Lampenanschlüsse / Verkabelungen sind irritierend

Diskutiere Lampenanschlüsse / Verkabelungen sind irritierend im Forum Licht & Beleuchtung im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich wende mich an dieses Forum um Rat. Ich habe eine andere Mietwohnung bezogen, in der die Lampenanschlüsse an den Decken sehr seltsam...
Erstens hast Du das Recht auf eine sichere Anlage.
Zweitens hast Du das Recht eine elektrische Anlage zur Verfügung gestellt zu bekommen an der heute übliche Geräte ohne Einschränkung oder zu befürchtende Schäden zu betreiben sind.

eine sicher Anlage wird gemäß §49 EnWG vermutet, wenn die VDE eingehalten wird und diese besagt, daß Anlagen regelmäßig gewartet und geprüft werden müssen und mindestens den zum Errichtungszeitpunkt gültigen Normen entsprechen müssen.
Es gibt keinen Zeitpunkt in der Geschichte der Norm die eine so verbastelte Anlage als "in Ordnung" bezeichnet hätte.
Jegliche Erweiterungen sind NUR nach den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Normen zulässig.
 
Erstens hast Du das Recht auf eine sichere Anlage.
Zweitens hast Du das Recht eine elektrische Anlage zur Verfügung gestellt zu bekommen an der heute übliche Geräte ohne Einschränkung oder zu befürchtende Schäden zu betreiben sind.

eine sicher Anlage wird gemäß §49 EnWG vermutet, wenn die VDE eingehalten wird und diese besagt, daß Anlagen regelmäßig gewartet und geprüft werden müssen und mindestens den zum Errichtungszeitpunkt gültigen Normen entsprechen müssen.
Es gibt keinen Zeitpunkt in der Geschichte der Norm die eine so verbastelte Anlage als "in Ordnung" bezeichnet hätte.
Jegliche Erweiterungen sind NUR nach den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Normen zulässig.
Danke. Und wohin kann ich mich nun am besten wenden, um das zu reklamieren? Die Vermieter sagen, der Elektriker habe es geprüft , und es sei alles in Ordnung.
Wohnungsaufsichtsamt? Oder wo? Ich sehe nicht ein, als Mieter hohe Kosten für eine Prüfung und Begutachtung zu zahlen, denn das ist nicht meine Schuld.
und wenn ich beim Vermieter reklamiere, muss ich mit einer Wohnungskündigung rechnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Einschränkung hast du bei dieser Altanlage noch das ist die Verfügbarkeit der Anlage . Da die Stromkreise da schon auf Kante genäht sind und bei üblicher Nutzung da mit hoher Sicherheit die Sicherungen auslösen werden .
Hier wird nichts erweitert und auch wenn da Geräte in die Binsen gehen hast du Pech wenn die Anlage die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt. Kein Vermieter ist verpflichtet die Anlage auf aktuelle Normen anzupassen . Aber er muss die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung nachweisen können .
Wenn die Anlage die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt ist sie auch im Sinne des Gesetzes Sicher !
Hier ist der Gesetzgeber gefordert klare Regeln zu schaffen und das bedeutet es muss klare Nachrüstforderungen geben und die gibt es nun mal leider nicht , weil das ein Eingriff in den Besitz des Eigentümers darstellt .
 
Danke. Und wohin kann ich mich nun am besten wenden, um das zu reklamieren? Die Vermieter sagen, der Elektriker habe es geprüft , und es sei alles in Ordnung.
Wohnungsaufsichtsamt? Oder wo? Ich sehe nicht ein, als Mieter hohe Kosten für eine Prüfung und Begutachtung zu zahlen, denn das ist nicht meine Schuld.
und wenn ich beim Vermieter reklamiere, muss ich mit einer Wohnungskündigung rechnen.

