Kochfeld Anschluss ohne Zugang zur Dose

Diskutiere Kochfeld Anschluss ohne Zugang zur Dose im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo zusammen, ich habe ein neues autarkes Kochfeld bestellt und einen Anschlussservice mit geordert. Bei der Lieferung weigerte der Monteur...
Noch mal dein Herd ist an der Dose anzuschließen und dazu muss die Zugänglich sein ohne wenn und aber.
Ob er sich den Zugang in deinem Fall dann selbst schafft oder nicht , steht auf einem anderem Blatt.
Es kann auch sein das da sogar die Herdanschlussdose gewechselt werden muss. Und da beginnt der Ärger schon denn wen der Monteur nur eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist darf er das nicht.
Du hast einen Vertrag mit der Servicefirma und die hat dafür zu sorgen das dein Auftrag fachgerecht ausgeführt wird.
Jetzt hast du aber ein Problem denn du hast keinen Nachweis über die ausgeführte Installation. Normal gehört da sogar unaufgefordert die Übergabe das Prüfprotokolls dazu. Mein Rat fordere die Firma dazu auf den Anschluss fachgerecht zu erstellen und das Provisorium zu entfernen. Das Verhältnis zwischen dem "Elektriker" und seiner Firma ist sein Problem und nicht Deines.
Nachtrag : die Stornierung des Auftrags wird für den " Elektriker" dann auch Konsequenzen haben.
 
Da Du den Montageservice vorab bezahlt hast, hast Du auch Dein Geld zurückerhalten?
 
Doch hattest du! Du hättest die Dienstleistung ablehnen können, wenn dir die Bedingungen nicht zusagen.

Ich hatte die Wahl zwischen einem angeschlossenen Kochfeld und einem nicht angeschlossenen Kochfeld. Einen anderen Elektriker hätte ich kurzfristig nicht mehr bekommen. (Freitag Nachmittag) Wie hättest du entschieden?

Und weiß du unter was für Vorgaben oder Bedingungen der Monteur arbeiten muss? Und wie der Knebelvertrag seines Chefes mit der Küchenfirma aussieht? Nein, weil du einen sicheren Bürojob hast!

Bin ich jetzt für die Konditionen seines Arbeitsvertrags verantwortlich? Verstehe mich bitte nicht falsch, ich möchte niemanden ärger bereiten oder rumstänkern, ich hätte ihm auch in jedem Fall ein gutes Trinkgeld gegeben, wenn aber jemand auf dich zukommt und sagt: "Das geht nicht, aber unter der Hand mache ich es dir trotzdem" und du brauchst das Teil, was würdest du dann machen und über den Typen denken?
 
Jetzt hast du aber ein Problem denn du hast keinen Nachweis über die ausgeführte Installation. Normal gehört da sogar unaufgefordert die Übergabe das Prüfprotokolls dazu. Mein Rat fordere die Firma dazu auf den Anschluss fachgerecht zu erstellen und das Provisorium zu entfernen. Das Verhältnis zwischen dem "Elektriker" und seiner Firma ist sein Problem und nicht Deines.
Nachtrag : die Stornierung des Auftrags wird für den " Elektriker" dann auch Konsequenzen haben.

Ich denke der Drops ist jetzt gelutscht. Mir ging es auch wie gesagt hauptsächlich um den wahrheitsgehalt seiner Aussage. Ich habe auch in meinem ganzen leben noch nie ein Prüfprotokoll erhalten, bei sämtlichen Herden die jemals angeschlossen wurden. Selbst die Küchenfirma die die Küche vor über 10 Jahren aufgebaut hat, hat nichts dergleichen dagelassen.

Ich danke trotzdem allen Beteiligten für die Aufklärung. Beim nächsten mal werde ich darauf achten.
 
Das ist ja der Krebsschaden bei uns. Das die Anlage auch im Fehlerfall sicher ist kann der Errichter nur mit einem Prüfnachweis nachweisen. Deshalb gehört das Prüfprotokoll auch zu einer fachgerechten Installation. Die Messungen muss er eh durchführen und wo ist das Problem die Messwerte in das Protokoll einzutragen. Für mich gehört das genauso zum Auftrag wie die Rechnung.
 
@kpt.duplo lass dich nicht vom ...(glöscht; werner_1 :() triggern. Manche Menschen sind halt der Meinung sie müssen sich in so einer Art und Weise profilieren, um zu zeigen das sie die "besseren" Menschen sind.

