ttwonder
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Liebe Fachleute,
in der DGUV V3 gibt es ja die Tabelle 5. Hier sind Tätigkeiten gelistet, die verschiedene Personengruppen, insbesondere EFKs, EuPs und Laien durchführen dürfen - oder auch nicht. Jetzt stolpere ich über die letzte Zeile der Tabelle.
Dort ist die Rubrik "Bei allen Nennspannungen" beschrieben und im Text geht es um:
"alle Arbeiten, wenn die Stromkreise mit ausreichender Strom- oder Energiebegrenzung versehen sind und keine besonderen Gefährdungen (...) bestehen."
Nach der Tabelle dürfen diese Arbeiten von allen durchgeführt werden, also auch von EuPs und sogar von Laien. Heißt das denn jetzt, dass jeder an RCD- und LS-geschützten Stromkreisen Arbeiten verrichten darf? Oder verstehe ich da was falsch?
Für alle interessierten Hobbyisten: Es geht hier nicht um eine Regelung für Eigenheimler oder Do-it-Yourselfer, sondern um Vorschriften im gewerblichen Umfeld.
in der DGUV V3 gibt es ja die Tabelle 5. Hier sind Tätigkeiten gelistet, die verschiedene Personengruppen, insbesondere EFKs, EuPs und Laien durchführen dürfen - oder auch nicht. Jetzt stolpere ich über die letzte Zeile der Tabelle.
Dort ist die Rubrik "Bei allen Nennspannungen" beschrieben und im Text geht es um:
"alle Arbeiten, wenn die Stromkreise mit ausreichender Strom- oder Energiebegrenzung versehen sind und keine besonderen Gefährdungen (...) bestehen."
Nach der Tabelle dürfen diese Arbeiten von allen durchgeführt werden, also auch von EuPs und sogar von Laien. Heißt das denn jetzt, dass jeder an RCD- und LS-geschützten Stromkreisen Arbeiten verrichten darf? Oder verstehe ich da was falsch?
Für alle interessierten Hobbyisten: Es geht hier nicht um eine Regelung für Eigenheimler oder Do-it-Yourselfer, sondern um Vorschriften im gewerblichen Umfeld.