Kostenabwälzung bei Umrüstung auf Erdkabel

Diskutiere Kostenabwälzung bei Umrüstung auf Erdkabel im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Vor über 10 Jahren wurde mein Haus elektrotechnisch neu verkabelt, ab Hauptanschlußkasten, welcher sich auf dem Dachboden befindet, da...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
TAB 2012

5 Netzanschluss (Hausanschluss)
5.1 Art der Versorgung
(6) Bei Umstellung des Netzanschlusses (z. B. von Freileitungsbauweise auf Kabelbauweise)
sorgt der Anschlussnehmer für die entsprechende Anpassung seiner Anlage.

Da sich der betreffende geweigert hat, habens ihm den HAK am Dachboden ahlt einfach so belassen.

An und für sich ist meine Nezbetreiber gerade bei solch Umstellungen sehr kulant. Aber auch die können auf stur schalten.
 
hallo,

ich habe es probiert mit eigenen Mittel, die Kostenabwälzung auf mich zu verhindern.

Zuletzt sind sie mir mit "abenteuerlichen" Urteilen aus dem Jahre 1956 gekommen.
Wenn ich mich auf die TAB'S und die NAV berufen habe, fing der Netzbetreiber mit "eiern" an!
ich hätte mit einem anwalt weiter gemacht, aber bei 180€ Stundenlohn mußt ich leider aufgeben.

Inzwischen ist die Leitung nach meinen Wünschen und Vorgaben verlegt.

Ich danke noch mal den "fleißigen Helfern", die mir den Rücken gestärkt haben, auch wenn der Erfolg ausgeblieben ist.
 
Hallo

Auch wenn ich die Kostenabwälzung nicht verhindern konnte, möchte ich noch kurz berichten, wie es weiterging.

Nach Beendigung der Umbauarbeiten durch die Elektro-Firma, habe ich die Rechnung bei meinenem (Damals) zuständigen Job-Center eingereicht. Sie haben die Kostenübernahme zunächst abgelehnt, da ich leider nicht mehr nachweisen konnte, das ich das Job-Center von der unumgänglichen Umbau-Maßnahme in Kentnis gesetzt habe.

Nach einem Widerspruchsschreiben durch meinen Anwalt, wobei er auch Akteneinsicht forderte, wurde der Kostenübernahme sofort statt gegeben.

Danke nochmal für Eure Hilfe.

Gurke
 
Ich hab jetzt nicht die 7 Seiten durchgelesen, aber in der Tab steht auch, das bei Dacheinspeisung die Möglichkeit zur späteren Erdverkabelung geschaffen werden soll, also zumindest ein Leerrohr nach unten.
 
Interessantes Thema. Wir sind da kulanter mit dem Kunden.
 
Bist du sicher?
Bei uns ist das genauso. Und wenn du von dir aus 3 Jahre vorher schon die Leitung in den Keller legen lässt, dann bezahlst du die volle Anschlusspauschale. Da ich wusste, das die Straße an meinem Haus irgendwann in den nächsten 5 Jahren mal grundhaft erneuert werden sollte, Hab ich den neuen Zählerschrank in den Keller gesetzt, und provisorisch 4 Jahre lang von oben eingespeißt, dann war die Umstellung kein Problem mehr.
 
Hallo

Wo ich das Grundstück gekauft habe; sicher gab es da (schon) TAB, wo die Möglichkeit des Wechsels von Freileitungsversorgung auf Erdkabelversorgung bei Neubauten schon eingeplant werden sollte.

Wo aber unser Ort an das elektrische Netz angeschlossen wurde vor ca. 100 Jahren da gab es sicher noch keine TAB.
Und so alt ist mein Haus!

Überall im Baurecht gibt es Bestandsschutz für Altanlagen.

In den TAB'S kommt das Wort "Bestandsschutz" nicht ein einziges Mal vor.
Auch wird dort nur von Neuanlagen gesprochen.

Darüber sollte man sich mal Gedanken machen.

Zudem, in welchen Gesetzesteil steht, das der Netzbetreiber die "Eigentumsgrenze" einseitig ändern kann zu Lasten des "Kunden"?

