Küchenleitung läuft durchs Bad

Diskutiere Küchenleitung läuft durchs Bad im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, hab da folgendene Tatsachen plus Fragen: 1) Hab das Forum bestmöglichst durchsucht um ähnliche Fälle zu finden, war auch...
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MarkeEigenbau

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Hallo zusammen, hab da folgendene Tatsachen plus Fragen:

1) Hab das Forum bestmöglichst durchsucht um ähnliche Fälle zu finden, war auch einigermaßen erfolgreich:
http://www.elektrikforum.de/viewtopic.p ... sicherheit

Allerdings ist das Topic von 2004 oder 2005 daher denk ich, is es recht n neues Thema zu erstellen.

Hilfreich war dieser Thread insofern, dass ich nochmal bestätigt bekam: "Nicht erlaubt sind Leitungen, und zwar in allen Bereichen, die der Versorgung anderer Räume oder Orte dienen. " (Zum Thema Badezimmer)

Zum THema:

Nun bei mir ist das aber der Fall:
Hab Gestern Nacht nasse Stellen um den Luftabzug in meinem Minibadezimmer (1,70mX1,70m, Student halt:))feststellen müssen ;darauf hin hab ich den Deckel vom Entlüfter dort abgenommen und festgestellt, dass es da eher nach nem Verteilerkasten aussieht: (zum Wasserschadenproblem geh ich net weiter ein) Jedenfalls macht die Küchenleitung ein Abstecher ins Bad und wieder zurück
und is da halt auch verklemmt. (recht stümperhaft auch noch, überkreuz und so)
Der Hausmeister meinte ebenfalls, dass das nicht sein darf(er wird am Montag nochmal mit Elektriker vorbeischauen), aber hab verpasst mir da schon ein paar Infos einzuholen , die ich jetzt gern hätte, also meine Frage:
Es ist ja nicht erlaub "Leitungen, und zwar in allen Bereichen, die der Versorgung anderer Räume oder Orte dienen. ", zu verlegen. Wo kann man das denn genau nachlesen, (und wer haftet?,Bauherr oder Vermieter?)
Wollte natürlich auch den Vermieter gleich informieren, nur hab ihn nicht erreicht und werds morgen nochmal versuchen, aber hätt halt gern ne Info wo das zum selber nachlesen ist)

Freu mich auf alle weiterbildenden Antworten;
PS: Hier noch ein Bild vom Schaden : http://rapidshare.com/files/38769029/Bild_036.jpg

MfG Juls
 
Die aktuelle VDE erlaubt fremde Leitungen im Bad, diese müssen aber über FI 30mA laufen.

Trotzdem sollte man dies tunlichst vermeiden.

Ich denke(hoffe) der Elektriker weiß was zu tun ist.
 
Hallo,

also wie ego1 schon sagte, es ist generell erlaubt Leitungen durch das Badezimmer zu führen. Allerdigs müssen dies mit einem 30mA RCD gesichert sein. In diesem Fall haftet der Vermieter. Er ist dafür verantwortlich das alle 4 Jahre ein E-Check gemacht wird und die Anlage überprüft wird. Macht er es nicht ist es seine Schuld.

MFG Marcell
 
trekmann schrieb:
(...)haftet der Vermieter. Er ist dafür verantwortlich das alle 4 Jahre ein E-Check gemacht wird und die Anlage überprüft wird.
(...)

Ohne off-Topic werden zu wollen:
Aus welcher Regelung leitest Du diese Forderung und die 4-Jahres-Frist ab..?
Antwort gerne auch per PN, will ja den Thread hier nicht zumüllen..
 
Hallo,

Das steht im BGV A3. Die Versicherungen geben an, das die Anlagen alle 4 Jahre auf korrekte Funktion geprüft werden müssen da ansonsten keine Versicherung zahlen wird wenn es zu eine Fehler kommt, z.B. Brandschaden durch schlechte Isolation.

Denke den einen Post könn die noch vertragen ;).

MFg MArcell
 
Kuze Zwischenfrage (wo ich es mal geschafft habe, das Bild runterzuladen):

Warum sind da die PE's nicht angehängt? Plant da irgendwer irgendwen umzubringen? :shock:

und was ist mit den schwarzen links unten? einfach blank herumliegen lassen???

