Konformitätserklärung zu Hängelampe/Tischleuchten

Diskutiere Konformitätserklärung zu Hängelampe/Tischleuchten im Forum Licht & Beleuchtung im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Liebe Community, ich betreibe nebenberuflich einen Onlineshop und habe aus Marokko einige Lampen importiert. Diese bestehen komplett aus...
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Hallo!

Was war denn dass für ein "Fachmann" der Dir nicht mal beibringen kann welche Kabel verwendet werden müssen, bzw. dass man ebenfalls eine Erdungsklemme für den PE vorsehen muss.
Welche Schalter werden verwendet u. wie E-Technisch "sicher" sind die eingebaut?
 
Grundsätzlich gelten für Deutschland die Normen der VDE und DIN.

Problematisch wird es für Dich nun sein, diese alle zu bekommen, denn nur dann weißt Du wie. Normen kosten Geld und davon nicht wenig, Sammelmappe VDE für´s Handwerk gibt es so für ein paar tausend Euro als Jahresabo, ob da dann alle drin sind die Du benötigst kann ich Dir auch nciht sagen.
Für den Bereich Niederspannung ist der Bereich VDE 0100 zuständig. Zur Prüfung deiner Leuchte kommt die 0701-0702 in Betracht.

Die Aderfarben sind aber so wie gewohnt in braun blau grüngelb zu wählen, wobei nur blau und grüngelb eine gewisse Festlegung haben.
 
Vielen Dank für die Antworten.



Zum Thema Erdung:

Ja, ich möchte noch eine Erbungsschraube bei der Hängelampe mitliefern, aber kann man von einer suffizienten Erdung über die Kette sprechen?

Zur Schutzisolierung:

Die Lampenfassung wird auf eine M10 Metallstange aufgedreht. Was ist wenn die Kabel sich in der Fassung lösen und diese M10 Stange berühren und so die gesamte Lampe unter Spannung setzen? Müsste die Stange nicht besser aus Polyamid sein?

Zum Kabel:
Ist es wirklich schlimm dass die Kabel nicht braun und blau sind? Und müssen an den abisolierten Enden Schutzkappen angebracht werden?

Viele Grüße!
 
@birko,

In der Konformitätserklärung musst du einerseits die Richtlinien aufführen, die du einhältst und andererseits die zu den Richtlinien entsprechenden Normen, die deine Leuchten einhält.

Wenn ich das richtig im Kopf habe sind folgende Richtlinien relevant:

RoHS-Richtilinie
Niederspannungsrichtlinie
EMV-Richtlinie

Wenn du deine Leuchten ohne Leuchtmittel verkaufst, entfällt die EMV-Richtlinie. Dies kannst du aus dem EMV-Leitfaden aus dem Abschnitt 1.1.4 entnehmen.

Welche Normen du anwenden musst, findest du auf den Internetseiten der EU: Klick mich
Die zu den Richtlinien gehörende Normenliste findest du, wenn du auf die Richtlinie klickst. Für EMV sind es (falls EMV überhaupt relevant ist) die EN 55015:2013, die EN 61547:2009, die EN 61000-3-2:2014 und die EN 61000-3-3:2013. Für die Niederspannung (LVD) die EN 60598-1:2008 und/oder Unterteile der Norm. RoHS musst du selber schauen, denn da kenne ich mich am wenigsten aus.

Wie so eine Konfirmitätserklärung aufgebaut ist, solltest du dir wirklich bei anderen Leuchtenherstellern abschauen. Muster von Konformitätserklärung gibt es im Internet zuhauf.

Weiterhin ist natürlich klar, dass deine Leuchten die Richtlinien und Normen auch einhalten müssen.


Gruß

Uwe
 
@stefan!

Meinst Du jetzt das Kabel in braun o. die PE-Schraube?

Beim Ausdruck, hat es dann ein schönes Mahagoni-Braun!

LG Arno.
 
A. u.O. schrieb:
@birko!

Guckst Du mal, wie es so manche Chinesen abliefern:

Kläre mich bitte auf, ich kann es am Bild nicht direkt erkennen, wo liegt das Problem? (Das ist jetzt seriös gemeint).
 
st es wirklich schlimm dass die Kabel nicht braun und blau sind?

