten Teil bin ich doch etwas verwundert. Du bist doch im Status einer VEFK, also solltest du doch auch mit buchhalterischen und steuerlichen Angelegenheiten in der Aus- bzw. Weiterbildung zu tun gehabt haben.
Sobald du Strom, oder irgendwas anderes, mit Gewinnabsicht "verkaufst" bist du Unternehmer, in wie weit sich das steuerlich und buchhalterisch auswirkt hängt dann von Umsatz und/oder Gewinn ab. Natürlich musst du den selbst genutzten Strom steuerlich geltend machen, die schreibst doch auch die Anlage- und Umlagekosten im gesamten ab, und nicht nach Eigenbedarf und Verkauf getrennt. Das wäre ja wie, um bei den Autobeispielen zu bleiben, wenn du ein Fahrzeug über das Gewerbe vollständig abschreibst, es aber zb. zu 90% privat nutzt.
Es steht dir ja auch frei eine PV-Anlage als Insellösung zu betrieben, da musste den selbst genutzten Strom auch nicht versteuern, kannst aber halt auch nix steuerlich wieder reinholen. Übrigens was dein Beispiel mit den Äpfeln betrifft, auch da irrst du dich. Wenn du ein Teil der Äpfel verkaufst, und dabei steuerliche Vorzüge geniesst, ist das das gleiche wie mit der Versteuerung des Eigenbedarfs bei der PV. Wenn du 100% steuerlich abschreibst und dann 90% des Endproduktes selbst futterst, wird dir das Finanzamt auch einen persönlichen Gesprächstermin anbieten
so, nun aber wieder
BTT