Da fehlt nur mehr a bisserl Wasser :roll:

*duck*
 
@ Trekman:

Die BGV A3 ist eine von den Berufsgenossenschaften(BG) herausgegebene Unfallverhütungsvorschrift, welche Ihre Gültigkeit in Gewerbebetrieben hat. Es geht also darum, dass ein Gewerbetreibender seine Mitarbeiter vor Gefahren schützt, aus deren Folge der Versicherungsträger (BG) Leistungen gewähren muss.

Wie leitest Du daraus einen Bezug zum privaten Wohnbereich ab..? Strengenommen gilt die BGV A3 nur für Mitgliedsbetriebe der BGs, nichtmal für Betriebe, die nicht Mitglieder sind...
 
Hallo,

bitte?

also:

Zitat BGV A3:

"§ 1
Geltungsbereich
(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel."

Keine einschränkungen ob Privathaushalte oder Industrie.

E-Check

auch von hier ein Interessantes Zitat:

"Demnach sind ortsfeste elektrische Anlagen zumindest alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen."

MFg Marcell
 
Hab mir das Bild mal angesehen (BITTE, man muss BILDER doch wirklich nicht bei Rapidshare raufladen, erst recht nicht wenns ne Funktion dafür im Forum gibt!) und blicke da nicht wirklich durch.
Von wo kommen die ganzen Aderen? Aus wie vielen Leitungen? Warum liegen da Schutzleiter und Aussenleiter blank rum und andere sind einzeln in einer Klemme? Was iss das für ne merkwürdige Verkabelung am Lüfter wo der L1' gar ned belegt iss?

Mich wundert außerdem eins: Hier wird dauernd drüber diskutiert, ob Leitungen für andere Räume durchs Bad dürfen. Dass die Leitung aber auf keinen Fall mit in die VERTEILERDOSE (oder meinetwegen das "Lüftergehäuse"; noch schlimmer) dürfen interessiert niemanden?!
Hier muss sich schleunigst jemand drum kümmern (Sache des Vermieters), dass da zwei richtige Verteilerdosen hinkommen, wo das Ganze dann fachgerecht verklemmt wird. Ob die ne besondere Schutzart haben müssen und was es da dann gibt weiß ich nicht, kommt aber wohl auch sehr drauf an in welcher Zone das ganze liegt.


Gruß steboes :)
 
steboes schrieb:
Hab mir das Bild mal angesehen (BITTE, man muss BILDER doch wirklich nicht bei Rapidshare raufladen, erst recht nicht wenns ne Funktion dafür im Forum gibt!) und blicke da nicht wirklich durch.
Von wo kommen die ganzen Aderen? Aus wie vielen Leitungen? Warum liegen da Schutzleiter und Aussenleiter blank rum und andere sind einzeln in einer Klemme? Was iss das für ne merkwürdige Verkabelung am Lüfter wo der L1' gar ned belegt iss?

Mich wundert außerdem eins: Hier wird dauernd drüber diskutiert, ob Leitungen für andere Räume durchs Bad dürfen. Dass die Leitung aber auf keinen Fall mit in die VERTEILERDOSE (oder meinetwegen das "Lüftergehäuse"; noch schlimmer) dürfen interessiert niemanden?!
Hier muss sich schleunigst jemand drum kümmern (Sache des Vermieters), dass da zwei richtige Verteilerdosen hinkommen, wo das Ganze dann fachgerecht verklemmt wird. Ob die ne besondere Schutzart haben müssen und was es da dann gibt weiß ich nicht, kommt aber wohl auch sehr drauf an in welcher Zone das ganze liegt.


Gruß steboes :)

nicht so aufregen... das weiter verdrahten ist denk ich mal erlaubt ohne in büchern nachzusehen, das es reinster pfusch ist sieht hier auch jeder was nicht so ok ist das die den PE leiter nicht weiter verdrahtet haben und das warscheinlich aus dem grund das in der Wohnung noch Klassische nullung vorhanden ist.

ab 2,25m ist es erlaubt den Lüfter zu installieren. Kabel einführung sollte dann senkrecht und von hinten sein.
 