Bei braun blau Aderfarbe weiß der Fachmann, wo er die Phase anklemmen muss, bei Lampenfassungen (speziell so was aus Marokko) wichtig, nicht das mann beim Einschrauben des Leuchtmittels am Gewinde aussen einen gewischt bekommt, der L gehört auf den Fußpunkt.

Wie soll man das aber bei dem gezeigten Kabel erkennen, da beide Adern gleich sind?

Und deshalb schrieb ich bei dem Chinabild : "prima, braun / blau!

Ciao
Stefan
 
sko schrieb:
st es wirklich schlimm dass die Kabel nicht braun und blau sind?

Bei braun blau Aderfarbe weiß der Fachmann, wo er die Phase anklemmen muss, bei Lampenfassungen (speziell so was aus Marokko) wichtig, nicht das mann beim Einschrauben des Leuchtmittels am Gewinde aussen einen gewischt bekommt, der L gehört auf den Fußpunkt.

Wie soll man das aber bei dem gezeigten Kabel erkennen, da beide Adern gleich sind?

Und deshalb schrieb ich bei dem Chinabild : "prima, braun / blau!

Ciao
Stefan

So wie ich es aus dem ersten Bild vom TE erkenne, ist das Kabel transparent, und dann ist meistens eine Ader mit einem schwer erkennbaren Blaustrich oder Faden gekennzeichnet. Völlig zulässig.

Die "berühmte" Problematik, dass ich einen vom Gewinde der Birne gewischt bekomme, gibt es eigentlich schon seit mindestens 40 Jahre nicht mehr, nachdem der N nicht am Gewinde der Fassung angeschlossen wird, sondern ebenfalls unten in der Fassung einen Kontaktpunkt hat. Anders hätte ich bei nahezu allen Stehleuchten mit Steckeranschluss die gleichen Probleme.

Wie Uwe Mettmann bereits geschrieben hat, sind für Produktsicherheit die Europäische Richtlinien verbindlich, daran verbunden EN Normen (mit "Empfehlungskarakter") und nicht so sehr die VDE / DIN Normen für die Hausinstallation. Die EU Richtlinien und Normen sind alle freizugänglich und kostenlos zu bekommen (entgegen VDE Politik).

Wie gesagt, kuck einfach bei Ikea oder Baumarkt ab, die haben in der Regel papiermäßig ihre Sachen sehr sehr gut in Ordnung.
 
Der TE hat leider keine Fotos der Fassungen gepostet, können die nachgeliefert werden?

Ciao
Stefan
 
sko schrieb:
Der TE hat leider keine Fotos der Fassungen gepostet, können die nachgeliefert werden?

Ciao
Stefan

Hallo,

danke euch für die Antworten. Hier 2 Fotos der Fassungen:
http://fs1.directupload.net/images/150408/temp/kdxnudjb.jpg

http://fs2.directupload.net/images/150408/temp/fwp6tkha.jpg

Mir ist immer noch nicht ganz klar, wie ich die Erdung am besten mache.

Über die Fassungen kann ich ja scheinbar auch mit einem dreiadrigen Kabel nicht erden. Wie ist es, wenn ich die M10-Gewindestange durch eine Kunststoffstange ersetze, kann man dann von einer Schutzisolierung sprechen und ist dann eine Erdung oben an der Kette zulässig?

Viele Grüße!
 
Hallo!

Oben an der Decke ist eine PE-Klemme, wo die Kette dranhängt, von da geht ein 3-Adriges Kabel, farblich passend zur Kette, eingefädelt runter zum Lampenschirm u. unten kommt dann eine Metallfassung wie hier im Bild gezeigt wird, mit bn am Fusskontakt u. gn/ge nochmals am Lampen-Gehäuse:

http://s7.postimg.org/cp1b3ghfb/Lampenfassung_E27_m_Keramiksockel.jpg

Vielleicht guckst Du Dir mal live so eine Leuchte an, wie es die Mitbewerber korrekt machen u. Du dann auch machen sollst.
 
Danke!

Leider wurden bereits alle Fassungen (wie abgebildet) gekauft.