Das die Anlage auch im Fehlerfall sicher ist kann der Errichter nur mit einem Prüfnachweis nachweisen.
In dem Satz fehlt aber noch ein "...zum Zeitpunkt der Prüfung..." , denn praktischerweise kann diese Aussage...jaja ich weiß, schon komplett aus dem Fenster gefallen...beim Montieren des Herdes sich schon erledigt haben ^^
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein Prüfprotokoll kann nur den Zustand zur Zeit der Prüfung wiedergeben . Das sollte jedem klar sein nur eben einigen Leuten ist das nicht klar denn sie sind Hellseher und können in die Zukunft schauen.
Nebenbei nach der Prüfung und vollständigen Montage erfolgt auch eine Funktionskontrolle. Wer dann noch sichergehen will überprüft noch nach der Montage die Niederohmigkeit des PE . Genügend Leitfähige Verbindungen des PE mit dem Gehäuse sind ja bei einem Gerät der Schutzklasse 1 gegeben . In der Küche wo in der Regel ein Herd oder Kochfeld sich befindet sind auch Steckdosen mit PE vorhanden.
@PeterVDK ich bin weder eine Foren-Troll noch ein Foren-Kobold . Beide Bezeichnungen stellen für mich eine Beleidigung dar .
 
Deshalb gehört das Prüfprotokoll auch zu einer fachgerechten Installation.

Dann erzähle mal, wieviele Prüfprotokolle Du von "Küchenaufstellern/Herdanschließern" Du schon gesehen/erhalten hast.
In der Theorie hast Du ja wunderbare Einfälle, die evt. sogar zutreffend sind. In praxis sieht es wohl ziemlich anders aus.
Da sagt Dir der Monteur: "Ich geb Dir Prüfprotokoll..... mit dem 19er Schlüssel zwischen die Lichter!"
 
Der Monteur arbeitet für eine Firma und die erstellt die Rechnung . Ohne Prüfprotokoll erfolgt keine Fachgerechte Installation und deshalb wird die Rechnung erst nach der Fachgerechten Installation bezahlt. Nur so kannst du die Firmen zwingen den Nachweis für die sichere Installation per Prüfprotokoll zu erbringen. Das viele Messungen gar nicht gemacht werden, weil die notwendigen Messgeräte fehlen ist nicht das Problem des Auftraggebers sondern das Problem der Firma. Klar kosten die Messgeräte auch Geld und zwar das der Firma. Billigend nehmen die Firmen dann in Kauf das eben die Messungen gar nicht gemacht werden.
 
Da wir ja jetzt schön im Thema sind, mal eine Frage an diejenigen die es wirklich wissen, also nicht an dich @Pumukel .

Woraus (VDE-Norm) ergibt sich der Umstand das (überhaupt) und vorallem was zu prüfen ist? ist eine wirklich ernst gemeinte Frage. Denn eigendlich, mal völlig flach pauschalisiert, verbindet der "Herdanschliesser" ja ein Gerät (durch den Hersteller zu prüfen) mit einer Gerätedose (durch den Errichter zu prüfen) nur mit einer Leitung, die in seine Verantwortung fällt.

Lassen wir mal die Tatsache, das man natürlich die Spannungen und die Funktion des RCD, sofern vorhanden, mittels Duspol prüft, aussen vor. Ebenso die Tatsache das man natürlich die Herdanschlussdose und die Absicherung sich anschaut.

Wenn beispielsweise keine Erstprüfung nachweisbar ist, durch ein entsprechendes Protokoll, dürfte der "Herdanschliesser" norminell überhaupt den Herd anschliessen ohne vorher eine entsprechende "Erstprüfung" zu erstellen? Oder ergibt sich das eh, aufgrund der Normenlage? Was aber dann definitiv der Tatsache entgegen stehen würde, das es eine EFKffT als "Herdanschliesser" überhaupt gibt.
Betrachtet man den Herdanschluss nicht isoliert, sondern im Kontext, wie würde sich das beispielsweise auf eine EFKffT im Bereich der Rolladen- und Markisenbauer auswirken. Diese dürfen ja auch einen elektrischen Rolladenmotor bzw Markisenmotor an eine Geräteanschlussdose anschliessen. Oder die SHK-Fachkraft, die als EFKffT auch elektrische Warmwassergeräte und sogar komplette elektrische Heizungsinstallationen ausführen darf.

Würde mich mal echt interessieren ^^
 
Der Anschluss des Herdes an die Herdanschlussdose in fester Installation ist doch wohl ab da eine neue Anlage. und zur Errichtung und Prüfung siehe
https://www.elektropraktiker.de/ep-...Id=8385&hash=ceb9cab2abcf0e8e56cd667f46a21063
Sinn der Prüfung ist es ja, das auch im Fehlerfall von dem Herd keine Gefährdung ausgeht.
Genauso verhält es sich wenn zb eine neue zusätzliche Steckdose installiert wird.
Und eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist von der Prüfung der Schutzma0nahmen nicht ausgeschlossen . Den auch diese muss die Sicherheit nachweisen.
Letztendlich gilt aber leider in der Praxis "Wo kein Kläger da auch kein Richter."
 
