Da wir ja jetzt schön im Thema sind, mal eine Frage an diejenigen die es wirklich wissen, also nicht an dich
@Pumukel .
Woraus (VDE-Norm) ergibt sich der Umstand das (überhaupt) und vorallem was zu prüfen ist? ist eine wirklich ernst gemeinte Frage. Denn eigendlich, mal völlig flach pauschalisiert, verbindet der "Herdanschliesser" ja ein Gerät (durch den Hersteller zu prüfen) mit einer Gerätedose (durch den Errichter zu prüfen) nur mit einer Leitung, die in seine Verantwortung fällt.
Lassen wir mal die Tatsache, das man natürlich die Spannungen und die Funktion des RCD, sofern vorhanden, mittels Duspol prüft, aussen vor. Ebenso die Tatsache das man natürlich die Herdanschlussdose und die Absicherung sich anschaut.
Wenn beispielsweise keine Erstprüfung nachweisbar ist, durch ein entsprechendes Protokoll, dürfte der "Herdanschliesser" norminell überhaupt den Herd anschliessen ohne vorher eine entsprechende "Erstprüfung" zu erstellen? Oder ergibt sich das eh, aufgrund der Normenlage? Was aber dann definitiv der Tatsache entgegen stehen würde, das es eine EFKffT als "Herdanschliesser" überhaupt gibt.
Betrachtet man den Herdanschluss nicht isoliert, sondern im Kontext, wie würde sich das beispielsweise auf eine EFKffT im Bereich der Rolladen- und Markisenbauer auswirken. Diese dürfen ja auch einen elektrischen Rolladenmotor bzw Markisenmotor an eine Geräteanschlussdose anschliessen. Oder die SHK-Fachkraft, die als EFKffT auch elektrische Warmwassergeräte und sogar komplette elektrische Heizungsinstallationen ausführen darf.
Würde mich mal echt interessieren ^^