Konzession bei NB

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Opi

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Guten Tag liebe Leute,

ich habe eine Frage bzgl. der Konzession beim NB.

Ich möchte mich gerne erstmals eine Konzession beantragen um Zählermeldungen schreiben zu dürfen.
Da ich deutschlandweit unterwegs sein möchte ist ja der Regelfall so, dass ich bei meinem lokalen NB die "grundsätzliche" Konzession erhalte und diese dann zu anderen NB´s per Gastkonzession übertragen kann. So habe ich bei jedem NB die Möglichkeit von Inbetriebnahmen uvm.

Jetzt meine Frage: Ist es auch möglich seine "grundsätzliche" Konzession bei dem NB meiner Wahl zu beantragen oder muss diese zwingend bei meinem örtlichen NB gemacht werden? Sprich: Ist der NB für die Eintragung der "grundsätzlichen" Konzession also abhängig vom Firmensitz oder kann ich das frei wählen wo ich mir das eintragen lassen?

Danke für eurer Feedback.
Opi
 
Die Konzession ist nicht abhängig vom Firmensitz.
Üblicherweise beantragt man die Konzession bei dem VNB in dessen Gebiet man hauptsächlich tätig ist.
In irgendeiner Verordnung steht, daß die Eintragung bei einem VNB ausreichend ist um auch in anderen VNB Gebieten zu arbeiten
Mußt Du selber mal nach suchen: NAV, Energiewirtschaftsgesetz, TAB...
 
Zuständig für die Eintragung ins Installateursverzeichnis ist der für den Firmensitz zuständige VNB.

Ciao
Klaus
 
Als konzessionierter Elektromeister langt deine Eintragungsnummer für die Anmeldung aus.
 
Da ich deutschlandweit unterwegs sein möchte ist ja der Regelfall so, dass ich bei meinem lokalen NB die "grundsätzliche" Konzession erhalte und diese dann zu anderen NB´s per Gastkonzession übertragen kann. So habe ich bei jedem NB die Möglichkeit von Inbetriebnahmen uvm.

Vor der Aufnahme von Elektroarbeiten muss der zuständige VNB immer informiert werden, Dies auch wenn nichts an der Zählung gearbeitet wird, sondern nur die Elektroanlage dahinter.
Leider wird da oft gegen verstossen. Aber die verstösse holen einen wieder ein, zum Beispiel wenn ein Kunde unzufrieden ist und der Netzbetreiber bei geriht Stellung nehmen muss.

Bezüglich des deutschlandweiten Arbeitens ist Handwerksrechtlich zu beachten das die Aufsicht nur bei 40 km Entfernung vom Standort bei einer VEFK sichergestellt werden kann.
 
Vor der Aufnahme von Elektroarbeiten muss der zuständige VNB immer informiert werden, Dies auch wenn nichts an der Zählung gearbeitet wird, sondern nur die Elektroanlage dahinter.

Sicher genau so machen wir das auch! Eine unserer Mitarbeiterinen im Büro mailt den verschiendenen VNB jeden Morgen unsere Einsatzlisten mit sämtlichen Kunden und Auftragsdaten. Ist nee menge Arbeit, aber wir haben sie extra dafür eingestellt. Schwierig wird es, wenn ein Notfall eintritt. Dann darf der Monteur beim Kunden erst die Arbeiten aufnehmen, wenn der VNB verständigt ist. Solange muß er untätig im Auto warten.

Sag mal merkst du eingentlich selber noch was du hier für einen hanebüchenen Unfug verzapfst?
 
Sicher genau so machen wir das auch! Eine unserer Mitarbeiterinen im Büro mailt den verschiendenen VNB jeden Morgen unsere Einsatzlisten mit sämtlichen Kunden und Auftragsdaten. Ist nee menge Arbeit, aber wir haben sie extra dafür eingestellt. Schwierig wird es, wenn ein Notfall eintritt. Dann darf der Monteur beim Kunden erst die Arbeiten aufnehmen, wenn der VNB verständigt ist. Solange muß er untätig im Auto warten.

Sag mal merkst du eingentlich selber noch was du hier für einen hanebüchenen Unfug verzapfst?

Wenn ihr nicht nach den Grundsätzen der Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber arbeitet ist das euer Problem.
Glücklicherweise arbeiten nicht alle so. Baustellen grösseren Umfangs müssen auch bei der BG angemeldet werden.
 
Thema: Konzession bei NB

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