Lampenanschlüsse / Verkabelungen sind irritierend

Diskutiere Lampenanschlüsse / Verkabelungen sind irritierend im Forum Licht & Beleuchtung im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich wende mich an dieses Forum um Rat. Ich habe eine andere Mietwohnung bezogen, in der die Lampenanschlüsse an den Decken sehr seltsam...
und ob das so ist zeigt das Prüfprotokoll . Damit ist dann dein Vermieter auf der für ihn sicheren Seite und du musst damit leben oder eben Ausziehen .
 
Das glaub ich kaum, daß die Anlage den Anforderungen zum Erstellungszeitpunkt genügt.
Die Farben zeigen eine Installation nach 1965 und die Zwillingsleitungen die an der einen Leuchte zu sehen sind, waren da schon seit Jahren unzulässig.
 
Nachtrag so einfach kann dir kein Vermieter die Wohnung kündigen , da müssen schon triftige Gründe vorliegen .
Und sollten da fadenscheinige Gründe vorgebracht werden gibt es immer noch die Kündigungsschutzklage . Dann prüft das Gericht den Sachverhalt . Und du gewinnst da auf jeden Fall Zeit .

Junge, Junge... Pumukel, lass doch BITTE diese pseudo-fadenscheinige und damit falsche Verkündigung von Deinen verqueren Rechtsauffasungen!!!! :mad:
Ob Du Dich nun Zulu nennst oder meinethalben "Jurakönig", es ändert NICHTS an Deinen desaströsen diesbezüglichen Kenntnissen!!

Kündigung Vermieter Zweifamilienhäuser

"In Zweifamilienhäusern oder Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung, in denen Mieter und Vermieter unter einem Dach wohnen, hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) kann der Vermieter hier ohne Angabe von Gründen, ohne sich zum Beispiel auf Eigenbedarf berufen zu müssen, kündigen. Das gilt selbst dann, wenn sich der Mieter nichts hat zu Schulden kommen lassen, er immer pünktlich die Miete gezahlt hat."
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt zum praktischen Sachverhalt:
Wir dürften uns hier doch einig sein, dass es kein Prüfprotokoll gibt.

Was soll also dieses "Bestehen" auf dasjenige??
Wie soll das praktisch umgesetzt werden.
Mieter: "ich hätte gerne das Prüfprotokoll der elektrischen Anlage (ergänzend: zum Zeitpunkt der Errichtung)!"
Vermieter: "kriegste nicht / gibbet nicht / lutsch mich am..., ist alles tippi-toppi."

Und nun: Klage auf Herausgabe?? Mietminderung? Feststellungsklage?? Alles dummes Zeug. Wird definitiv keinen Erfolg haben, führt definitiv zur Kündigung.

Hier hilft, vor Allem bei der geschilderten Finanzlage, die Anlage irgendwie ans Laufen zu bekommen (und bitte: nicht an irgendwelchen Aderfarben orientieren!!) durch einen Bekannten, der halbwegs Ahnung und ein Messgerät hat.Dann lebt man mit dem Zustand oder zieht wieder um.
 
Das sehen aber Gerichte meist anders als der Mieterbund . Oder kannst du angeben auf welcher Rechtsgrundlage das Sonderkündigungsrecht bestehen soll . Da hält sich der Mieterbund auch sehr bedeckt.
 
Nachtrag und wenn der Vermieter kündigt muss er triftige Gründe vorbringen. Der Mietvertrag wurde in aller Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Deshalb gibt es da auch Kündigungsfristen mit einer Kündigungsschutzklage beginnt die erst nach Ablauf der Klage .
Aber ehe man da einen Streit vom Zaun bricht reicht meist ein vernünftiges Gespräch mit dem Vermieter in diesem Gespräch kann man sein Anliegen ordentlich vorbringen und auch den Vermieter darauf hinweisen das eben Sein Wort deine Bedenken nicht ausräumt und da ein E-Check mit Prüfprotokoll für beide Seiten vom Vorteil ist .
Beide Seiten erhalten so die Gewissheit das die Anlage sicher ist .
Als Beispiel dafür kann man auch die Affenschaukel angeben , die so nie zulässig war !
 
