Laientätigkreit nach DGUV V3

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ttwonder

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Liebe Fachleute,

in der DGUV V3 gibt es ja die Tabelle 5. Hier sind Tätigkeiten gelistet, die verschiedene Personengruppen, insbesondere EFKs, EuPs und Laien durchführen dürfen - oder auch nicht. Jetzt stolpere ich über die letzte Zeile der Tabelle.

Dort ist die Rubrik "Bei allen Nennspannungen" beschrieben und im Text geht es um:
"alle Arbeiten, wenn die Stromkreise mit ausreichender Strom- oder Energiebegrenzung versehen sind und keine besonderen Gefährdungen (...) bestehen."

Nach der Tabelle dürfen diese Arbeiten von allen durchgeführt werden, also auch von EuPs und sogar von Laien. Heißt das denn jetzt, dass jeder an RCD- und LS-geschützten Stromkreisen Arbeiten verrichten darf? Oder verstehe ich da was falsch?

Für alle interessierten Hobbyisten: Es geht hier nicht um eine Regelung für Eigenheimler oder Do-it-Yourselfer, sondern um Vorschriften im gewerblichen Umfeld.
 
NEIN! Kein FI oder LS oder sonstige Sicherung bietet eine ausreichende Energiebegrenzung und erst recht keine Strombegrenzung!

Diese Schalter lösen beim Überschreiten von entsprechenden Grenzen aus, verhindern aber nicht das Überschreiten der Grenzen bis zum Zeitpunkt der Auslösung.

Ein Vorwiderstand könnte z.B. den Strom passend begrenzen wenn dieser so hoch ist, um bei der maximal möglichen Spannung den Strom auf Werte unter x mA zu begrenzen.
(genauen Wert müsste man nachschlagen, dürften aber unter 30mA sein)
 
"alle Arbeiten, wenn die Stromkreise mit ausreichender Strom- oder Energiebegrenzung versehen sind und keine besonderen Gefährdungen (...) bestehen."

Ist doch klar definiert:
Überall wo so wenig Strom fließen kann dass nichts passiert, also Fahrraddynamo, 9V Blockbatterie, elektrische Eisenbahn 18V, ...

Ciao
Stefan
 
Als Laie darfst Du auch an einer statisch aufgeladenen Türklinke arbeiten.
Die Spannung beträgt hierbei mehrere kV die Energie aber so gering, daß Sie dem Menschen keinen Schaden zufügen kann.
 
Ich hab da im Hinterkopf einen Wert kleiner 10 Ws . Ansonsten gilt bei DC max 120V und bei AC max 50 V als ungefährlich!
 
Bei Lithium-Ionen-Akkus und insbesondere bei Türklinken bin ich mir ziemlich sicher, dass es keine "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" im Sinne der DGUV V3 sind. Damit fallen sie nicht in den Geltungsbereich der Vorschrift.
 
Ich hab da im Hinterkopf einen Wert kleiner 10 Ws . Ansonsten gilt bei DC max 120V und bei AC max 50 V als ungefährlich!

Gut, bleiben wir bei AC. In der VDE 0701/0702 wird bei der Messung des Berührungsstroms im Messkreis ein Widerstand zur Simulation des Innenwiderstandes des menschlichen Körpers von 2kOhm gefordert. Also gehe ich mal von diesem Wert aus. Rechnet man 50V/2000Ohm, ergeben sich 25mA.

Wäre ja schlüssig, dass der Strom auf 25mA zu begrenzen wäre. Nach 8 Sekunden Einwirkung wären bei 25mA und 50V dann 10 Ws erreicht.

Edit: Da fällt mir ein, dass man ja auch direkt den Grenzwert des Berührungsstroms aus der VDE 0701/0702 nehmen könnte. Der liegt allerdings bei 0,5mA...
 
Zuletzt bearbeitet:
Was denkst du warum AC bei 50 V Grenzwert ist ? Richtig weil bei einem angenommenem Körperwiderstand von 1000 Ohm da ein möglicher Strom von 50 mA fließen kann und dieser Strom zum Herzkammerflimmern führen kann.
Stell dir ein Weidezaungerät vor, das liefert Spannungen bis zu mehreren kV und genau da spielt die Energiebegrenzung die entscheidende Rolle .
 
Was denkst du warum AC bei 50 V Grenzwert ist ? Richtig weil bei einem angenommenem Körperwiderstand von 1000 Ohm da ein möglicher Strom von 50 mA fließen kann und dieser Strom zum Herzkammerflimmern führen kann.
Stell dir ein Weidezaungerät vor, das liefert Spannungen bis zu mehreren kV und genau da spielt die Energiebegrenzung die entscheidende Rolle .

Und wo kommen die 1.000 Ohm her? Ich kenne wie beschrieben 2.000 Ohm.
 
Thema: Laientätigkreit nach DGUV V3

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