Ich verstehe das nicht, wie kann ein Haus/ Wohnungsbesitzer in Deutschland eine Feuer-Pflichtversicherung mit Gebäuden in diesem Zustand haben?
Haben deutsche Mieter nur Pflichten ?

bicho
 
Dein Vermieter muss die Sicherheit der Anlage nachweisen und das kann er nur mit einer Prüfung und der Vorlage eines Prüfprotokolls in das du Einsicht nehmen kannst . Die bloße Aussage das alles von einem Elektriker geprüft wurde reicht da nicht als Nachweis. Im Prüfprotokoll müssen Messwerte enthalten sein und der Hinweis die Anlage erfüllt die Forderungen zum Zeitpunkt der Errichtung und ist im sicherem Zustand . (Anlage IO oder NIO) Also lass dir das Schriftlich zeigen oder fordere den Nachweis der Sicherheit vom Vermieter ein .
Auch Mieter haben Rechte und Vermieter Pflichten . Ein vernünftiges Gespräch klärt da einiges ohne das du da den Holzhammer ausgraben musst . Evl beauftragt der Vermieter da auch den Elektriker der dir die Leuchten fachgerecht anschließt. Und wenn du ihn darauf hinweist das eben nur ein E-Check mit Prüfprotokoll für Beide ein gewisses Maß an Sicherheit trotz der alten Anlage bringt sollte da ein friedlicher Weg möglich sein .
Nachtrag so einfach kann dir kein Vermieter die Wohnung kündigen , da müssen schon triftige Gründe vorliegen .
Und sollten da fadenscheinige Gründe vorgebracht werden gibt es immer noch die Kündigungsschutzklage . Dann prüft das Gericht den Sachverhalt . Und du gewinnst da auf jeden Fall Zeit .
 
Dein Ansprechpartner ist als Vertragspartner IMMER der Vermieter ansonsten -> Anwalt.

Wo ist denn das Prüfungsprotokoll?
Wenn es das nicht gibt wird das auch kein Elektriker geprüft haben.
Ohne das Schriftstück ist eine solche Prüfung gar nicht existent, dort müssen Messwerte notiert sein, sowie die dazugehörigen Grenzwerte. Auch eine Beurteilung zum Zustand gehört da rein, Name und Firma des Prüfers, datum etc.
Alles toll, Mangelfrei ist bei dem Ding eine Aussage die mich dazu veranlassen würde bei dem "elektriker" mal an zu rufen
 
Es gibt in diversen Bundesländern keine Pflichtversicherung für Gebäude, so z.B. in Hessen.
Diese Pflicht wurde leider aufgehoben.
 
Es gibt in diversen Bundesländern keine Pflichtversicherung für Gebäude, so z.B. in Hessen.
Diese Pflicht wurde leider aufgehoben.

Habe gerade in Hessen unser Haus verkauft, beim Notartermin wurde die Police der Haus-Brandversicherung zum Bestandteil des Vertrages, der neue Käufer hat nach Grundbucheintrag einen Monat Zeit diese zu wechseln !
bicho
 
Diese gesetzliche Regelung ist existent und wenn eine vorhanden ist, dann gilt das.
Nur ergibt sich aus dieser Regelung nicht die Pflicht eine solche zu haben.
Einen Kredit zur Finanzierung des Hauses bekommt man allerdings nicht ohne eine Gebäudeversicherung.
 
Eine Einschränkung hast du bei dieser Altanlage noch das ist die Verfügbarkeit der Anlage . Da die Stromkreise da schon auf Kante genäht sind und bei üblicher Nutzung da mit hoher Sicherheit die Sicherungen auslösen werden .
Hier wird nichts erweitert und auch wenn da Geräte in die Binsen gehen hast du Pech wenn die Anlage die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt. Kein Vermieter ist verpflichtet die Anlage auf aktuelle Normen anzupassen . Aber er muss die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung nachweisen können .
Wenn die Anlage die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt ist sie auch im Sinne des Gesetzes Sicher !
Hier ist der Gesetzgeber gefordert klare Regeln zu schaffen und das bedeutet es muss klare Nachrüstforderungen geben und die gibt es nun mal leider nicht , weil das ein Eingriff in den Besitz des Eigentümers darstellt .
Danke. Aber warum hat dann jemand hier geschrieben "Diese Anlage verstößt gegen §49 des Energiewirtschaftsgesetztes" - hat das nichts zu sagen?
 
doch hat es schon.
du könntest Durchaus auch beim Netzbetreiber anrufen, der schaltet dann den Strom ab bis ein eingetragener
Fachbetrieb die Behebung der schwerwiegenden Mängel bescheinigt.

Verstoß gegen Energiewirtschaftsgesetz ist meistens erst dann vor Gericht von Belang wenn schon ein Schaden entstanden ist.
 
