Kleinverteilungsschrank mit Zwischenzähler?

Diskutiere Kleinverteilungsschrank mit Zwischenzähler? im Forum Produkte, Material, Elektrowerkzeug & Werkstoffe im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich möchte demnächst einen separaten Bereich im Wohnhaus ausbauen. Dort soll später vielleicht mal eine eigenständige Wohnung entstehen...
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Pseiko

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Hallo,

ich möchte demnächst einen separaten Bereich im Wohnhaus ausbauen. Dort soll später vielleicht mal eine eigenständige Wohnung entstehen.

Da mein Verteilerschrank schon voll belegt ist, muss ich sowieso einen neuen Verteilerschrank für die neuen Sicherungen einbauen. Da ich für einen separaten Wohnbereich auch den Strom separat zählen muss, wäre also ein Zwischenzähler notwendig.

Ich möchte aber ungern so einen normalen Verteilerschrank einbauen, weil mich da die Tiefe von 21,5 cm stört. http://www.conrad.de/ce/de/product/6219 ... 1&ref=list

Bekommt man in einen Kleinverteiler wie dieser http://www.conrad.de/ce/de/product/6109 ... 0&ref=list auch einen Zwischenzähler rein?
 
Vergiss das ganz schnell, wenn das mal ne eigene Wohnung werden soll - Das EVU reagiert auf abgerechnete Zwischenzähler mitunter sehr sauer! Evtl. kriegste aber ne Genehmigung von denen für sowas - Deshalb vorher fragen und sich das bestätigen lassen!

Und bitte vergiss C0NRAD und Konsorten. Das sind Apotheken! Ordentliche Markendinger kriegt man im Fachhandel (auch als Privatkunde) und das ist nicht mal teuer. Du wirst es nicht bereuen, wenn Du da was Ordentliches nimmst.

Bezugsquellen können wir ggf. nennen.

Viele Grüße,

Uli und die Knabbermonster
 
Wo ich das bestelle weiß ich noch nicht, hab da nur mal gekuckt, wie die Maße sind.

EVU = Energieversorgungsunternehmen?

Warum sollen die was dagegen haben? Die lesen doch nur meinen Hauptzähler ab.

Im Falle eines Mieters hätte ich dann anhand des Zwischenzählers seinen Anteil rausgerechnet.
Geht das nicht?

//edit
So ein Gerät könnte man doch auf die Hutschiene in einem Kleinverteilungsschrank einbauen, oder?
http://www.conrad.de/ce/de/product/1254 ... Detail=005
 
Der Stromkunde hat das Recht, seinen Stromanbieter selbst auszusuchen. mit einem Zwischenzähler der bei dir draufhängt kann er das nicht. Somit ist das nicht zulässig.
hier ist eine separate Leitung mit einer Belastbarkeit von mindestens 63A je Phase vom eigenen Zählerplatz im Zählerkasten bis zur Wohnungs UV zu ziehen.
 
Nee, das mit dem Weiterverkauf von ihren Leistungen sehen die nicht so gern. Klar gibt es Ausnahmen, wo es nicht anders geht (z.B. nen Campingplatz) aber in Privathaushalten kann das ein Problem sein.

Auch ein eventueller Mieter könnt Probleme machen, denn er kann z.B. seinen Anbieter nicht mehr frei wählen oder er zweifelt die Zählerangaben an - Lass lieber die Finger von sowas - Ich sprech da aus Erfahrung.

Und ja, EVU = Energieversorgungsunternehmen.

Viele Grüße,

Uli und die Nagemonster
 
Ach ja, wenn Du nen netten Verteiler suchst, dann schau z.B. mal auf http://www.hager.de/ - Die dort genannten Listenpreise kannst Du getrost vergessen, das schießt man in freier Wildbahn sehr viel günstiger ;-)

Und die etwas genauere Legende zu den Abk. ;-)

EVU = Energieversorgungsunternehmen
VNB = Verteilnetzbetreiber

Kann identisch sein, muss aber nicht ...
 
Okay, guter Hinweis.

