Kostenabwälzung bei Umrüstung auf Erdkabel

Diskutiere Kostenabwälzung bei Umrüstung auf Erdkabel im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Vor über 10 Jahren wurde mein Haus elektrotechnisch neu verkabelt, ab Hauptanschlußkasten, welcher sich auf dem Dachboden befindet, da...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo kurtisane

Auf der Seite:

http://www.bosy-online.de/Elektroinstal ... Altbau.pdf

Gibt es folgenden Absatz:

Bestandsschutz für elektrische Anlagen

Die im Baurecht enthaltenen Aussagen zum Bestandsschutz
lassen sich sinngemäß auf elektrische Anlagen und Betriebsmittel
übertragen:
Bestandsschutz besteht für elektrische Anlagen oder elektrrische Betriebsmittel dann,
• wenn diese den zum Zeitpunkt ihres Errichtens oder Herstellens
gültigen DIN-VDE-Bestimmungen entsprochen
haben und diesen noch entsprechen und
• wenn in Folgenormen oder anderen Regelwerke keine
Anpassung an den aktuellen Stand der Technik gefordert
wird und
• wenn die Anlagen unter den zum Zeitpunkt der Errichtung
bestehenden Betriebs- und Umgebungsbedingungen, für
die sie ausgelegt waren, weiterhin betrieben werden und
• wenn keine Mängel bestehen, die Gefahr für Leib und
Leben sowie für Sachen bedeuten.
Damit handelt es sich bei der Klärung der Frage nach dem
Bestandsschutz um eine verantwortungsvolle und nicht
immer leichte Aufgabe für Elektrotechniker. Es ist erfor -
derlich, die heute gültigen Normen und Vorschriften zu
kennen, aber darüber hinaus auch die damals geltenden
Regelwerke.
Die Elektrofachkraft sollte bei ihrer Bewertung immer den
Sicherheitsgedanken im Vordergrund behalten und die Kunden
entsprechend beraten. Denn die Elektrofachkraft kennt
die möglichen Gefahren des elektrischen Stromes, weiß über
den aktuellen Stand der Technik Bescheid und sollte versuchen,
die Kunden vom heute geltenden Sicherheitsstandard
zu überzeugen. Das wird nicht immer einfach sein, da häufig
wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen.

Es ist ein Anfang!

Bis später
 
Gurke schrieb:
Es ist ein Anfang!

No offense, aber eigentlich ist dies schon das Ende der Idee "Bestandschutz". Das ist für deinen Fall die Einbahnstraße mit Sackgasse - ohne Wendefläche.

Die "Bestandschutz-Karte" kannst du ausspielen, wenn sich Regelwerke ändern, die eigentlich den Bestand als solchen in seiner Struktur untersagen.
Wenn bspw. deine Stadtverwaltung den Bebauungsplan ändert und darin Mauern zur Grundstücksumfriedung verbietet, dann musst du deine vor zig Jahren errichtete Mauer nicht abbrechen. Sie genießt Bestandschutz - wenn sie vor zig Jahren regelkonform errichtet worden ist.

Wenn dein Energieversorger aber der Ansicht ist, dass er dich zukünftig per Erdkabel versorgen will, dann kann er das machen. Wenn du die "Bestandschutz-Karte" zückst, kannst du vielleicht den Freileiterträger auf dem Dach lassen (wenn er dir überhaupt gehört). Aber die Versorgungsart als solche kannst du damit nicht aushebeln.

Kurzum: Auch wenn der Apfel sauer ist - du musst reinbeißen und schlucken. Der VNB trägt die Kosten bis zum HAK - der Rest ist dein Päckchen. Gehört ja schließlich dir.
 
Hallo AgentBRD

Ich finde Deinen Beitrag sehr ermunternt!

Es wäre aber nicht schlecht, sich mal nach positiven Lösungsansätzen um zu schauen, anstelle mir permanent nachweisen zu wollen, das alle meine Versuche, sich gegen diese Ungerechtigkeit zu wehren zum scheitern verurteilt sind.

