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fcb4ever
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Hallo, bin vor kurzem in ein Haus Baujahr 68 zur Miete eingezogen (Seitdem wurde an der Elektrik glaube ich auch nichts geändert). Habe im Bad eine Lampe (Schutzklasse 1) ausgebaut, da ich diese austauschen möchte. Aus der Wand kommen nur 2 Adern. Diese beide Adern waren nur an der Lüsterklemme im Eingang für den Neutralleiter und der Phase angeschlossen. Also führt die Schutzleitung der Lampe wie auf dem Bild zu erkennen, also das Kabel für die Erdung ja einfach ins nichts und ist überhaupt nicht angeschlossen. Nichtmal per klassischer Nullung, sowie es aussieht. Ist dies vom Vermieter überhaupt zulässig, falls das Gehäuse aufgrund eines Defektes unter Strom gestanden hätte und etwas passiert wäre, wäre er dann dafür haftbar?
Wenn ich jetzt an anderen Stellen in der Wohnung eine Schutzklasse 1 Lampe anschließen möchte, darf dies noch per klassischer Nullung gemacht werden. Eine andere Möglichkeit gibt es ja leider nicht oder einfach so, wie bei der vorhandenen Bad Lampe
Zum Thema klassischer Nullung: Habe eine Steckdose, welche vor dem Einzug vom Vermieter ausgetauscht wurde aufgeschraubt und gesehen, dass der Neutral Leiter scheinbar auf den Erdkontakt überbrückt ist. Dies spricht ja für eine klassische Nullung. Der Großteil der Steckdosen sieht allerdings so wie im letzten Bild aus.
Viele Grüße
Wenn ich jetzt an anderen Stellen in der Wohnung eine Schutzklasse 1 Lampe anschließen möchte, darf dies noch per klassischer Nullung gemacht werden. Eine andere Möglichkeit gibt es ja leider nicht oder einfach so, wie bei der vorhandenen Bad Lampe
Zum Thema klassischer Nullung: Habe eine Steckdose, welche vor dem Einzug vom Vermieter ausgetauscht wurde aufgeschraubt und gesehen, dass der Neutral Leiter scheinbar auf den Erdkontakt überbrückt ist. Dies spricht ja für eine klassische Nullung. Der Großteil der Steckdosen sieht allerdings so wie im letzten Bild aus.
Viele Grüße