Mit dieser fragwürdigen Praxis spart der Netzbetreiber Millionenbeträge, da er sich seiner Verantwortung entzieht.

Wer die Gesetzesvorlagen wohl geschrieben hat?

Immerhin zerstört der Netzbetreiber eine "funktionierende Anlage" und zwingt den "Kunden" durch "Erpressung" (Oberleitung kappen) zu Mehrkosten. Eigentlich macht sich der Netzbetreiber "schadenersatzpflichtig". Leider ist diese Möglichkeit in den "TAB" mit keinem Satz erwähnt.

Darüber sollte man sich mal Gedanken machen.

In meinem Fall (war zu dieser Zeit Alg2-Empfänger) hat die Rechnung der "Steuerzahler" bezahlt.

Wenn man die entsprechenden Gesetzestext richtig liest, fallen viele "Ungereimtheiten" auf.

Gerechtigkeit sieht anders aus!!

MfG
Gurke
 
Der Energieversorger hat keine Versorgungspflicht, sondern nur einen Liefervertrag mit dir und Verträge können beide Vertragspartner kündigen.
Und im Gegensatz zu anderen Versorgern bezahlt er alles bis zur HA-Sicherung bei einer Änderung.
Wenn die Wasser oder Abwasserleitungen in deiner Straße erneuert werden, zahlst du ab Grundstücksgrenze alles selber.
 
Ps.
Im übrigen wäre ich an deiner Stelle froh, wenn dieser Sch... mit der Dacheinspeisung und Freileitung geändert wird.
1. ist es viel einfacher, wenn man mal Dacharbeiten hat, oder auch nur mal ein Gerüst gestellt werden muss.
2. Ist die Gefahr von Blitzeinschlag und Überspannung um vieles geringer
3. sieht ein Haus ohne Drähte auch schöner aus.
 
Hallo bigdie

Es soll kein Vorwurf sein, aber mal richtig lesen.

ENVIA M: Nach § 19 kann der Versorger kündigen, wenn ...........!

Das kommt sicher hier nicht in Frage, ich habe keinen Zahlungsverzug! Das ist der einzige Grund, wo der Versorger kündigen kann!!

Der Netzbetreiber ist eine ganz andere Baustelle!

Der Netzbetreiber wurde vor längerer Zeit vom Versorger ausgegliedert und ist jetzt eine eigenständige "Firma"!!

Der Netzbetreiber hat andere Aufgaben wie der Versorger!!

Und mit dem Netzbetreiber habe ich KEINEN schriftlichen Vertrag bisher.

Über den Sinn der Erdverkabelung brauchen wir nicht streiten, das ist unstreitig!

ABER ES GEHT UMS PRINZIP!

Also mit welchem Recht maßt sich der Netzbetreiber an zu entscheiden, das die Eigentumsgrenze einseitig zurück gezogen wird. Eigentlich habe ich Bestandsschutz, oder?

Zeige mir doch bitte mal die Textpassage in den TAB's, das die Bestimmungen darin automatisch auf vorhandene/ bestehenden Altbauten anzuwenden ist.
Es wird NUR von Neubauten gesprochen!!

Ich bin gespannt auf Deine Erwiderung.

MfG
Gurke
 
Es gibt keinen Bestandsschutz, weder für Dich noch für andere. Lediglich das Fehlen einer Anpassungspflicht auf aktuelle Normen an einigen Stellen ist vorhanden.

Du benötigst auch keinen Vertrag mit dem VNB, dazu gibt es genug gesetzliche Regelungen.

Übrigens kann dich der VNB nicht zwingen einen Erdanschluß zu nehmen, wenn Du ohne Strom leben willst hat der da kein Problem damit.

In den TAB wird auch nicht von Neubauten gesprochen, sondern diese gilt für alle Bauten

Überdies zahlt jeder das Geld für einen solchen Anschluß also kannst DU es auch, ab und zu muß man eben etwas in sein Haus investieren.
 
Gurke schrieb:
Es wird NUR von Neubauten gesprochen!

