Kontroll / Wechselschalter - Kein N für die Glimmlampe

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MaSc1977

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Zum Thema Kontrollschalter mit Glimmlampe habe ich schon etliche Beiträge hier im Forum gefunden, das Problem ist auch klar. Allerdings habe ich noch 2 weitere Fragen dazu.:

Ich bin gerade dabei in meiner Wohnung die Schalter und Steckdosen zu erneuern.

Leider habe ich dabei auch 2 falsche Busch-Jäger Schalter bestellt, was ich leider erst bei der Montage bemerkt habe. Es sollte ein Schalter mit Kontrollleuchte für´s Bad sein, wenn das Licht an ist. Da das dieser kein N-Anschluss hat leuchtet es nur wenn das Licht im Bad aus ist. Das ist logisch, falsche Version gekauft – mein Fehler.

Bevor ich die Schalter jetzt umtausche gegen welche mit N-Anschluss, stellen sich ein paar andere Fragen:

- Wie ich jetzt bei der Demontage gesehen habe ist der alte Berker Kontrollschalter mit dem Schutzleiter PE verbunden um zu leuchten (3-adriges Kabel). Das ist ja nicht erlaubt, wie ich hier im Forum lesen konnte. Wie sah das vor ca. 20 Jahren beim Hausbau aus (NRW), die Elektrik ist noch „Original“? Gibt es da eine Art Bestandsschutz oder war das damals auch schon nicht zulässig?

- Die Verteilerdose ist einen knappen Meter über dem Schalter. So wie ich das rausgelesen habe ist es wohl auch nicht zulässig den PE Draht in der Dose abzuklemmen und an N anzuklemmen und z.B. mit blauem Schrumpfschlauch zu ändern an den Enden (nicht PE und N in der Dose zu verbinden, das ist klar)?? Ich frage, weil ich bisher immer nur gelesen habe dass es unzulässig sei einen PE Draht als L bzw. geschalteten Leiter zu benutzen. Es stand aber nie etwas von N dabei. Und dann käme wohl noch hinzu das in einer Stromführenden Leitung immer ein PE sein muss?

Ist das so richtig und ich kann mir den Umtausch sparen?
 
Der Gelbgrüne Leiter ist seit Einführung dieser Farbkombination ausschließlich, eindeutig und ohne Ausnahme nur für Schutzzwecke zugelassen in den DIN VDE-Normen.
 
Es wäre erst zu klären, ob der gn/ge ein PE, ein N oder ein PEN ist. Keines kann man grundsätzlich ausschließen. Dann wäre zu prüfen, ob ein FI-Schalter für diese Leitung vorhanden ist und welches Netzsystem vorliegt.
Der Kontrollschalter wird wahrscheinlich in allen Fällen funktionieren.
 
Der Kontrollschalter wird wahrscheinlich in allen Fällen funktionieren.

Eine Ausage, die geradezu dazu ermuntert diesen üblen Murks weiterzubetreiben.

In einer Anlage welche 20 Jahre alt ist, darf es keinen PEN kleiner 10mm² geben, also ist diese Konstellation unzulässig.
 
Sicher wäre die unzulässig! Ich habe nichts anderes behauptet.

Ich möchte nicht wissen, in wieviel Wohnungen es nicht trotzdem so ist.
 
P.S. In der Wohnung sind 2 Fi Schalter, die betreffende Leitung ist auch dran.

Aufgrund der bisherigen Antworten denke ich Mal die Frage 1 hat sich erledigt.

Wie sieht es mit Frage 2, dem "umlackieren" und umklemmen vom Schutzleiter, aus? Weil dieser nicht wirklich in dem Stückchen gebraucht wird.
 
T.Paul schrieb:
Der Gelbgrüne Leiter ist seit Einführung dieser Farbkombination ausschließlich, eindeutig und ohne Ausnahme nur für Schutzzwecke zugelassen in den DIN VDE-Normen.

DIN VDE 0100-510 schrieb:
"Neutralleiter ... müssen durchgehend in ihrem ganzen Verlauf blau gekennzeichnet sein."

"Schutzleiter müssen ... Grün-Gelb gekennzeichnet sein. Diese Farbkennzeichnung darf für keinen anderen Zweck verwendet werden."

Es gibt viele Dinge in den Normen, die Interpretationsspielraum haben - diese nicht!
 
