Klassische Nullung, Lampe versetzen

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Kona1909

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Hi
Ein Freund hat mich gefragt ob ich seine Deckenlampe versetzen kann, darauf hin schaute ich mir das an, da ich aber klassische Nullung eigentlich vermeide, (da ich selbst in der Industrie arbeite).

Ist es erlaubt ab der Abzweigdose das alte 2x zu entfernen und das neue 3 adrige zu verlegen und dann so klemmen bn auf bn / sw und gnge und blau auf das alte gn?
 
Warum sollte das verboten Sein? Ob du nun den PEN an der Leuchte oder in der Abzweigdose trennst ändert nichts an der klassischen Nullung .
 
Ob du an der Leuchte oder in der Abzweigdose nullst, kommt beides auf das Gleiche raus und ist nicht zulässig, da der PEN <10mm² ist.
 
Du könntest theoretisch eine SKII Lampe Installieren, und den PEN nur als N benutzen, dann stünde dem meiner Einsicht nach nichts im Wege.
Gut das mit der Abzweigdose wäre genauso ‚sicher‘ wie an der Lampe zu die PEN Brücke zu machen, aber halt nach Norm nicht erlaubt.
 
Gut, ich dachte bisher es wäre nicht erlaubt das so zu erweitern aber ich lerne gerne dazu.;)
 
Neuer Anlagen Teil = aktuelle Norm = FI Schutzschalter.
Da dieser in der Verteilung nicht setzbar ist wegen der TN-C Zuleitung muß der folglich an der Stelle der Auftrennung sitzen.
Kein sonderlich durchführbarer Plan.

Ich würde jegliche Änderungen an solch veralteter Anlage ablehnen.
 
nun lass mal die Kirche im Dorf, vor der FI Plicht war das Gang und Gebe das die Trennung des PEN entweder an der Leuchte oder in der Abzweigdose gemacht wurde.
So und wenn zB die Leuchtenleitung instandgesetzt wird, so erfolgt das eben 3 Adrig ab der Anschlussdose .
Hier liegt das in der Entscheidung des ausführenden Elektrikers . Nur der Entscheidet ob er das verantworten kann oder nicht und keine Norm. Die Auftrenung des PEN schon in der Abzweigdose ist Sicherer als die Auftrennung des PEN am Leuchtenanschluss. Also Gleichwertig oder höher!
Das durch das Versetzen des Leuchtenauslasses genau genommen ein neues Anlagenteil entsteht steht auf einem anderen Blatt. Aber auch da ist der ausführende Elektriker in der Pflicht und Verantwortung. Er muss bei einem Schaden dann nachweisen, das seine Lösung kein Höheres Risiko als vorher darstellt.
Es heist nicht umsonst bei Einhaltung der Norm wird die Anwendung der anerkannten Regeln der Technik vermutet.
In diesem Fall muss der Elektriker, bei Abweichung von der Norm, das dann auch beweisen das die anerkannten Regeln der Technik eingehalten wurden !
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja und seit dem es die FI Plficht für alle Steckdosen gibt, setzt man bei Dosen Versetzungen Steckdosen FIs.
Mit welcher Begründung willst du das nun bei der Versetzung eines Lampenstromkreises auslassen?

Und wie willst Du nachweisen, daß das weglassen einer geforderten Schutzeinrichtung kein höheres Risiko darstellt?

Anlagen mit klasssicher Nullung sind generell ein Problem, es ist meines Erachtens nach nicht zu verantworten an diesen völlig überalterten Anlagen auch noch nur irgendwas anderes zu machen als reine Kleinreparaturen. Dieser Mist gehört ersetzt.
 
Ich fände die Lösung mit der Abzweigdose auch okay, wie bei allen klassisch Genullten Anlagen würde ich jedoch alle Nulleiterklemmen überprüfen und durch Wago Steckklemmen austauschen.
Da die klassische Nullung ja an diesem Punkt endet und bei Neuinstallation kein PEN >10mm2 vorhanden ist könnte man das durchgehen lassen.
 
Bei Neuinstallationen ist auch über 10mm² kein PEN zulässig.
Fehlt immer noch der FI.
 
Wo steht denn, das sich die Decklenleuchte in einer Wohnung befindet?
 
würde mich jetzt wundern wenn es sich nicht um eine Wohnung handeln würde...
 
Wenn der Austausch der Leitung eine Instandsetzung darstellen würde und der Gelbgrüne Leiter mit einer blauen Markierung als PEN deklariert genutzt würde, wäre die dreiadrige Leitung in Ordnung.

Sobald nun aber der blaue Leiter an den PEN in der Abzweigdose angeschlossen wird, ist es keine Instandsetzung mehr, sondern eine Modernisierung, die für den modernisierten Teil die Einhaltung der anerkannten regeln der Technik fordert. Bei einer wesentlichen Modernisierung gar für die gesamte elektrische Anlage.

Nun ist also die Frage, ob ein Austausch als Instandsetzung erfolgen soll, oder eine Modernisierung das Ziel ist. Das vom Themenstarter formulierte Vorgehen gewinnt aber nichts an Sicherheit hinzu, behebt keinen (uns bekannten) Schaden und erfüllt nicht den Umfang einer Modernisierung. Also ist dieses Vorgehen für die Katz.
 
Thema: Klassische Nullung, Lampe versetzen
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