Hallo @Schneemann,
der einzig in meinen Augen machbare Weg ist das du dem Vermieter (Zweifamilienhaus) dazu bringst das er versteht;
wenn es in deiner Wohnung durch unsachgemäße E-Installation brennt ist er ganz schön am Ar...ch.
Die Hütte ist weg, er vielleicht selbst tot, oder er hat deinen Tod zu verantworten. Will sicher keiner haben.
Sprich du musst es ihm so verklickern das er selber den Wunsch hat diesen Murks zu beseitigen um nicht selber in die Bredouille zu geraten.
Als erstes eine unabhängige Fachfirma beauftragen sie Lage zu beschreiben und die Mängel zu dokumentieren.
Mit einem Anwalt oder sonst etwas zu drohen wird sicher keine Erfolg bringen.

Odin67
 
Nachtrag und wenn der Vermieter kündigt muss er triftige Gründe vorbringen. Der Mietvertrag wurde in aller Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Deshalb gibt es da auch Kündigungsfristen mit einer Kündigungsschutzklage beginnt die erst nach Ablauf der Klage .

Ist das denn sooo schwer??
Dem Mieterbund glaubst Du nicht, vielleicht ist Dir ja Haufe ein Begriff?? Sollte zumindest, wenn so gerne juristisch schwadroniert wie Du.

Kündigungsschutz – Ausnahmefälle / 1 Kündigung im Zweifamilienhaus (§ 573a BGB) | ...

"
Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Wohngebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen kann der Vermieter auch ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses kündigen.

Gegen diese erleichterte Kündigungsmöglichkeit bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da sich aus der Verfassung keine generelle Verpflichtung des Gesetzgebers entnehmen lässt, die ordentliche Kündigung einer Wohnung nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zuzulassen."

Man könnte ja auch einfach mal sagen:
"oh, sorry, habe ich nicht gewußt, wieder was gelernt, herzlichen Dank". Statttdessen dieses mauleselhafte Beharren auf irgendeiner abstrusen "Meinung"....
 
Weiss nicht, ob es eine gute Idee war, den Zulumukel wieder aus dem Heim zum Freigang loszulassen,
kann mir auch nicht vorstellen, welche Therapie bei dem loco helfen könnte.
bicho
 
Danke. Und wohin kann ich mich nun am besten wenden, um das zu reklamieren? Die Vermieter sagen, der Elektriker habe es geprüft , und es sei alles in Ordnung.
Wohnungsaufsichtsamt? Oder wo? Ich sehe nicht ein, als Mieter hohe Kosten für eine Prüfung und Begutachtung zu zahlen, denn das ist nicht meine Schuld.
und wenn ich beim Vermieter reklamiere, muss ich mit einer Wohnungskündigung rechnen.

Hier schreiben manche echt geistige Onanie, meilenweit von realisierbaren Taktiken entfernt , wem soll so eine realitätsferne Quatscherei helfen ? Ossi-Theorie bzw Gehirnblähungen....versifft das ganze Forum :eek:
bicho
 
Der Te ist alt genug um sich ein Bild selbst zu machen .
Fakt diese Installation hat mehr als 40 Jahre auf dem Buckel und die Aussage des Vermieters das diese von einem Elektriker geprüft wurde halte ich für nicht tragbar .
Deshalb hilft dem TE nur selbst eine Prüfung zu veranlassen und dann stellen sich mit Sicherheit Mängel heraus .
Oder er beauftragt einen Elektriker mit dem Anschluss der Leuchten und lebt mit der Unsicherheit der fragwürdigen verpenten Installation .
Die andere Möglichkeit ist es mit dem Vermieter auf Augenhöhe zu sprechen .
Wie ich schon sagte ein E-Check mit Prüfprotokoll kostet Geld bringt aber beiden Seiten Sicherheit . Und das die Anlage nicht sicher ist zeigt mir und Anderen die vorhandene Affenschaukel . Nur als ein deutlich sichtbarer Hinweis . Die versteckten Mängel siehst weder du noch der Vermieter .
 
Das glaub ich kaum, daß die Anlage den Anforderungen zum Erstellungszeitpunkt genügt.
Die Farben zeigen eine Installation nach 1965 und die Zwillingsleitungen die an der einen Leuchte zu sehen sind, waren da schon seit Jahren unzulässig.
Vielen Dank. Mögest Du recht haben. Wenn es so ist, hätt ich tatsächlich rechtliche Chancen.
 