@Trekman:

Du zitierst aber aus dem Zusammenhang gerissen...

Guck mal in die Einleitung der BGV A1
Anmerkung: In der BGV A1 wird u.A. geregelt, wo und wann alle weiteren BGVen gelten...

Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
§ 1
Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte; sie gelten auch

-für Unternehmer und Beschäftigte von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland ausüben, ohne einem Unfallversicherungsträger anzugehören;

-soweit in dem oder für das Unternehmen Versicherte tätig werden, für die ein anderer Unfallversicherungsträger zuständig ist.

Ich interpretiere das so, dass alle BGVen nur in den oben genannten Bereichen gelten...
 
Wer benötigt den E-Check?

Betreiber jeglicher öffentlicher Bauten wie Mietshäuser, Hotels, Gaststätten, Büros, Banken,
Geschäften, Werkstätten oder Baustellen sind nach VBG 4 (eine Vorschrift der
Berufsgenossenschaften) zur regelmäßigen Überprüfung verpflichtet.

Auch im privaten Bereich ist dies sehr wichtig, jedoch keine Pflicht.
 
Ich bestreite ja nicht, dass eien regelmässige Prüfung elektrischer Anlagen eine (besonders für die ausführenden Handwerker) gute udn sinnvolle Sache ist. Was ich jedoch noch nie gehört habe, ist eine Verpflichtung des Vermieters, alle elektrischen Anlagen regelmässig einer Prüfung zu unterziehen. Und das mit der BGV A3 als Begründung..?

Wenn es eine solche Verpflichtung tatsächlch gäbe, würden wir nichts anderes mehr machen, als e-Checks...

Daher bitte ich Trekman nochmals, mir seine HErleitung zu erläutern, vielleicht verstehe ich die Herleitung ja und kann Kunden gegenüber dann wesentlich besser argumentieren...
 
Klaas122 schrieb:
das die den PE leiter nicht weiter verdrahtet haben und das warscheinlich aus dem grund das in der Wohnung noch Klassische nullung vorhanden ist.
Wie meinst Du das? Das verstehe ich nicht! Wenn also in der Wohnung ein TN-C-System vorliegt, darf im Badezimmer gepfuscht werden, oder wie?

Nein. Die PE- oder PEN-Leiter müssen in jedem Fall durchverbunden werden! Alles andere ist gemeingefährlich. Hat der Badezimmerstromkreis denn wenigstens einen FI?

0V
 
Klaas122 schrieb:
das weiter verdrahten ist denk ich mal erlaubt...


Bin da anderer Meinung. Es handelt sich doch um einen eigenständigen Stromkreis oder? Oder hängen Küche und Bad auf EINEM Stromkreis?


steboes
 
Nullvolt schrieb:
Klaas122 schrieb:
das die den PE leiter nicht weiter verdrahtet haben und das warscheinlich aus dem grund das in der Wohnung noch Klassische nullung vorhanden ist.
Wie meinst Du das? Das verstehe ich nicht! Wenn also in der Wohnung ein TN-C-System vorliegt, darf im Badezimmer gepfuscht werden, oder wie?

Nein. Die PE- oder PEN-Leiter müssen in jedem Fall durchverbunden werden! Alles andere ist gemeingefährlich. Hat der Badezimmerstromkreis denn wenigstens einen FI?

0V



man.. einfach mal nach denken^^... also wenn ich keine ahnung hätte von Elektrik und überall in der Wohnung sehe das nur 2 Drähte angeklemmt sind dann würde ich ihn auch nicht weiterklemmen...
 
steboes schrieb:
Klaas122 schrieb:
das weiter verdrahten ist denk ich mal erlaubt...


Bin da anderer Meinung. Es handelt sich doch um einen eigenständigen Stromkreis oder? Oder hängen Küche und Bad auf EINEM Stromkreis?


steboes



Mir ging es nur um die reine Durchverdrahtung, und wie gesagt ohne in büchern nachzulesen.
 
ab 2,25 meter ?? da tut er sich schwer wenn sein bad 1,7m mal 1,7m meter hat oder er hat ein 3,5m hohes bad, aber das wissen wir nicht

so lange kann das nicht her sein weil nicht mehr mit lusterklemmen gearbeitet wurde.
 
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