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Wer Kosten abrechnen will, muss sie auch korrekt erfassen. Du benötigst einen Zähler mit gleich DREI Tarifen. So etwas kenne ich nicht.
Natürlich ist das neue Abrechnungssystem kompliziert, aber mit zwei Unterzählern decke ich doch alles ab:
Der Hauptzähler für meine Wohnung sitzt in einem Schaltraum im Keller. Diesen Konsum bezahle ich und den darf ich bei Ferienwohnungsvermietungen nicht an den Gast weitergeben, ausser der Klimaanlage. Bei normaler Langzeitvermietung ( länger als 6 Monate ) darf ich das aber machen, wir sprechen hier in meinem Fall aber über kurzfristige Vermietung einer lizensierten Ferienwohnung. Und nun habe ich zwei verschiedenen Gruppen von Feriengästen mit Mietdauer von einer Woche bis 4 Monate.
Die erste Gruppe sind Privatvermietungen, bei denen keine Vermittlungsplattform zwischengeschaltet ist, mit denen mache ich einen Vertrag und dort kann ich die Bedingungen freier auslegen. Bei dieser Gruppe kassiere ich den konsumierten Strom und das lese ich bei den bereits in der Wohnung montierten Eltako Zählern ab.
Die zweite Mietergruppe sind die Plattformvermittelten.
Bei dieser Gruppe muss laut Gesetzgeber in dem angebotenen Mietpreis der Grundstrom enthalten sein, ausser " Luxusgeräte " wie Wäschetrockner oder Klimaanlagen.
Und um den Verbrauch der Klimaanlage zusätzlich zu kassieren, muss ich die Benutzung mit einer zusätzlichen Installation ausstatten. Und wahrscheinlich ist die montage eines zweiten Unterzählers vor der Klima das unkomplizierteste.
Ich hoffe, das ich zur Klarheit des Themas beitragen konnte, vielleicht kommen ja noch andere Ideen, die aber realisierbar sein sollten.
Natürlich gibt man diese Besonderheit transparent bei der Objektbeschreibung an, vielleicht mit dem Zusatz: " eine Klimaanlage existiert, die Benutzung wird mit 25 cent pro KWstunde berechnet "
bicho