Kündigung Vermieter Zweifamilienhäuser

"In Zweifamilienhäusern oder Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung, in denen Mieter und Vermieter unter einem Dach wohnen, hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) kann der Vermieter hier ohne Angabe von Gründen, ohne sich zum Beispiel auf Eigenbedarf berufen zu müssen, kündigen. Das gilt selbst dann, wenn sich der Mieter nichts hat zu Schulden kommen lassen, er immer pünktlich die Miete gezahlt hat."

Genauso ist es. Wir haben das erst mit der letzten Wohnung so erlebt.
 
Hallo @Schneemann,
der einzig in meinen Augen machbare Weg ist das du dem Vermieter (Zweifamilienhaus) dazu bringst das er versteht;
wenn es in deiner Wohnung durch unsachgemäße E-Installation brennt ist er ganz schön am Ar...ch.
Die Hütte ist weg, er vielleicht selbst tot, oder er hat deinen Tod zu verantworten. Will sicher keiner haben.
Sprich du musst es ihm so verklickern das er selber den Wunsch hat diesen Murks zu beseitigen um nicht selber in die Bredouille zu geraten.
Als erstes eine unabhängige Fachfirma beauftragen sie Lage zu beschreiben und die Mängel zu dokumentieren.
Mit einem Anwalt oder sonst etwas zu drohen wird sicher keine Erfolg bringen.

Odin67
ja irgendwie auf die Art muss ich das machen.
 
und dann begehst du den Fehler gleich 2 mal und ziehst wieder in eine Bruchbude in einem Zweifamilienhaus ?
Sorry so etwas muss und will ich nicht verstehen . Ich würde mich da schnellsten nach einer anderen Wohnung mit ordentlicher Einrichtung umsehen und vor allem wo das Sonderkündigungsrecht nicht greift .
 
Der Te ist alt genug um sich ein Bild selbst zu machen .
Fakt diese Installation hat mehr als 40 Jahre auf dem Buckel und die Aussage des Vermieters das diese von einem Elektriker geprüft wurde halte ich für nicht tragbar .
Deshalb hilft dem TE nur selbst eine Prüfung zu veranlassen und dann stellen sich mit Sicherheit Mängel heraus .
Oder er beauftragt einen Elektriker mit dem Anschluss der Leuchten und lebt mit der Unsicherheit der fragwürdigen verpenten Installation .
Die andere Möglichkeit ist es mit dem Vermieter auf Augenhöhe zu sprechen .
Wie ich schon sagte ein E-Check mit Prüfprotokoll kostet Geld bringt aber beiden Seiten Sicherheit . Und das die Anlage nicht sicher ist zeigt mir und Anderen die vorhandene Affenschaukel . Nur als ein deutlich sichtbarer Hinweis . Die versteckten Mängel siehst weder du noch der Vermieter .
Meinst Du mit der Affenschaukel das Lautsprecherkabel? Warum wurde da ein Lautsprecherkabel angebracht?
 
und dann begehst du den Fehler gleich 2 mal und ziehst wieder in eine Bruchbude in einem Zweifamilienhaus ?
Sorry so etwas muss und will ich nicht verstehen . Ich würde mich da schnellsten nach einer anderen Wohnung mit ordentlicher Einrichtung umsehen und vor allem wo das Sonderkündigungsrecht nicht greift .
ja, wir hätten sonst Räumungsklage erhalten. Es blieb uns nichts anderes übrig, wir haben verzweifelt 10 Monate erfolglos gesucht, nach 220 Bewerbungen und vielen Suchanzeigen nur Absagen am laufenden Band. Ich hatte voll die Panik, obdachlos zu werden. Auf ein Wohnungsangebot haben sich mehrere hundert Wohnungssuchende beworben. Und wer hat den Vorzug erhalten? Meist Alleinstehende, aber niemand mit Kind. Ich mach mir ehrlich gesagt auch keine große Hoffnung, was anderes zu finden., In unserer Gegend ist Wohnungsnot und horrente Mietpreise, die keiner mehr zahlen kann. Seit Corona hat sich das noch sehr extrem zugespitzt.
 
Thema: Lampenanschlüsse / Verkabelungen sind irritierend
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