Also, frisch ans Werk.

Bis später
 
Ich bedaure, dass ich dich ernüchtern muss, aber angelogen möchtest du sicher auch nicht werden. Bei allem Respekt: Dem VNB ist nichts vorzuwerfen. Ich blase damit in's gleiche Horn, wie alle anderen, die dir ebenfalls geantwortet haben.

Es ist keine böse Absicht dahinter, wenn wir dir sagen, dass du nicht drumherumkommst. Gerichtlich sieht es ziemlich Mau aus - die Rechtslage ist eindeutig.
Deine einzige Chance ist, dass sich der VNB oder das EVU an den Kosten aus Gründen der Kulanz beteiligen. Aber das ist schon ein recht dünner Strohhalm.
 
Du interpretierst deine eigenen Zitate leider falsch.

1.) Du bist nicht Eigentümer des Hauanschlusskastens und des -kabels. Diesbezüglich kannst du keinen Bestandsschutz anmelden. Der Netzbetreiber hat das Recht SEIN EIGENTUM zu modernisieren/ändern.

2.) Die dir gehörenden Elektro-Anlage im Haus ist weder von Regelnänderungen noch einem geforderten Umbau betroffen, hier herrscht in der Tat Bestandsschutz, da niemand eine Anpassung fordert.

3.) Die Sicherstellung der el. Versorgung ist nicht Bestandteil des Baurechts und kann daher keinem Bestandsschutz unterliegen. Und selbst für im Baurecht verankerte Versorgungen bzw. Entsorgung wie dem Anschluss an das Abwassernetz (falls vorhanden, ansonsten Alternative) gilt, dass dies deinen Pflichten als Bauherr/Eigentümer unterliegt - du bist dazu gezwungen dies auszuführen und wenn man den Bestandsschutz aus dem Baurecht Sinngemäß auf elektrische Anlagen überträgt, dann, sorry, auch für die Versorgungsleitung der selbigen ...

Per GESETZ wirst du hier NIEMANDEM beikommen, es IST DEINE PFLICHT. Das mag Dir ernüchternd vorkommen, aber ja, es ist so ... Wenn der Netzbetreiber, als Eigentümer bis zum Hausanschlusskasten, so gnädig ist und Dir das Erdkabel am letzten Mast vor deinem Haus hochführt und an die alte Leitung anklemmt erfüllen Sie ihren Versorgungsauftrag ebenfalls, wenn Du diese Lösung gutmütig weder aushandeln noch als solche akzeptieren magst hast du alle Karten verspielt - mangels Mitwirkung kannst du dann ggf. auch ohne Stromanschluß dasitzen und der Netzbetreiber ist im Recht, denn eine Mitwirkungspflicht hast du in jedem Fall.

Gesetzen, Regeln und Normen ist es in den meisten Fällen völlig Schnuppe ob deine Anlage nun 2 Monate oder 120 Jahre alt ist. Wenn du über Gericht dein vermutetes Recht einklagen willst, dann ausschliesslich über den Weg der Unzumutbarkeit - dies musst du dann aber auch darlegen können, dass dieser finanzielle Nachteil unzumutbar ist und das ist echt nicht leicht, dazu müsstest du ernsthaft "arm dran" seien und die Aufgabe des Eigentums zugunsten einer Mietlösung als Existenzbedrohend gelten.
 
Namensänderung

Hallo@Gurke!

Was ist eigentlich ein "gelernter Ossi"?

Ich denke jetzt geht bald die "Saure Gurkenzeit" an!

MfG
 
Hallo T.Paul

Ich habe bisher gar nichts interpretiert!
Ich habe auch keine Zitate eingebracht.

Ich habe nur die zwei Textpassagen hier reingesetzt.

Wahrscheinlich ist Dir auch entfallen, das es nicht um den Hauptanschlußkasten geht, sondern um die noch einmal zu bezahlenden Verlegung des Kabels zwischen dem Hauptanschlußkastens und meinem Zählerschrank!