Daher frage ich mich, ob man von Schutzklasse 2 sprechen kann, wenn ich die Plastikfassung auf eine Kunststoff-M10 Gewindestange anbringe?

Viele Grüße!
 
Vielleicht zeigst uns "Gnädigerweise" ein Gesamtbild Deiner Leuchten u. aus welchem Material die wirklich sind.

Übrigens, man fragt normal vorher, damit man sich nicht was falsches zulegt!
 
@birko

Wenn die Fassung aus Kunststoff ist (und die Isolationsanforderungen einhalten werden) reicht es aus, wenn du nur zwei Leiter der Fassung zuführst, ein Schutzleiter ist nicht erforderlich. Wichtig ist, dass die Leitung doppelt isoliert ist oder die Leitung nicht berührbar ist und auch nicht an Metallteile vorbeigeführt wird.

Wenn die Leuchte einen Metallfuß hat, musst du dort den Schutzleiter anschließen. Das brauchst du nur dann nicht, wenn die ganze Verkabelung doppelt isoliert ist und wenn nirgends ein Draht abgehen und gegen ein Metallteil des Fußes kommen kann. Gerade aber wenn der Anschluss über eine Lüsterklemme erfolgt, ist das nur durch zusätzliche Isolationsfolien zu realisieren.

Nochmals der Hinweis, lege der Leuchte keine Leuchtmittel bei und wenn doch, nur Halogen oder normale Glühlampen (gibt es die überhaupt noch?). Ansonsten kannst du dich nämlich mit der EMV rumschlagen. Das wird nicht einfach und birgt viele Fallstricke.

Außer den CE-Anforderungen musst du noch weitere Anforderungen erfüllen, um die Leuchte auf dem europäischen Markt zu verkaufen, z.B. WEEE. Dazu kann ich dir aber nichts sagen, da ich mich damit überhaupt nicht auskenne.


Gruß

Uwe
 
LED_Supplier schrieb:
Die EU Richtlinien und Normen sind alle freizugänglich und kostenlos zu bekommen (entgegen VDE Politik).
Es ist richtig, dass die EU-Richtlinien freizugänglich sind. Mir ist aber neu, dass das auch für die EN-Normen gilt (wenn man mal von zweifelhaften Quellen und von den ETSI-Normen absieht).

Kannst du mir bitte die frei zugängliche Quelle für die EN-Normen nennen?


Gruß

Uwe
 
Uwe Mettmann schrieb:
@birko

Wenn die Fassung aus Kunststoff ist (und die Isolationsanforderungen einhalten werden) reicht es aus, wenn du nur zwei Leiter der Fassung zuführst, ein Schutzleiter ist nicht erforderlich. Wichtig ist, dass die Leitung doppelt isoliert ist oder die Leitung nicht berührbar ist und auch nicht an Metallteile vorbeigeführt wird.

Wenn die Leuchte einen Metallfuß hat, musst du dort den Schutzleiter anschließen. Das brauchst du nur dann nicht, wenn die ganze Verkabelung doppelt isoliert ist und wenn nirgends ein Draht abgehen und gegen ein Metallteil des Fußes kommen kann. Gerade aber wenn der Anschluss über eine Lüsterklemme erfolgt, ist das nur durch zusätzliche Isolationsfolien zu realisieren.

Danke Uwe!

Was meonst Du damit, dass die Leitung nicht an Metallteilen vorbeiführen darf? Auch nicht wenn die Adern isoliert und dann ummantelt sind oder habe ich dich falsch verstanden?

Hier Mal ein Foto von dem oberen der Lampe:

http://www.bilder-upload.eu/thumb/d6a92d-1428521450.jpg

Hier wird das Kabel rausgeführt, an der abgebildeten Kette entlang, bevor es oben in diesen Anschlussraum gerät.

Meinst Du ich soll den Schutzleiter dann oben im Anschlussraum befestigen? (Siehe Bild auf seite 1)

Und wie verhält es sich nun mit der m10-Gewindestange, die aus Metall besteht, in die Fassung hineinführt? Durch Kunststoff ersetzen?

Viele Grüße!
 
Ist die Leuchte wenigstens "Rostfrei", weil viel Licht wird die dann nicht spenden können.

Aber Geschmäcker sind zum Glück verschieden.
 
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