Das "umlackieren" ist nicht erlaubt. Die Frage ist ja: Ist es denn auch ein PE? Wahrscheinlich ja. Und der Kontrollschalter wird auch an einem PE funktionieren. Hat er ja vorher auch.
 
Ok, dann weiss ich erstmal Bescheid.

P.S. Das ist wohl nicht so unüblich mit dem PE und den Farben ändern bei einigen Elektrikern wie ich gehört habe. Bevor ich in einem Forum Nachfrage, erkundige ich mich erst bei Kollegen auf der Arbeit (Elektriker/Elektroniker der verschiedensten Fachrichtungen). Die Meinungen waren diesmal recht unterschiedlich.
In der Praxis wird das und anderes wohl meist anders gehandhabt als in der Theorie.
 
MaSc1977 schrieb:
Leider habe ich dabei auch 2 falsche Busch-Jäger Schalter bestellt, was ich leider erst bei der Montage bemerkt habe. Es sollte ein Schalter mit Kontrollleuchte für´s Bad sein, wenn das Licht an ist. Da das dieser kein N-Anschluss hat leuchtet es nur wenn das Licht im Bad aus ist. Das ist logisch, falsche Version gekauft – mein Fehler.

Es gibt nur einen Wechselkontroll. Deiner ist richtig, nur das Du keinen Kontrollschalter verwenden kannst.

Lutz
 
elo22 schrieb:
Es gibt nur einen Wechselkontroll. Deiner ist richtig, nur das Du keinen Kontrollschalter verwenden kannst.

Wenn der keinen N-Anschluss hat, scheint das doch der falsche zu sein.
Warum sollte er keinen Kontroll-Schalter benutzen können? Es war doch ein Berker Kontrollschalter drin.
 
@elo22

Ich wollte hören wie es korrekt ist, da mir verschiedene Antworten gegeben wurden bzw. Ich nicht wusste was vor 20 Jahren war.
Das die aktuelle Verdrahtung so wahrscheinlich nicht ganz astrein ist, habe ich mir ja schon gedacht und geschrieben.

Welche Variante ich jetzt machen werde muss ich noch überlegen. Keine Glimmlampe, Glimmlampe an und Licht aus oder das Ganze lassen wie es war.

Ach ja, Von Busch Jäger gibt es trotzdem Kontrollschalter mit und ohne N.



Danke an alle für die ganzen infos und noch einen schönen abend.
 
MaSc1977 schrieb:
Ich wollte hören wie es korrekt ist, da mir verschiedene Antworten gegeben wurden bzw. Ich nicht wusste was vor 20 Jahren war.

Schon 1983 in der damals noch zuständigen DIN VDE 0100-540 stand drin, dass der Gelb-Grüne Leiter für diesen Zweck nicht zulässig ist. Auch in der DIN VDE 0100 von 1973 waren diverse Anmerkungen dazu zu finden, dass diese Farbkombination für nichts anderes zu verwenden sei - inkl. Untersagung der Einzelfarben Gelb und Grün oder jedwede andere Zweifarbenkombination um Verwechslungen zu vermeiden. Und damit sind wir jetzt schon 40 Jahre zurück -> Es war noch NIE zulässig. Wer das erzählt soll seinen Brief an den Nagel hängen!
 
Noch nie stimmt nicht ganz.
Es gab kurz vor dem Verbot des PEN unter 10mm² 1973 eine kurze Zeit wo schon die "Neuen" Farben schwarz, blau und grüngelb die alte Kombination grau schwarz rot ersetzt hat.

Aber auch dies wäre schon über 40 Jahre her und wäre auch sehr abzuraten dies beizubehalten, denn immerhin hat die Änderung der Norm einen triftigen Grund.
 
werner_1 schrieb:
elo22 schrieb:
Es gibt nur einen Wechselkontroll. Deiner ist richtig, nur das Du keinen Kontrollschalter verwenden kannst.

Wenn der keinen N-Anschluss hat, scheint das doch der falsche zu sein.
Warum sollte er keinen Kontroll-Schalter benutzen können? Es war doch ein Berker Kontrollschalter drin.

Hmmmm, ein Wechselkontroll ohne N ist IMHO keiner. Irgendwie habe icn das Gefühl wir sprechen aneinander vorbei.

Lutz
 
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