Tjo, warum schreib ich wohl das du nicht deine wertvolle Zeit verschwenden musst @Pumukel , dein Beitrag erhält viel Meinung und wenig Wissen...kann also weg ^^
 
In dem Beitrag stehen die Normen drin und Nachlesen kannst du da sofern du Normenzugang hast.
 
Ohne Prüfprotokoll erfolgt keine Fachgerechte Installation und deshalb wird die Rechnung erst nach der Fachgerechten Installation bezahlt.

Und wieviel % der Kunden wissen Deiner Meinung nach, dass sie angeblich Anspruch auf ein Prüfprotokoll haben?

Letztendlich gilt aber leider in der Praxis "Wo kein Kläger da auch kein Richter."

Doch, jetzt kommen wir zur Praxis:

Kunde A lässt sich einen Herd anschließen, erhält kein Prüfprotokoll, verweigert die Bezahlung. Schließlich hat ja der weise Pumukel gesagt, er brauche das nicht. Prüfprotokoll "gibbet nich", sagt der ausführende Betrieb. Danach beantragt der ausführende Betrieb nach vergeblicher Zahlungsaufforderung einen Mahnbescheid, beauftragt ein Inkassounternehmen und nachdem der Kunde diesem widersprochen hat, wird schlankweg Klage eingereicht. Ist ja deren täglich Brot.

Was wird wohl der Kunde nun machen?

Sich auf die Auskunft von Pumukel verlassen und hoffen, dass ein Richter sich dem anschließt? Oder aber entscheidet der weise Richter (selbst wenn die Prüfprotokoll-Anspruch-Geschichte stimmig wäre): die Leistung wurde ja zu sagen wir mal 90% erbracht, er hätte also maximal 10% kürzen dürfen. Ende vom Lied: der Kunde zahlt also mal mindestens die 90% und selbstverständlich auch 90% der Anwalts- und Gerichtskosten.

Fazit: wer sich auf solche unausgegorenen, fern der Praxis erteilten Ratschläge verlässt, der ist verlassen.
 
In dem Beitrag stehen die Normen drin und Nachlesen kannst du da sofern du Normenzugang hast.
also doch nur Meinung und kein Wissen ^^

man man man, Hauptsache irgendwas antworten was überhaupt nix mit der Fragestellung zu tun hat. Bist schon ne Leuchte, muss man dir lassen. Treibst du dann immer und immer weiter, bis irgendwann @werner_1 kommt, und den Thread schliesst.

Genau wegen solcher Leuchten wie dir sterben Diskussionforen aus, weil nicht mehr diskutiert sondern nur noch profiliert wird. Bei dir kommt noch erschwerend Mutmaßung, gefährliches Halbwissen und ganz viel Meinung dazu. Geniess doch einfach deine Rente, und antworte nicht auf Frage die überhaupt nicht an dich gestellt worden sind.
Machst du das im realen Leben ebenso, das du fremden Menschen beim Gespräch zuhörst und einfach auf Fragen, die sie sich untereinander stellen, ungefragt antwortest?
 
Falsch es existiert ein Werksvertrag und nach diesem Schuldet der Auftragnehmer eine Fachgerechte Installation und dazu gehört nun mal ohne wenn und aber der Nachweis der sicheren Installation. Auch Abschlagszahlungen werden im Werksvertrag geregelt. Da aber viele Kunden ihre Rechte nicht kennen, kommen die Firmen um den Nachweis herum.
@PeterVDK lies doch einfach mal den Fachbeitrag und bei Unklarheiten kannst du selber in die Normen schauen.
Erst danach kannst du urteilen ob da Geschwätz drin steht.
 
@ Stromberger klar kann die Firma einen Mahnbescheid beantragen und diesem kann ich als Kunde auch widersprechen. Dann geht es vor Gericht und da habe ich sehr gute Karten indem ich auf den Nachweis der Sicherheit auch im Fehlerfall bestehe. Diesen ohne Prüfprotokoll zu erbringen dürfte der Firma sehr schwer fallen. Denn sonst hätte diese den Nachweis schon spätestens nach dem Widerspruch geliefert.
 
Abschlagszahlungen bei einem Herdanschluss fürn Fuffi..... träum weiter! :p
 
Du hast den Werkvertrag für den Herdanschluss vergessen...
 
Thema: Kochfeld Anschluss ohne Zugang zur Dose
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