Wenn ich etwas ergründen möchte, dann ist es der eventuelle Bestandsschutz für die alte Zuleitung zwischen dem Hauptanschlußkasten und dem Zählerschrank.

Bis später
 
Warum einer als Beruf "gelernter Ossi" angibt.

Wenn man nach "gelernter Ossi" gurgelt, erfährt man es warum er sich Gurke nennt.

Tut mir leid aber ich konnte es mir nicht verkneifen!
 
Du wendest den Begriff "Bestandschutz" falsch an.

Der Bestandschutz - der nur als allgemeiner Rechtsbegriff verstanden werden darf, der sich aus dem Grundgesetz ergiebt und NICHT konkretisiert ist - ist für deinen Fall überhaupt nicht relevant.

Wikipedia schrieb:
„Bestandsschutz bezeichnet den rechtlichen Schutz für bauliche Anlagen gegenüber nachträglichen staatlichen Anforderungen

Es werden überhaupt keine Anforderungen geändert. Du kannst deine Anlage so weiter betreiben, wie sie ist. Nur die Einspeisung wird von einem anderen Punkt aus erfolgen. Dazu wird der HAK versetzt.

Das gesamte Leitungsnetz bis hin zum HAK ist Besitz und Eigentum des VNB. Und wenn das VNB beschließt, dass der HAK versetzt wird, dann musst du diese Entscheidung anfechten. Aber nicht über den Bestandschutz. Du wirst mit diesem Regularium einfach keine Äquivalenz erzeugen können. Faktum: Klappt nicht.

Die Leitung, die vom HAK zum Zähler führt, ist dein Besitz und Eigentum. Wenn sich die Notwendigkeiten an dessen Beschaffenheit ändern - und seine örtliche Lage ist damit angesprochen - dann musst DU für Abänderung sorgen. Interresanterweise leitet sich das aus dem selben Artikel des GG ab, wie der Bestandschutz (Wenn auch in einem anderen Absatz): "Eigentum verpflichtet." Art. 14 GG

Ich bedaure, dir keinen besseren Bescheid zu geben. Aber ich sehe keine Chance, dass du um die Kosten herumkommst. Beim besten Willen nicht. Ausser natürlich, du willst ohne Energieversorgung leben - das geht natürlich.
------------------------------------------------------------------
Und die wirklich unterirdisch dummen Kommentare von kurtisane bezüglich deines Alias solltest du einfach überlesen und nicht darauf anspringen. Trolle soll man nicht füttern. Ich mache das inzwischen auch so - bringt einfach mehr Lebensqualität.
 
Hallo kurtisane

Es würde mich schon interessieren, welche Schlußfolgerung Dich vom "Gelernten Ossi" zwangsläufig zu meinem Nick "Gurke" geführt hat??

Bis später
 
Gurke schrieb:
Hallo T.Paul

Ich habe bisher gar nichts interpretiert!
Ich habe auch keine Zitate eingebracht.

Ich habe nur die zwei Textpassagen hier reingesetzt.

Diese Zitate waren gemeint. Und die Interpretation besteht darin, dass du offenbar annimmst, hierdurch im Recht zu sein - dem ist nicht so, siehe meine weiteren Ausführungen.

Gurke schrieb:
Wahrscheinlich ist Dir auch entfallen, das es nicht um den Hauptanschlußkasten geht, sondern um die noch einmal zu bezahlenden Verlegung des Kabels zwischen dem Hauptanschlußkastens und meinem Zählerschrank!

Ist mir bewusst. Genau diese Versorgungsleitung (Hauptleitung) zwischen HAK und Zähler war gemeint, die Sache des Eigentümers war, ist und bleibt.

Gurke schrieb:
Wenn ich etwas ergründen möchte, dann ist es der eventuelle Bestandsschutz für die alte Zuleitung zwischen dem Hauptanschlußkasten und dem Zählerschrank.

Die hat Bestandsschutz, sie nützt Dir nur (wahrscheinlich) nichts mehr ...