Also ziehe ich ein 16mm² (reicht auch 10mmm² ??) Kabel von meinem Zählerschrank hoch zur Wohnung.
Damit ich im Falle einer Vermietung, die Möglichkeit habe einen eigenständigen Zähler einzubauen.

So lange ich nicht vermiete, schließe ich die Adern nach meinem Zähler an und lassen oben dann den Zwischenzähler weg. Wenn ich vermiete schließe ich die Kabel vor meinen Zähler an und baue oben einen separaten Zähler ein.

So ungefähr richtig?

Bleibt noch die Frage, ob es (elektronische) Zähler vom EVU (oder im Handel, wenn das zulässig ist) gibt, die in einen Kleinverteilerschrank passen.
Auf die Hutschiene beispielsweise.
 
Übrigens mußt Du die Wohnung beim Versorgungsnetzbetreiber anmelden, der erhöhte Leistungsbedarf kann eine Erhöhung des Hausanschlusses notwendig machen.
 
Octavian1977 schrieb:
Übrigens mußt Du die Wohnung beim Versorgungsnetzbetreiber anmelden, der erhöhte Leistungsbedarf kann eine Erhöhung des Hausanschlusses notwendig machen.

Die ersten 5 bis 10 Jahre nutze ich den neuen Wohnbereich selbst. Ich baue ja nur bisher ungenutzen Raum aus. Es wurde erst letztes Jahr die Freileitung durch Erdleitung ersetzt. Die haben mir auch schon zwei 24kW Durchlauferhitzer genehmigt. Daher denke ich, dass der Hausanschluss ausreichen sollte.

Wenn eine Vermietung in Frage kommt werde ich mich da genauer Erkundigen.
 
2 24kW Durchlauferhitzer an einem Standart Zähler geht eh nicht. Das würde einen Strom von 69A je Phase bedeuten. Dazu müsste ein anderer Zähler verbaut werden sowie die Leitungen zur Unterverteilung deutlich erhöht werden. schließlich laufen ja neben den DLHs auch noch andere Geräte.

hier wäre eine Zuleitung mit mindestens 3x80A (besser 3x100A) vorzusehen, sowie ein Wandlerzähler.

Die genehmigung des VNB bedeutet nur, daß der Hausanschluß das kann aber auf keinen Fall, daß die Anlage im Haus dazu fähig ist.
 
Pseiko schrieb:
Also ziehe ich ein 16mm² (reicht auch 10mmm² ??) Kabel von meinem Zählerschrank hoch zur Wohnung.

Rechne die Belastbarkeit und den Spannungsfall anhand der vorhandenen Verlegeart und Länge durch.

Pseiko schrieb:
So lange ich nicht vermiete, schließe ich die Adern nach meinem Zähler an und lassen oben dann den Zwischenzähler weg. Wenn ich vermiete schließe ich die Kabel vor meinen Zähler an und baue oben einen separaten Zähler ein.

Einen Zähler in einer geschlossenen Mietung wirst du wohl kaum beim VNB genehmigt kriegen, der geht bevorzugt mit dem zweiten Zähler an einen Allgemein zugänglichen Ort (Kellerraum z.B.)

Die Versorger haben Auflage nur noch eHZ zu setzen, also muss es ein Zählerschrank sein mit BKE-I Feld oder BKE-A auf 3-Punkt, wenn der Versorger das mitmacht (siehe TAB bzw. Rücksprache halten).
 
Na ja, wenn er bei der Berechnung net so ganz firm ist, dann rechnen sogar wir für ihn - Absprechen mit dem Abnahme-Eli muss er das aber trotzdem.
Wir können uns nur auf die Angaben verlassen, der Eli vorort sieht die Sache.

Damit man rechnen kann, brauchen wir aber halbwegs genaue Angaben (Verlegeart, Längen ...).

Viele Grüße,

Uli und die Kabelschlitznager
 
Werde damit sowieso vorher noch bei der Elektrofirma vorsprechen. Wollte mich nur etwas mit der Thematik vertraut machen, damit ich ungefähr weiß an was man alles denken muss.

Vielen Dank Euch..
 