Du, ich und alle anderen sollten mal (aus Kostensicht) froh sein, dass von der "Anpassungspflicht" so selten Gebrauch gemacht wird - grundlegend könnten sowohl TAB als auch DIN VDE jederzeit etwas ändern und eine Anpassung der elektrischen Anlage fordern. Von dieser Option wurde bislang nur selten Gebrauch gemacht. Es gibt keinen Bestandsschutz!
 
Also mit welchem Recht maßt sich der Netzbetreiber an zu entscheiden, das die Eigentumsgrenze einseitig zurück gezogen wird. Eigentlich habe ich Bestandsschutz, oder?
Die Eigentumsgrenze ist seit ewigen Zeiten der Hausanschluss.
Und wie der Name Eigentum schon sagt, kann der Eigentümer damit machen was er will. Und wenn der Eigentümer in ein neues Netz investiert, was eigentlich für alle Seiten Vorteile hat, dann ist das sein gutes Recht, denn er ist der Eigentümer
 
Hallo

Zitat:

Und wie der Name Eigentum schon sagt, kann der Eigentümer damit machen was er will. Und wenn der Eigentümer in ein neues Netz investiert, was eigentlich für alle Seiten Vorteile hat, dann ist das sein gutes Recht, denn er ist der Eigentümer.

Und damit eine nach dem aktuellen TAB's immer noch zugelassenen Form des Hausanschlusses zerstören!

Er unterbricht meine Elt-Versorgung. Er fügt mir einen Schaden zu!
................................................

Wenn ich jemand etwas kaputt mache, bin ich demjenigen gegenüber schadenersatzpflichtig laut BGB!
................................................

Gleiches Recht für alle, oder?

MfG
Gurke
 
Man kann es Dir so oft wiederholen, wie man will ... Du willst es nicht einsehen ... Es ist in den TAB geregelt, dass DU dafür zu Sorgen hast im Falle einer Umrüstung, diese Regelung hat Bestand und ist Gültig - Diese TAB gelten weitesgehend Landesweit für jeden, der an das ÖFFENTLICHE Niederspannungsnetz angeschlossen werden will - Es gibt dazu einen Bundesmusterwortlaut, der fast 1:1 von allen übernommen wird. Sei doch froh, dass es geregelt ist und nicht wie so oft in einer Grauzone liegt, über die man dann streiten kann. Gefällt Dir diese Regelung in ÖFFENTLICHEM INTERESSE DER ALLGEMEINHEIT nicht, dann klage dagegen und überzeuge alle, dass es besser wäre, wenn ALLE Stromkunden für diesen Teil der Kosten auch aufkommen sollten! Viel Spaß, du Egoist.
 
Hallo

Auszug:

- Diese TAB gelten weitesgehend Landesweit für jeden, der an das ÖFFENTLICHE Niederspannungsnetz angeschlossen werden will -

Leider gab es vor ca. 100 Jahren noch keine TAB.
Und in den aktuellen TAB ist mit keinem Wort erwähnt, das die Regelungen für Neubauten 1:1 für Altbauten zu übernehmen sind!

Ich werde hier nicht weiter schreiben, das Kein Interesse besteht, sich über die nach "Gutsherrenart" ausgelegten TAB überhaupt mal Gedanken zu machen.


Auszug: ... Du willst es nicht einsehen ...

Für mich ist das Problem und deren Lösung doch gut ausgegangen. Es war ja nicht mein Geld, ........!

MfG
Gurke
 
Und was soll ich da sehen, es gibt keine Freileitung und auch keinen Dachständer, welcher 100 Jahre hält, damals gab es Stoffummanteltes Kabel, ich gehe mal davon aus, das deins aus PVC ist, das gibt es aber auch keine 100 Jahre. Ergo ist die Anlage seitdem Erneuert wurden und dann gilt die Tab oder die vergleichbaren Bestimmungen dieser Zeit und nicht die von vor 100 Jahren.

Übrigens bleiummantelte Erdkabel aus dieser Zeit tun teilweise heute noch ihren Dienst, im Gegensatz zu Freileitungen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Kostenabwälzung bei Umrüstung auf Erdkabel
Zurück
Oben