martin_berlin schrieb:
:?: wie erkenne ich das :?:
Bei reiner Standortisolierung gar nicht. Das kann sowohl ein TT-Netz, als auch ein TN-C-Netz ohne weiterführenden Schutzleiter an der PEN-Aufteilung sein. Der Versorgungsnetzbetreiber kann auf jeden Fall darüber Auskunft geben, ob sein Betriebsstromrückleiter schutzgeerdet ist, oder nicht.
es gibt metalltürzargen und natürlich auch heizungsrohre.
Dann ist eine Standortisolierung bereits nicht mehr zulässig. Spätestens seit dem Einbau der Heizungsrohre besteht eine Nachrüstpflicht für dei elektrische Anlage. Gibt es überhaupt Schuko-Steckdosen?
ist N nicht nullleiter :?:
Nein, Nullleiter ist der PEN. N steht für Neutralleiter. Genau das ist der Punkt, wo die Netzform ins Spiel kommt. Beim TN-C-Netz bekommt man einen PEN. Dieser ist sowohl schutzgeerdet ("genullt"), als auch der Betriebsstromrückleiter zum Transformator-Mittelpunkt. Beim TT-Netz bekommt man einen reinen neutralleiter (N) ohne Schutzfunktion. Der Schutzleiter ist durch einen geeigneten Erder vor Ort selbst zu erstellen.
Aber auch bei einem vorhandenen PEN hättest du ein Problem. Ein solcher darf heute nicht dünner als 10mm² Kupfer oder 16mm² Alu sein. Nur bei bereits bestehenden Altanlagen mit klassischer Nullung besteht noch Bestandsschutz.
Normalerweise gar nicht. Das liegt am Netzbetreiber, ob ein solcher da ist oder nicht. Es gibt aber auch Fälle, wo ein PEN nicht mehr als solcher betrachtet werden darf, z.B. bei einer blauen Ader. Dann verliert er gemäß Festlegung seine Schutzfunktion und darf nur noch als Neutralleiter angesehen werden.
was soll ich denn nun tun ??
Da es sich um eine Mietwohnung handelt, den Vermieter in die Pflicht nehmen. Bei metallischen Heizungsrohren dürfen keine Steckdosen ohne Schutzleiter installiert sein!
Selbst, wenn du es selbst machen würdest oder einen fachmann beauftragst, brauchst du zumindest die Zustimmung deines Vermieters.
MfG