Um mal ein etwas extravaganteres Beispiel zu bringen: Wenn die Gemeinde/Stadt entschliesst den Baggersee vor deiner Tür zuzukippen darfst du deine Luftmatratze behalten, du darfst Sie auch benutzen, daran ändert sich nichts. Du musst Sie nur weiter weg schleppen um Wasser zu finden. Natürlich kannst du dagegen angehen, aber wenn du der einzige bist den es stört, weil der Rest der Anwohner in die Pampe eh nicht springen wollte und den hübschen neuen Park besser findet bist du nunmal der Leidtragende der Sprit ausgibt und 20km weiter zum nächsten See fährt, während der Rest sich über den Spiellatz vor der Tür erfreut ...
 
Namensfindung

Hallo@Gurke!

Ganz einfach, auf der Suche nach Deinem angegebenen Beruf: "gelernter Ossi" u. gurgelt dann weiter wie Jemand auf die Idee kommt sich so eine "Berufung" dann anzugeben kommt man dann zwangsläufig auf diese Bezeichnung was man als dieser geniessen will, kommt man dann auf "Gurkentauscher".

Und die Tip´s die ich Dir vorher schon über Umwegen gegeben hätte sieht Kollege AgentBRD nicht, bzw. zählt für den ja nur das was er selber schreibt.

Aber er merkt gar nicht dass man von Anderen nie was verlangen soll, was man selber nicht zusammenbringt!

Seitenhiebe u. mobbing bis zum geht mehr!

MfG Kurt.
 
Hallo

Eigentlich hatte ich gehofft zu meinem Problem (siehe 1.Beitrag) Lösungsansätz, welche mir weiterhelfen zu erhalten. Die Beiträge von EnteS901 haben mir gezeigt, das es nicht leicht sein wird, die Extrakosten zu vermeiden; aber es besteht immerhin eine Chance.

Das natürlich die Punkte, welche ich "ausgegraben" habe, kategorisch von den Helfer so interprediert werden, das sie generell für mich negativ gewertet werden, hat mich etwas irrtiert.

Damit beende ich von meiner Seite diesen Threat.

Er bringt mich bei der Lösung meines Problems nicht mehr weiter.

Ich werde trotzdem weiter nach Möglichkeiten suchen, um mein Ziel zu erreichen.

Bis später
 
Gurke schrieb:
Eigentlich hatte ich gehofft zu meinem Problem (siehe 1.Beitrag) Lösungsansätz, welche mir weiterhelfen zu erhalten.

Da du nicht im Recht bist gibt es keine Lösungen, auch dem Beitrag von EnteS901 kannst du entnehmen, dass du nur anderen so sehr auf die Nerven fallen kannst, dass Sie Dir etwas hinklatschen um vor Dir Ruhe zu haben. Dafür benötigst du aber m.E. keine Anleitung mehr, du hast das Potential als Querulant aufzutreten und durchzuhalten. Recht hast du daher aber immer noch nicht und darum kann Dir auch niemand helfen.
 
Gurke schrieb:
Das natürlich die Punkte, welche ich "ausgegraben" habe, kategorisch von den Helfer so interpretiert werden, das sie generell für mich negativ gewertet werden, hat mich etwas irrtiert.

No offense, aber auch durchaus mit dem Willen, dir helfen zu wollen, muss man es noch einmal deutlich sagen: Die Situation ist sicher unschön für dich - gar keine Frage. Das haben auch alle realisiert, die hier mitgelesen und -geschrieben haben.
Dennoch versteigst du dich in die Idee, wir wollten dir alle einen Strick drehen und dir nur Schlechtes an den Hals wünschen. Dem ist aber nicht so.

Es gibt aber nun einmal Situationen, in denen die Rechtslage klar ist und man strampeln kann, wie man will - man kommt nicht drumherum.

Ein Beispiel: In Baden-Württemberg werden seit diesem Jahr die Wasser- und Abwasserkosten dem Hauseigentümer in Rechnung gestellt. Ist das Gebäude vermietet, kann man - wie bisher - nicht direkt den Mieter als Schuldner eintragen, sondern hat als Vermieter nun die undankbare Aufgabe, erstmal zu bezahlen und dann das Geld vom Mieter zu holen.