Dein Ansprechpartner ist als Vertragspartner IMMER der Vermieter ansonsten -> Anwalt.

Wo ist denn das Prüfungsprotokoll?
Wenn es das nicht gibt wird das auch kein Elektriker geprüft haben.
Ohne das Schriftstück ist eine solche Prüfung gar nicht existent, dort müssen Messwerte notiert sein, sowie die dazugehörigen Grenzwerte. Auch eine Beurteilung zum Zustand gehört da rein, Name und Firma des Prüfers, datum etc.
Alles toll, Mangelfrei ist bei dem Ding eine Aussage die mich dazu veranlassen würde bei dem "elektriker" mal an zu rufen

Kann ich erst erfragen, wenn die VM zurück aus dem Urlaub sind (in ca. 10 Tagen)
 
doch hat es schon.
du könntest Durchaus auch beim Netzbetreiber anrufen, der schaltet dann den Strom ab bis ein eingetragener
Fachbetrieb die Behebung der schwerwiegenden Mängel bescheinigt.

Verstoß gegen Energiewirtschaftsgesetz ist meistens erst dann vor Gericht von Belang wenn schon ein Schaden entstanden ist.
Na toll, dann abwarten bis ein Schaden entstanden ist.
 
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
§ 49 Anforderungen an Energieanlagen
(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von

1.
Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,
2.
Gas und Wasserstoff die technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V.

eingehalten worden sind. Die Bundesnetzagentur kann zu Grundsätzen und Verfahren der Einführung technischer Sicherheitsregeln, insbesondere zum zeitlichen Ablauf, im Verfahren nach § 29 Absatz 1 nähere Bestimmungen treffen, soweit die technischen Sicherheitsregeln den Betrieb von Energieversorgungsnetzen betreffen. Dabei hat die Bundesnetzagentur die Grundsätze des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. zu berücksichtigen.
Siehe Satz (1) und zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik sage ich nur auch diese gelten für Anlagen nur in dem Umfang wie sie zum Zeitpunkt der Errichtung gültig waren .
 
Wie schon gesagt wurde Dein Vermieter muss die Sicherheit der Anlage nachweisen können . Kann er das nicht hat er sehr schlechte Karten im Schadensfall . Ein Prüfprotokoll kann nur den Zustand der Anlage zum Zeitpunkt der Prüfung wiedergeben.
 
doch hat es schon.
du könntest Durchaus auch beim Netzbetreiber anrufen, der schaltet dann den Strom ab bis ein eingetragener
Fachbetrieb die Behebung der schwerwiegenden Mängel bescheinigt.

Verstoß gegen Energiewirtschaftsgesetz ist meistens erst dann vor Gericht von Belang wenn schon ein Schaden entstanden ist.
dann sitzen wir hier im Dunkeln
 
Wie schon gesagt wurde Dein Vermieter muss die Sicherheit der Anlage nachweisen können . Kann er das nicht hat er sehr schlechte Karten im Schadensfall . Ein Prüfprotokoll kann nur den Zustand der Anlage zum Zeitpunkt der Prüfung wiedergeben.
heißt es muss erst abgewartet werden, bis ein Schadensfall eintritt
 
nein die Anlage kann und sollte auch ohne das ein Schaden vorliegt geprüft werden und die Prüfung ist nachzuweisen . Ist das so unverständlich ? Der Vermieter ist Eigentümer dieser Anlage und als solcher auch dafür verantwortlich .
Er hat dir eine sichere Anlage zur Verfügung zu stellen mit der Einschränkung das diese Anlage eben die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung einhalten muss und nicht heutige Bedingungen.
 
nein die Anlage kann und sollte auch ohne das ein Schaden vorliegt geprüft werden und die Prüfung ist nachzuweisen . Ist das so unverständlich ? Der Vermieter ist Eigentümer dieser Anlage und als solcher auch dafür verantwortlich .
Er hat dir eine sichere Anlage zur Verfügung zu stellen mit der Einschränkung das diese Anlage eben die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung einhalten muss und nicht heutige Bedingungen.
Danke. Vermutlich sind die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt, denn damals vor 50 Jahren hat so was wohl noch der Sicherheit entsprochen.
 
Thema: Lampenanschlüsse / Verkabelungen sind irritierend
Zurück
Oben