10mm² reicht für eine Belastbarkeit mit 3x63A in 99% aller Fälle nicht aus, da die Verlegung niemals komplett unter Putz erfolgt. zudem ist es für den Spannungsfall meist nicht ratsam, dieser sollte bis zur UV 1% nicht überschreitem um für den Rest genug reserve zu haben.
 
Octavian1977 schrieb:
2 24kW Durchlauferhitzer
...
hier wäre eine Zuleitung mit mindestens 3x80A (besser 3x100A) vorzusehen, sowie ein Wandlerzähler.
...

Nicht unbedingt, es gibt auch direktmessende Zähler 5(100)A und auch 10(120)A.

Beim eHZ ist allerdings bei 63A Schluss, die Steckklemmen vertragen nicht mehr!

Ciao
Stefan
 
ego1 schrieb:
Die Versorger haben Auflage nur noch eHZ zu setzen,

Seit wann das? Warum das? Kenne VNB die auf Dreipunktzählern bestehen.

Seit dem 01.10.2008 werden für alle Neuanlagen und Anlagenänderungen mit einem neuen Zählerplatz standardmäßig eHz geliefert, Ferraris nur noch auf Anfrage. Bei einem Zählerwechsel ist hingegen Ferraris Standard.

Es ist mittels BKE-A auch möglich eHz auf 3-Punkt-Befestigung zu installieren, weswegen einige VNB diese Befestigung weiterhin Standardmäßig fordern um die Gleichberechtigung zu wahren.

Ausschlaggebend dafür ist das EnWG § 21c, demnach bei gewissen Vorraussetzungen grundsätzlich und ansonsten immer "soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist" Messsysteme u.a. nach §21d und damit "eine in ein Kommunikationsnetz eingebundene Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie, das den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt" zu installieren sind, was technisch i.a.R. auf eHz hinaus läuft bei Privathaushalten.
 
Warum sollten nur eHz genommen werden dürfen, und keine normalen elektronische Zähler mit Dreipunktbefestigung?
 
Ich schrieb i.a.R. = in aller Regel, nicht ausschließlich. Elektronische Zähler, die alle Anforderungen erfüllen dürfen meinetwegen auch in Dreipunktbefestigung gesetzt werden, es ist aber im Netz von RWE, Vattenfall und E.On nunmal nicht die Regel und damit in einem sehr großen Teil unseres Landes ... Es gibt übrigens auch eine ganze Reihe von elektronischen Zählern im Umlauf, die bzgl. EnWG § 21e Punkt 5 nur noch bis Ende des Jahres verbaut werden dürfen, stell Dich schonmal drauf ein, die werden die eHz schon durchpressen, verpflichtend für alle - also fang schonmal an so zu denken, dass sie grundsätzlich erforderlich sind ... und die Passage mit der Dreipunktbefestigung entspricht auch exakt dem, was ich schrieb:

Es ist mittels BKE-A auch möglich eHz auf 3-Punkt-Befestigung zu installieren, weswegen einige VNB diese Befestigung weiterhin Standardmäßig fordern um die Gleichberechtigung zu wahren.

Das ist so ähnlich wie TT und TN-C-Netze, natürlich gibt es sie noch, unter immer strengeren Regeln darf man sie auch noch erstellen, aber sie sind nicht das Lobbyistische Ziel (das wäre TN-S) und damit werden jedem immer mehr Steine in den Weg gelegt bis es sich kaum noch lohnt dran zu denken, und dann setzt auch du Zählerkästen mit BKE-I und Zusatzraum an die Wand ;)

Irgendwas von 2050 sah der europäische Plan vor ... eHz, regnerative Energie, Smart Grid, Lastabhängige Tarife, ... ist garnicht mehr soviel Zeit für so große Umbauten, also fang schonmal an und jammer ned an 80€ rum um alte Technik nutzen zu können! Wir dürfen in MFH mittlerweile dank Vattenfall wieder Rohre zu allen Verteiler legen - für die Anbindung des Zählers ans Netzwerk der Wohneinheit ... Wer später anfängt muss nur in kürzerer Zeit das selbe leisten ...
 
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