Das ist für den Vermieter totale Behördenschikane und man will nicht begreifen, weshalb man nicht verfahren kann, wie früher.

Aber die Regularien haben sich nun einmal geändert. Punkt.
Da hilft kein Jammern und Fluchen. Das ist ein Fall für die Schublade "Pech gehabt".

Hätte ich mich mal per Forum über "Wassergeld" informiert, dann hätte ich mich sicher auch sehr über abschlägige Bescheide geärgert. Von daher kann ich dich gut verstehen. Aber besser die bittere Wahrheit, als dusselige Falschaussagen. Letztere entwickeln sich nämlich - wenn man sie aufgreift - zum besonders schmerzhaften Bummerang.
--------------------------------------------------------------------------
kurtisane schrieb:
Und die Tip´s die ich Dir vorher schon über Umwegen gegeben hätte, sieht Kollege AgentBRD nicht, bzw. zählt für den ja nur das was er selber schreibt.
Wie sollte ich es auch sehen? Hättest du Tipps gegeben, würde man sie gelesen haben. Die Tücke am Konditional ist aber: "Es zählt nicht das was Jemand sagt o. vor hat, sondern dann auch wirklich gemacht hat."

Kurtisane schrieb:
Aber er merkt gar nicht dass man von Anderen nie was verlangen soll, was man selber nicht zusammenbringt!

Was mir sehr wichtig wäre: Es ist garnicht, was du zur Sache beiträgst, was ich bemängele, sondern deine Beiträge mit sachbezugsfreiheit.
Ich empfinde es als unter aller Kanone, hier die Leute mittels ihres Alias - so seltsam sie auch sein mögen - noch einen zu verpassen. Von wegen "angelernter Ossi" und "Saure Gurkenzeit".
Irgendwelche subjektiven Rückschlüsse aus dem Alias heraus hier im Forum breitzutreten ist irgendwie würdelos. In Hinblick auf dein eigenen Alias ist es mir zudem völlig unverständlich, wie man im Glashaus noch einen Stein in die Hand nehmen kann...

kurtisane schrieb:
Seitenhiebe u. mobbing bis zum geht mehr!
Es sind Beispiele wie diese, die mir die Idee in das Bewusstsein drängen, dass dieses Forum untermoderiert ist. Hoffentlich irre ich mich in dieser Hinsicht.
Es kann doch nicht angehen, dass ein einzelner Nutzer immer und immer wieder mit Schwefelspuckerei auffällt, aber dafür nicht geahndet wird.
 
Hallo

Eigentlich habe ich mit so einer Antwort gerechnet, egal von wem.

Die Mini-Chance (siehe EnteS901) die bleibt mir immer.

Leider vertreten viele die Meinung: "Gegen die Großkonzerne (trotz Unbulding) kann man nicht machen"; somit brauche ich es gar nicht erst versuchen.

Beim Thema: Bestandsschutz muß ich erst noch recherchieren, bevor ich mir eine abschließende Meinung bilden kann. Bisher ist es nur ein Lösungsansatz.
NICHT MEHR und NICHT WENIGER !

Ich finde es etwas anmaßend, zu behaupten, das es keine Lösung gibt! Nach den bisherigen "mageren" Versuchen ist es etwas verfrüht, dies ausdrücklich festzustellen bzw. zu behaupten!
 
Ich, und auch andere hier im Forum, arbeiten beruflich für, mit und manchmal auch gegen VNB und EVUs - es ist eher anmaßend deinerseits, deine eigene sachbezogene Unwissenheit auf andere zu projezieren und darzulegen es bestünde Unsicherheit über das gesagte. Im übrigen geht es in diesem Fall garnicht um den "Kampf kleiner Mann gegen Großkonzern" - diese Situation kann man auch auf andere Beispiele übertragen in denen per Rechtslage eine Partei der anderen zwangsweise unterlegen, weil schlichtweg im Unrecht, ist.
 
