Kunststoffkabelkanal im Kellerflur

Diskutiere Kunststoffkabelkanal im Kellerflur im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, in meiner Garage wurde letztes Jahr eine Wallbox verbaut. Hierfür wurde vom Hauptverteiler welcher sich im Flur im Keller...
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Morbus

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Hallo zusammen,

in meiner Garage wurde letztes Jahr eine Wallbox verbaut. Hierfür wurde vom Hauptverteiler welcher sich im Flur im Keller befindet ein 5 adriges 10mm2 NYM Kabel Aufputz in einem Kunststoff Kabelkanal verlegt. Ist dies so zulässig oder hätte aus Brandschutzgründen ein Kabelkanal aus Metall verwendet werden müssen?

Es handelt sich um ein Einfamilienhaus, im Keller befindet sich unter anderem ein Arbeitszimmer. Man kommt nur über den Flur ins Freie.

Grüße

Morbus
 
Das müsste man sich mal genauer anschauen.
Brandschutzregeln sind erstens mal regional unterschiedlich und meist in einem EFH anders zu betrachten als in einem MFH.

Wenn dieser Flur im Keller tatsächlich als Fluchtweg dient, dürfte dort auch kein Hauptverteiler sein. Allerdings würde ich da den Kellerflur eher als Wohnraum definieren.

PS: hast Du eine Brandschutztüre in den Keller? (wohl eher nicht)

Weiters muss man beachten, ob die NYM Leitung eine Brandgefahr, oder lediglich eine Brandlast darstellt. Auch das Vorhandensein von (eventuell sogar auch vernetzte) Rauchmelder (frühzeitige Erkennung verkürzt Fluchtzeit) müsste man in die Beurteilung einfließen lassen.
 
Es gibt nur zur Garage und zum Heizraum eine Brandschutztüre. Der Keller ist offiziell kein Wohnraum da die Fenster zu klein sind. Zwischen Kellerflur und Treppenhaus befindet sich eine normale Zimmertüre.
 
Hallo,
@Morbus da brauchst du dir erstmal keine Sorgen machen. Ich würde mal vermuten wollen, das bei vielen EFH die größere Gefahr darin besteht, das Zählerschränke, Wasser- oder Gasanschlüße komplett mit Zeuch zugestellt sind und im Gefahrenfall nicht unmittelbar errreicht werden können :)

Da ich nicht weiß wo dein Haus wohnt, einfach mal ein Auszug aus der LBO von RLP, sollte aber auch in deinem Bundesland ähnlich sein.
§ 35 Notwendige Flure und Gänge

(1) Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu notwendigen Treppenräumen oder zu Ausgängen ins Freie führen (notwendige Flure), müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist. Als notwendige Flure gelten nicht
....
2. Flure in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
....
Landesrecht Rheinland-Pfalz

Erklärung Gebäudeklassen
§ 2 Begriffe
(2) Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Sie werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt:

1. Gebäudeklasse 1
Freistehende Wohngebäude mit einer Wohnung in nicht mehr als zwei Geschossen, andere freistehende Gebäude ähnlicher Größe, freistehende land- oder forstwirtschaftliche Betriebsgebäude.

2. Gebäudeklasse 2
Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt,

a) mit nicht mehr als zwei Wohnungen,

b)mit drei Wohnungen in freistehenden Gebäuden in Hanglage, wenn die dritte Wohnung im untersten Geschoss liegt und ihren Zugang unmittelbar vom Freien aus hat.

An die Stelle der Wohnungen nach Satz 2 Nr. 2 können jeweils sonstige Nutzungseinheiten treten, wenn die Nutzfläche des Gebäudes insgesamt 400 m² nicht überschreitet.
Landesrecht Rheinland-Pfalz
 
Hallo,
@Morbus da brauchst du dir erstmal keine Sorgen machen. Ich würde mal vermuten wollen, das bei vielen EFH die größere Gefahr darin besteht, das Zählerschränke, Wasser- oder Gasanschlüße komplett mit Zeuch zugestellt sind und im Gefahrenfall nicht unmittelbar errreicht werden können :)

Da ich nicht weiß wo dein Haus wohnt, einfach mal ein Auszug aus der LBO von RLP, sollte aber auch in deinem Bundesland ähnlich sein.
Landesrecht Rheinland-Pfalz

Erklärung Gebäudeklassen
Landesrecht Rheinland-Pfalz

Alles klar, vielen Dank. Ich wohne in Baden-Württemberg. Ich bin hauptsächlich auf die Frage gestoßen da die Telekom hier gerade am Glasfaserausbau dran ist. Und deren Ihre Unterlage sagt, dass in Fluren nur metallische Kabelkanäle verwendet werden dürfen. Versteh ich aber irgendwie nicht richtig, zumal in einem LWL Kabel überhaupt kein Strom fließt?
 
Versteh ich aber irgendwie nicht richtig, zumal in einem LWL Kabel überhaupt kein Strom fließt?
Weil Du das als Brandgefahr und nicht als reine Brandlast siehst.
Betrifft eher Stiegenhäuser (= Fluchtweg einzelner Wohnungen) ab Gebäudeklasse 3. Kein Lagerung /Einbau brennbarere bzw. entzündbarer Stoffe.
 
Ein Einfamilienhaus besitzt keine unterschiedlichen Brandabschnitte und auch keine "notwendigen Flure" oder "notwendigen Treppenräume" (Begriffe aus den Bauordnungen, beschreiben Fluchtwege)

Somit gibt es auch keine Forderungen für Brandschutzmaßnahmen in Fluren oder Treppenräumen.

Erst bei Mehrparteien Häusern ab Anzahl X ergeben sich solche Notwendigkeiten.

Einzige Notwendigkeit sind Brandmelder.
 
Schön das du nochmals die Punkte von mir wiederholst und somit amtlich bestätigst, danke hierfür :)

Einzige Notwendigkeit sind Brandmelder.
äääh...nein.
Es besteht die Pflicht für Rauchwarnmelder, Brandmelder sind mal was völlig anderes, aber hey...siehe meine Signatur :rolleyes:
 
Es geht dabei erstens um die Brandlast.... Zweitens darum, dass der Kanal bei Hitze natürlich nachgibt und gemeinsam mit dem Inhalt herunter baumeln kann.

Leider sieht man sowas allerdings auch regelmäßig in Kitas oder Schulen...
Wo es durchaus notwendige Fluchtwege gibt.

Metallkanal kann da helfen... In einem EFH allerdings eher nice to have.


Die Telekom kann da nicht auf jeden Einzelfall eingehen und da in EFH eigentlich nie weiter als bis durch die Hauswand gelegt wird, gibts da bei denen auch keine extra Vorgehensweise dafür.
 
Thema: Kunststoffkabelkanal im Kellerflur
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