Hallo@AgentBRD!

Mach mal die Augen selber auf u. gucke was er selber als Berufsbezeichnung angibt, bzw. wo er angeblich wohnt!
Warum nennst Du dich AgentBRD, hast persönliche Image-Probleme?

Und wenn wer so Beratungsresistent ist wie selten Einer, fängt man eben u.a. zum Recherchieren an.

Wo Du her bist werde ich auch noch rausbekommen, habe mir noch nicht die Mühe gemacht, aber es nicht Dein Forum u. habe ich Dich nie so kritisiert wie Du es nicht nur mir gegenüber machst!

Ich habe Dir nur Deine Scheinheiligkeit vorgehalten!

Du bist nur Mimosenhaft u. austeilen willst immer nur Du!
 
Nun, mit Großkonzernen, Duckmäuserei oder einer Verschwörung der Illuminaten hat es sicher nichts zu tun, dass hier alle einer Meinung sind. Es besteht durchaus auch die Möglichkeit, dass die Leute hier wissen, von was sie sprechen. Es ist sogar denkbar, dass sie einfach Recht haben.

Ein - zugegeben - etwas übertriebenes Beispiel:

Opa Bolle muss dringend in's Krankenhaus um seiner Frau einen Schlafanzug zu bringen. Vorher wollte er noch volltanken. Leider hat er jetzt nicht genug Bargeld dabei und der Tankwart möchte ihn nicht ziehen lassen.
Beherzt zückt Bolle seinen Gehstock und zieht dem Tankwart ein paar über - bis dieser die Gegenwehr einstellt.

Vor Gericht argumentiert Opa Bolle damit, dass die Spritpreise viel höher seien, als damals, als er den Wagen gekauft habe. Sein Wagen würde nicht mehr Sprit verbrauchen, wie damals. Seine Lebensumstände hätten sich seit Jahren nicht geändert. Der Tankwart habe seine Notlage ausgenutzt, um Wucherpreise zu erzwingen.
Bolle beruft sich auf Notwehr: Seine Rechtssicherheit sei vom Tankwart in gefährlicher Weise verletzt worden. Zudem habe er in mit der Androhung "Ich muss leider die Polizei rufen" erpressen wollen. Zum Zuschlagen sei er genötigt worden, nachdem er seiner Freiheit beraubt wurde.
Die roten Ampeln, die er bei seiner Flucht Richtung Krankenhaus übergemöllert hatte, seien ihm ebenfalls nicht zur Last zu legen: Seine Frau würde seit über 50 Jahren nur in ihren eigenen Pyjamas schlafen und fände ansonsten keine Ruhe. Es handle sich daher um einen "rechtfertigenden Notstand".

Die Gemeinsamkeit zwischen Bolle und dir besteht darin, dass ihr beide wirklich versucht, das Unabwendbare zu verhindern. Beide benutzt ihr juristische Termini, ohne deren Sinn wirklich durchdrungen zu haben. So münzt ihr euch diese zu eurem Zweck zurecht.

Klar kannst du mit Bestandschutz kommen. Deine alte Leitung vom HAK zum Zähler kann sicher drin bleiben. Aber wie schon gesagt wurde: Was nützt dir diese Leitung noch, wenn der HAK umzieht?

Wirklich. Wir meinen es an sich alle gut mit dir. Ich drücke dir auch die Daumen, dass der Rechtsweg ein Schlupfloch für dich offen hat, an das hier keiner, keiner gedacht hat.
Aber der Ehrlichkeit halber sei auch erwähnt, dass ich schwarz für dich sehe und dass du die Sache nur hinauszögern kannst, sie aber nicht zu deinen Gunsten verlaufen wird.
 
Hallo kurtisane

Hast Du schon mal was von Netiquette gehört?

Ich für meinen Teil finde, es ist etwas unverschämt, wie Du Dich über andere User ausläßt.

Werde erwachsen.

Bis später
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Kostenabwälzung bei Umrüstung auf Erdkabel
Zurück
Oben